Geschäftsbericht 2021

Geschäftsbericht 2021

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4. Festlegung der Vergütun­gen

4.1 Nominations- und Vergütungsausschuss (NCC)

Wie in den Statuten und im Organisationsreglement der Geberit AG vorgesehen (siehe auch Statuten der Geberit AG), unterstützt der Nominations- und Vergütungsausschuss den Verwaltungsrat (VR) bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Vergütungs- und Personalpolitik. Dazu zählen:

  • Erstellung und regelmässige Überprüfung der Vergütungspolitik und -grundsätze der Gruppe
  • Vorfestlegung der erwarteten kurzfristigen jährlichen Finanz- und ESG-Ziele für den CEO und die anderen Mitglieder der Konzernleitung sowie Vorfestlegung des jährlichen Leistungsziels für den langfristigen Beteiligungsplan zur Genehmigung durch den Verwaltungsrat
  • Jährliche Überprüfung der individuellen Vergütungen des CEO und der übrigen Mitglieder der Konzernleitung (KL)
  • Jährliche Leistungsbeurteilung des CEO und der übrigen Konzernleitungsmitglieder
  • Erstellung des Vergütungsberichts
  • Personalentwicklung der Konzernleitung
  • Nachfolgeplanung und Nominationen für Positionen in der Konzernleitung
  • Vorauswahl von Kandidaten zur Wahl oder Wiederwahl in den Verwaltungsrat

Genehmigung und Befugnisebenen bei Vergütungsangelegenheiten:

Entscheid über

 

CEO

 

NCC

 

VR

 

GV

Vergütungspolitik und -richtlinien im Einklang mit den Statuten

 

 

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

 

Maximale Gesamtvergütung an VR und KL

 

 

 

schlägt vor

 

prüft

 

bindende Abstimmung

Individuelle Vergütungen der VR‑Mitglieder

 

 

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

 

Individuelle Vergütung des CEO (einschliesslich fixer Vergütung, STI 1 und LTI 2)

 

 

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

 

Individuelle Vergütungen der übrigen KL‑Mitglieder

 

schlägt vor

 

prüft

 

genehmigt

 

 

Zuteilung von LTI 2 für sonstige Anspruchsberechtigte

 

schlägt vor

 

prüft

 

genehmigt

 

 

Vergütungsbericht

 

 

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

konsultative Abstimmung

1

Short-Term Incentive (variable Barvergütung)

2

Long-Term Incentive (langfristiger Beteiligungsplan)

Der Nominations- und Vergütungsausschuss tagt mindestens dreimal jährlich und besteht ausschliesslich aus unabhängigen, nicht exekutiven Verwaltungsratsmitgliedern, die jährlich von den Aktionären an der Generalversammlung gewählt werden. 2021 legte Hartmut Reuter sein Mandat als Verwaltungsratsmitglied und Vorsitzender des Nominations- und Vergütungsausschusses nieder. Seitdem gehören dem Nominations- und Vergütungsausschuss Eunice Zehnder-Lai als Vorsitzende sowie Werner Karlen und Thomas Bachmann als Mitglieder an. Thomas Bachmann wurde an der Generalversammlung 2021 als neues Mitglied in den Verwaltungsrat und den Nominations- und Vergütungsausschuss gewählt. 2021 befasste sich der Ausschuss in vier Sitzungen mit den unten aufgeführten Traktanden. Die Teilnahmequote an den Sitzungen lag bei 100%.

 

 

Februar

 

April

 

August

 

Dezember

Vergütungspolitik

 

  • Beteiligungsplan
    (STI- und LTI‑Plan, ständige Überprüfung im Jahresverlauf)

 

  • Beteiligungsplan
    (STI- und LTI‑Plan, ständige Überprüfung im Jahresverlauf)

 

 

 

 

Angelegenheiten Konzernleitung

 

  • Individuelle Leistungsbeurteilung (Vorjahr)
  • STI-Auszahlung (Vorjahr)
  • Vesting von Aktien-/Optionszuteilungen (aus Vorjahren)

 

 

 

  • Nachfolgeplanung für KL‑Positionen
  • Beratung über Talentmanagement

 

  • Generelle Entwicklung der Governance
  • Zielvergütung (Folgejahr)
  • Zielsetzung für STI (Folgejahr)
  • Optionsbewertung und Festlegung von Leistungszielen für nächste LTI‑Zuteilung

Angelegenheiten Verwaltungsrat

 

 

 

  • VR-Beurteilung

 

 

 

  • VR-Vergütung (Folgejahr)

Governance

 

  • GV-Vorbereitung
    (maximale Gesamtvergütungen an VR und KL für «Say‑on‑Pay»-Abstimmungen)

 

 

 

  • Prüfung der Rückmeldungen der Aktionäre und Stimmrechtsberater zum Vergütungsbericht

 

  • Ausarbeitung des Vergütungsberichts
  • NCC-Agenda für Folgejahr
  • Zieleinkommen Leiter interne Revision (Folgejahr)

Grundsätzlich nehmen der Verwaltungsratspräsident, der CEO und der Head Corporate Human Resources an den Sitzungen des Nominations- und Vergütungsausschusses teil. Die Vorsitzende des Nominations- und Vergütungsausschusses kann bei Bedarf weitere Führungskräfte zu den Sitzungen einladen. Der Verwaltungsratspräsident und die Führungskräfte sind jedoch keinesfalls anwesend, wenn die jeweils eigene Leistung bzw. Vergütung erörtert wird. Am Ende jeder Sitzung beraten sich die Mitglieder des Nominations- und Vergütungsausschusses unter Ausschluss anderer Personen.

Nach jeder Sitzung berichtet die Vorsitzende des Nominations- und Vergütungsausschusses dem Verwaltungsrat über Tätigkeiten und Empfehlungen des Nominations- und Vergütungsausschusses. Die Protokolle der Sitzungen des Nominations- und Vergütungsausschusses stehen dem gesamten Verwaltungsrat zur Verfügung.

4.2 Prozess zur Festlegung der Vergütungen

Benchmarks und externe Berater

Geberit überprüft die Vergütungen seiner Führungskräfte, einschliesslich jener der Mitglieder der Konzernleitung, alle zwei bis drei Jahre. Dies umfasst auch die regelmässige Teilnahme an Vergleichsstudien zu vergleichbaren Funktionen in anderen Industrieunternehmen. Im Berichtsjahr prüften externe Vergütungsexperten die Vergütung des CEO und der anderen Mitglieder der Konzernleitung detailliert und gaben eine entsprechende Stellungnahme ab. Dieses Unternehmen hält keine weiteren Mandate von Geberit. Die Vergütungsanalyse wurde anhand eines Vergleichs mit den folgenden Industrieunternehmen durchgeführt, die ihren Hauptsitz in der Schweiz haben und deren Grösse, gemessen an Marktkapitalisierung, Umsatz und Mitarbeiterzahl, vergleichbar ist: Barry Callebaut, Bucher Industries, Dormakaba, Ems-Chemie, Georg Fischer, Givaudan, Holcim, Lonza, Mettler-Toledo, OC Oerlikon, Schindler, SFS Group, Sika, Sonova und Sulzer. Während hierbei viele verschiedene Faktoren wie individuelle Funktion, Erfahrung in dieser Funktion und der eigene Beitrag sowie Unternehmenserfolg und finanzielle Tragfähigkeit berücksichtigt werden, ist Geberit grundsätzlich bestrebt, die Zielvergütung im Bereich des Marktmedians zu positionieren.

Das System und die Höhe der Vergütungen an den Verwaltungsrat werden alle zwei bis drei Jahre durch den Nominations- und Vergütungsausschuss überprüft. Dies umfasst die regelmässige Teilnahme an Vergleichsstudien. Im Jahr 2019 führte ein Beratungsunternehmen eine solche Überprüfung anhand einer Vergleichsanalyse von 19 Schweizer Industrieunternehmen durch, die an der SIX Swiss Exchange gehandelt werden. Die Vergütungsanalyse basierte auf den folgenden Industrieunternehmen, die im Hinblick auf Marktkapitalisierung, Umsatz und Mitarbeiterzahl vergleichbar sind: ABB, AMS, Aryzta, Barry Callebaut, Clariant, Dätwyler, Dormakaba, Forbo, Georg Fischer, Givaudan, Holcim, Logitech, Lonza, OC Oerlikon, Schindler, Sika, Sonova, Straumann und Sulzer. Dieses Beratungsunternehmen berät den Nominations- und Vergütungsausschuss auch zu anderen vergütungsrelevanten Themen. Es hält kein anderes Beratungsmandat von Geberit.

Performance-Management

Die tatsächliche Vergütung, die in einem bestimmten Jahr effektiv an die Konzernleitungsmitglieder ausgezahlt wird, richtet sich nach dem Unternehmenserfolg sowie ihren individuellen Leistungen. Letztere werden im Rahmen des formalen jährlichen Performance-Management-Prozesses beurteilt. Dabei werden zu Geschäftsjahrsbeginn Unternehmensziele und individuelle Leistungsziele verabschiedet und nach Abschluss des Jahrs die erzielten Leistungen diesen Zielen gegenübergestellt. Auf Basis der Leistungsbeurteilung wird die tatsächliche Vergütung festgelegt.

Zielsetzung
(Dezember/Januar)

 

Beurteilung zur Jahresmitte
(Juli)

 

Beurteilung zum Jahresende
(Dezember/Januar)

 

Festlegung der Vergütungen
(Februar/März)

 

 

 

 

 

 

 

Festlegung individueller Ziele

 

Gespräch zur Jahresmitte über die bisherige Leistung in Bezug auf die festgelegten Ziele

 

Selbstbeurteilung und Leistungsbewertung

 

Festlegung der tatsächlichen variablen Vergütungen

4.3 Beteiligung der Aktionäre

In den letzten Jahren hat Geberit auf Basis der Rückmeldungen von Aktionären und Aktionärsvertretern Anstrengungen unternommen, um die Offenlegung der Vergütungen hinsichtlich Transparenz und Detaillierungsgrad der Vergütungsgrundsätze und -programme zu verbessern. Zudem legt Geberit den Vergütungsbericht der Generalversammlung zur konsultativen Abstimmung vor, um den Aktionären die Gelegenheit zu geben, ihre Meinung zum Vergütungssystem auszudrücken.

4.4 Statuten

Wie in der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften vorgeschrieben, enthalten die Statuten von Geberit folgende Bestimmungen zur Vergütung:

  • Grundsätze der leistungsbasierten Bezahlung (Artikel 21): Die Mitglieder der Konzernleitung können eine variable Vergütung erhalten, die kurz- und langfristige Elemente enthalten kann und an die Erreichung eines oder mehrerer Performance-Kriterien gebunden ist.
  • Bindende Abstimmungen der Aktionäre über die prospektiv festzusetzenden maximalen Gesamtvergütungen (Artikel 22): an den Verwaltungsrat für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung sowie an die Konzernleitung für das kommende Geschäftsjahr. Darüber hinaus können die Aktionäre in einer konsultativen Abstimmung über den Vergütungsbericht ihre Meinung über Vergütungsgrundsätze und -struktur äussern.
  • Zusätzlicher Betrag für Zahlungen an Konzernleitungsmitglieder, die erst nach Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütung ernannt wurden (Artikel 23): Für die Vergütung von Konzernleitungsmitgliedern, die erst nach Genehmigung der maximalen Gesamtvergütung durch die Generalversammlung ernannt wurden, steht – sofern die genehmigte maximale Gesamtvergütung nicht ausreicht – ohne weitere Genehmigung der Generalversammlung ein Betrag von bis zu 40% der für die Konzernleitung genehmigten maximalen Gesamtvergütung zur Verfügung.
  • Darlehen, Kreditfazilitäten und Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit an Mitglieder von Verwaltungsrat und Konzernleitung (Artikel 26): Den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung werden keine Darlehen oder Kredite gewährt.

Die Bestimmungen der Statuten wurden allgemein gehalten, damit dem Verwaltungsrat ausreichend Flexibilität bleibt, um die Vergütungspläne bei Bedarf anzupassen. Die aktuell geltenden Vergütungsgrundsätze sind restriktiver als die Bestimmungen der Statuten und orientieren sich an Best-Practice-Ansätzen im Bereich Corporate Governance. So haben beispielsweise die unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats keinen Anspruch auf eine variable Vergütung oder Leistungen bei Pensionierung (siehe hierzu ebenfalls 5. Aufbau Vergütungssystem, 5.1 Verwaltungsrat).