Geschäftsbericht 2021

Geschäftsbericht 2021

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5. Aufbau Vergütungs­system

5.1 Verwaltungsrat

Vergütungsgrundsätze

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ausschliesslich eine fixe Vergütung, um ihre Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflichten sicherzustellen. Die Vergütung wird teilweise in bar und teilweise in gesperrten Aktien gezahlt, damit sie eng auf die Interessen der Aktionäre abgestimmt ist.

Struktur der Vergütung

Die Vergütung der Verwaltungsräte ist in einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement festgelegt und umfasst einen fixen Jahresbetrag sowie eine zusätzliche Vergütung für die Ausschussmitglieder. Die Vergütung wird in Form von Aktien ausbezahlt, die einer vierjährigen Sperrfrist unterliegen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats eine Spesenpauschale, die bar ausbezahlt wird.

Der Verwaltungsratspräsident erhält einen fixen Jahresbetrag, der zu 70% in bar und zu 30% in gesperrten Aktien mit einer vierjährigen Sperrfrist ausbezahlt wird. Der Präsident erhält ebenso die Spesenpauschale, jedoch keine zusätzliche Vergütung für Anwesenheiten in Ausschüssen.

Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder wurde im Jahr 2019 hinsichtlich Struktur und Höhe von einem unabhängigen Beratungsunternehmen überprüft. Die Analyse ergab, dass das Vergütungssystem des Verwaltungsrats von Geberit der marktüblichen Praxis entspricht und folglich die Struktur und Höhe der Vergütungen des Verwaltungsrats keiner Änderungen bedürfen:

Jährliche Vergütung

 

in CHF

 

Zahlungsform

Präsident

 

885 000

 

bar und gesperrte Aktien

Vizepräsident

 

245 000

 

gesperrte Aktien

Mitglied des Verwaltungsrats

 

190 000

 

gesperrte Aktien

Vorsitz NCC/Revisionsausschuss

 

45 000

 

gesperrte Aktien

Mitglied NCC/Revisionsausschuss

 

30 000

 

gesperrte Aktien

Spesenpauschale

 

15 000

 

bar

Die Vergütung, von der die gesetzlichen Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen sind, wird zum Ende der Mandatszeit ausbezahlt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind nicht im Vorsorgeplan des Unternehmens versichert.

Im Todesfall sind die Aktien Gegenstand einer beschleunigten Freigabe, derweil sie in allen anderen Fällen der regulären Sperrfrist unterliegen.

Weitere Informationen zu den Vergütungen für die Periode ab der Generalversammlung 2022 bis zur Generalversammlung 2023 finden Sie in der Einladung zur Generalversammlung 2022.

5.2 Konzernleitung

Vergütungsgrundsätze

Um seinen Erfolg zu sichern und die Position als Marktführer zu festigen, muss ein Unternehmen die richtigen Talente gewinnen, diese entwickeln und binden. Die Vergütungsprogramme von Geberit sollen dieses grundlegende Ziel unterstützen. Sie beruhen auf folgenden Grundsätzen:

  • Die Vergütungen sind mit denjenigen von anderen Unternehmen vergleichbar, mit denen Geberit um Talente konkurriert.
  • Sowohl der Unternehmenserfolg als auch die individuelle Leistung wirken sich auf die Vergütung aus.
  • In den Vergütungsprogrammen werden nicht nur kurzfristige Erfolge, sondern auch die langfristige Wertschöpfung ausgewogen berücksichtigt.
  • Beteiligungsprogramme fördern das langfristige Engagement und die Grundhaltung der Führungskräfte und fördern die Abstimmung ihrer Interessen mit denjenigen der Aktionäre.
  • Die Führungskräfte sind durch angemessene Pensions- und Versicherungspläne gegen Risiken abgesichert.

Struktur der Vergütung

Die Vergütung der Konzernleitung ist in einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement festgelegt. Sie umfasst folgende Komponenten:

  • Grundgehalt
  • Eine variable Barvergütung (Short-Term Incentive, STI)
  • Einen langfristigen Beteiligungsplan (Long-Term Incentive, LTI)
  • Zusätzliche Leistungen wie Pensions- und weitere Nebenleistungen

 

 

Programm

 

Instrument

 

Zweck

 

Plan-/Leistungs­periode

 

Leistungs­kennzahlen 2021

Grundgehalt

 

Jährliches Grundgehalt

 

Monatliche Barvergütung

 

Entgelt für die Funktion

 

 

 

 

Variable Barver­gütung
(Short-Term Incentive, STI)

 

Variable Barvergütung
(Short-Term Incentive, STI)

 

Jährliche variable Barvergütung

 

Leistungs­abhängige Vergütung (kurzfristig), Mitarbeiter­gewinnung/-bindung

 

1-jährige Leistungs­periode

 

Umsatz, EBITDA Marge, EPS, ROIC, individuelle Ziele

 

Aktien­beteiligungsplan (MSPP)

 

Bei Bezug des STI in Aktien zusätzlich kostenlose Aktien­optionen mit Leistungs­kriterium

 

Ausrichtung auf Aktionärs­interessen

 

Aktien: 3-jährige Sperrfrist

 

Aktien­optionen: ROIC

 

 

 

 

 

 

 

Aktienoptionen: 3-jährige Leistungs­periode, 9-jährige Planperiode

 

 

Langfristiger Beteiligungsplan
(Long-Term Incentive, LTI)

 

Aktien­optionsplan (MSOP)

 

Aktien­optionen mit Leistungs­kriterium

 

Leistungs­abhängige Vergütung (langfristig), Ausrichtung auf Aktionärs­interessen, Mitarbeiter­bindung

 

3-jährige Leistungs­periode, 9-jährige Planperiode

 

ROIC

Vorsorge/Nebenleistungen

 

Altersvorsorge

 

Gemeinschafts-/Sammel­stiftung (Zusatz­vorsorge nach Art. 1e BVV 2)

 

Abdeckung von Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditäts­risiken

 

 

 

 

 

Neben­leistungen

 

Dienstwagen­regelungen, Spesen­richtlinien

 

Mitarbeiter­gewinnung/-bindung

 

 

 

 

Grundgehalt

Das jährliche Grundgehalt ist eine fixe Vergütung und wird monatlich in bar ausbezahlt. Es richtet sich nach Umfang und Verantwortungsbereich der Position, dem Marktwert der Funktion sowie der Qualifikation und Erfahrung des Stelleninhabers. Das Grundgehalt wird jährlich überprüft. Dabei werden Daten über marktübliche Gehälter, die finanzielle Tragfähigkeit und die Leistung des Unternehmens sowie die zunehmende Erfahrung des jeweiligen Stelleninhabers berücksichtigt.

Variable Barvergütung (Short-Term Incentive, STI)

Die kurzfristige variable Vergütung (STI) der Konzernleitung und von zusätzlich etwa 200 Mitgliedern des Gruppen-Managements berücksichtigt die Erreichung jährlicher Finanzziele des Unternehmens sowie individueller Ziele, die im Rahmen des jährlichen Performance-Management-Prozesses vereinbart und beurteilt werden.

Das jährliche Grundgehalt und das Ziel-STI (bei hundertprozentiger Erreichung aller Finanzziele des Unternehmens) bilden das sogenannte Zieleinkommen. Die variable Zielvergütung (d.h. das STI bei hundertprozentiger Erreichung aller Ziele) ist gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben und beträgt 43% des jährlichen Grundgehalts des CEO und der anderen Konzernleitungsmitglieder.

0%
50%
100%
150%
200%
100%
143%
200%
Garantiertes Einkommen (Grundgehalt)
Zieleinkommen
Maximales Einkommen
Individuelle Leistungskomponente:
Min
Max
Gruppen-Finanzziele:
Min
Max
Gesamtvergütung
200%

Vergütungsmodell der Konzernleitung

Variable Zielvergütung

Die Finanzziele umfassen jeweils mit gleicher Gewichtung die Entwicklung von Umsatz und Gewinn je Aktie (EPS) im Vergleich zum Vorjahr sowie die Gewinnmarge vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA-Marge) und die Rendite auf dem investierten Betriebskapital (ROIC). Diese Finanzziele wurden ausgewählt, weil sie für Geberit massgebliche Werttreiber darstellen und die Ausweitung von Geschäft und Marktanteil (umsatzseitig), überproportionale Profitabilitätsverbesserungen durch hohe operative Effizienz (ergebnisseitig) sowie den effizienten Einsatz von Kapital widerspiegeln. Der Verwaltungsrat ist davon überzeugt, dass diese Massnahmen, einschliesslich der Umsatz- und Ergebnisziele, die Leistung von Geberit auf ausgewogene und nachhaltige Weise unterstützen.

Die vier Finanzziele im STI-Plan werden ab 2022 um ein Nachhaltigkeitsziel erweitert. Im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens umfasst das zusätzliche fünfte Ziel eine Vorgabe für die Reduktion der CO2-Emissionen. Alle vier Finanzziele und das ESG-Ziel erhalten pro Ziel eine identische Gewichtung von 20%.

Ausgehend von der Empfehlung des Nominations- und Vergütungsausschusses legt der Verwaltungsrat jährlich das erwartete Niveau für jedes Finanzziel für das Folgejahr fest. Geberit will seine Position als Marktführer stärken und stetig überdurchschnittliche Leistungen erzielen. Um die angestrebten Leistungsziele zu erreichen und den ehrgeizigen Finanzplan des Unternehmens zu erfüllen, müssen die im Vorjahr erzielten Ergebnisse grundsätzlich verbessert werden. Auf Basis dieser anspruchsvollen Zielsetzung soll Geberit seine marktführende Stellung behaupten. Daneben werden eine Zielerreichungsuntergrenze, unterhalb derer keine variable Vergütung ausbezahlt wird, und eine Zielerreichungsobergrenze festgelegt, ab welcher der kurzfristige variable Vergütungsanteil plafoniert wird. Der Auszahlungsbetrag wird zwischen diesen Eckpunkten – Untergrenze, Zielvorgabe und Obergrenze – linear interpoliert.

Die individuelle Leistungskomponente bezieht sich auf die Erreichung individueller Ziele, die zu Jahresbeginn zwischen dem CEO und den einzelnen Mitgliedern der Konzernleitung bzw. – im Fall des CEO – zwischen dem Verwaltungsrat und dem CEO festgelegt werden. Die individuellen Ziele sind stärker qualitativ und strategisch orientiert. Sie betreffen beispielsweise Produkt- und Serviceinnovationen, Führungskompetenzen, den Eintritt in neue Märkte oder die Steuerung strategischer Projekte.

Bei der maximalen potenziellen STI-Auszahlung werden die Finanzziele zu 86% gewichtet, während die individuelle Leistungskomponente an allen Zielen einen Anteil von 14% aufweist. Die maximale potenzielle Auszahlung darf 100% des Grundgehalts zuzüglich Repräsentationsspesen nicht überschreiten.

Die Mitglieder der Konzernleitung haben die Möglichkeit, über den Aktienbeteiligungsplan (MSPP) ihre variable Barvergütung ganz oder teilweise in Aktien des Unternehmens zu investieren. Sie können eine bestimmte Anzahl Aktien oder einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz ihrer variablen Barvergütung zur Investition in Aktien festlegen. Für die Aktien gilt eine Sperrfrist von drei Jahren. Als Anreiz zur Beteiligung an diesem Programm erhält die Führungskraft für jede im Rahmen des Programms gekaufte Aktie eineinhalb kostenlose Aktienoptionen. Die Optionen unterliegen einem leistungsbasierten Vesting-Zeitraum von drei Jahren. Die übrigen Merkmale der Optionen und das Leistungskriterium (ROIC) sind dieselben wie bei den Leistungsoptionen, die unter dem langfristigen Beteiligungsplan (MSOP) gewährt werden (vgl. auch Langfristiger Beteiligungsplan, LTI).

Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gelten für im Rahmen des MSPP erworbene Aktien und Optionen folgende Bestimmungen:

Grund der Auflösung

 

Planregeln

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht gevestete Optionen

 

Gevestete Optionen

 

Gesperrte Aktien

Good Leaver

 

Pensionierung

 

Vollständige Übertragung auf Basis der effektiven Leistung zum regulären Vesting-Zeitpunkt

 

Regulärer
Ausübungszeitraum

 

Sofortige Aufhebung der Verfügungssperre

 

Invalidität

 

 

 

 

Andere Gründe

 

 

 

Reguläre Verfügungssperre

 

Liquidation/Kontrollwechsel 1

 

Beschleunigte vollständige Übertragung auf Basis der effektiven Leistung nach Festlegung durch den VR zum Zeitpunkt der Auflösung

 

 

Sofortige Aufhebung der Verfügungssperre

 

Tod

 

Beschleunigte vollständige Übertragung

 

 

Bad Leaver

 

Inadäquate Leistung/inadäquates Verhalten 2

 

Verfall

 

Regulärer Ausübungszeitraum

 

Reguläre Verfügungssperre

1

Diese Regel findet nur Anwendung, wenn der Arbeitsvertrag infolge eines Kontrollwechsels oder einer Liquidation aufgelöst wird (sog. «Double-Trigger»).

2

Für Konzernleitungsmitglieder wird die Unangemessenheit von Leistung oder Verhalten vom Verwaltungsrat nach pflichtgemässem Ermessen festgelegt.

Langfristiger Beteiligungsplan (Long-Term Incentive, LTI)

Der langfristige Beteiligungsplan (Management Stock Option Programme, MSOP) soll die langfristige Wertschöpfung im Sinn des Unternehmens sicherstellen. Ferner soll er die Interessen der Führungskräfte an diejenigen der Aktionäre angleichen und eine langfristige Bindung der Führungskräfte an das Unternehmen fördern.

Das Vesting von Leistungsoptionen setzt die Erfüllung eines Leistungskriteriums – die durchschnittliche Rendite auf dem investierten Betriebskapital (ROIC) – im jeweiligen Vesting-Zeitraum voraus. Der ROIC gibt Aufschluss darüber, welche Rendite das Unternehmen im Verhältnis zum eingesetzten Betriebskapital erzielt hat.

Auszahlungskurve MSOP

Auszahlungskurve MSOP

Auf Empfehlung des Nominations- und Vergütungsausschusses legt der Verwaltungsrat jährlich die Höhe der erwarteten Leistung fest. Bei Erreichen des Referenzwerts vesten die Optionen teilweise. Ferner wird eine Leistungsuntergrenze (Schwellenwert) definiert, unterhalb derer keine Optionen vesten, sowie eine Leistungsobergrenze (Deckelung) festgelegt, bei deren Erreichung 100% der Optionen vesten. Sowohl der Referenzwert als auch die Leistungsobergrenze sind anspruchsvoll und liegen deutlich oberhalb der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten. Die ermittelten Beträge zwischen der Erreichung der Leistungsunter- und Leistungsobergrenze werden linear interpoliert. Die Optionen können zwischen dem Vesting-Zeitpunkt, drei Jahre nach Zuteilung und der Fälligkeit ausgeübt werden. Der Ausübungspreis der Optionen entspricht dem Marktwert der zugrunde liegenden Aktie zum Zeitpunkt der Zuteilung.

Der Verwaltungsrat legt jährlich die Höhe der zu gewährenden Aktienoptionen fest. Im Jahr 2021 ist die Zuteilung des LTI gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben. Der Fair Value der gewährten Optionen betrug gemessen am jährlichen Grundgehalt, 86% für den CEO und 71% für die übrigen Mitglieder der Konzernleitung. Für rund 100 weitere Teilnehmer des Gruppen-Managements betrug der Fair Value 13% des Grundgehalts.

Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gelten für die im Rahmen des MSOP erworbenen Optionen folgende Bestimmungen:

Grund der Auflösung

 

Planregeln

 

 

 

 

 

 

Nicht gevestete Optionen

 

Gevestete Optionen

Good Leaver

 

Pensionierung

 

Pro-rata-Vesting auf Basis der effektiven Leistung zum regulären Vesting-Zeitpunkt

 

Regulärer Ausübungszeitraum

 

Invalidität

 

 

 

Andere Gründe

 

 

 

Liquidation/Kontrollwechsel 1

 

Beschleunigte vollständige Übertragung auf Basis der effektiven Leistung nach Festlegung durch den VR zum Zeitpunkt der Auflösung

 

 

Tod

 

Beschleunigte vollständige Übertragung

 

Bad Leaver

 

Inadäquate Leistung/inadäquates Verhalten 2

 

Verfall

 

Regulärer Ausübungszeitraum

1

Diese Regel findet nur Anwendung, wenn der Arbeitsvertrag infolge eines Kontrollwechsels oder einer Liquidation aufgelöst wird (sog. «Double-Trigger»).

2

Für Konzernleitungsmitglieder wird die Unangemessenheit von Leistung oder Verhalten vom Verwaltungsrat nach pflichtgemässem Ermessen festgelegt.

Offenlegung von Zielen

Die internen Finanzziele und individuellen Ziele im Rahmen der STI- und LTI-Pläne stellen geschäftskritische Informationen dar. Die Kommunikation solcher Ziele würde Einblicke in die Strategie von Geberit gewähren und für das Unternehmen unter Umständen einen Wettbewerbsnachteil zur Folge haben. Daher wurde entschieden, zum Zeitpunkt der Zielsetzung keine Einzelheiten über die Ziele offenzulegen, die Performance am Ende des Zeitraums jedoch allgemein zu kommentieren. Um die angestrebten Leistungsziele zu erreichen und den ehrgeizigen Finanzplan des Unternehmens zu erfüllen, müssen die im Vorjahr erzielten Ergebnisse deutlich gesteigert werden. Gleichwohl kommunizieren wir regelmässig unsere mittelfristigen Ziele: ein um Akquisitionen bereinigtes Nettoumsatzwachstum in Lokalwährungen zwischen 4 und 6% als Durchschnitt in einem Konjunkturzyklus, eine operative Cashflow-(EBITDA-)Marge zwischen 28 und 30%, eine beständig wachsende Rendite auf dem investierten Betriebskapital (ROIC) und eine durchschnittliche Senkung der CO2-Intensität um 5% pro Jahr.

Vorsorge/Nebenleistungen

Die Mitglieder der Konzernleitung sind in der für alle Mitarbeitenden in der Schweiz eingerichteten regulären Vorsorgeeinrichtung versichert. Der Pensionsplan besteht aus einem Basisplan, der Jahreseinkünfte bis zu TCHF 151 mit altersabhängigen Beitragssätzen abdeckt, die in gleicher Höhe vom Unternehmen und dem Mitarbeitenden gezahlt werden, sowie aus einem ergänzenden Plan (Sammelstiftung nach Art. 1e BVV 2 [Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge]), in dem Einkünfte über TCHF 151 (einschliesslich der tatsächlichen variablen Barvergütung) bis zum gesetzlich zulässigen Höchstbetrag versichert sind.

Darüber hinaus hat jedes Mitglied der Konzernleitung Anspruch auf einen Dienstwagen und eine Repräsentationspauschale im Einklang mit den Spesenrichtlinien, die für alle Mitglieder des Managements in der Schweiz gelten und von den Steuerbehörden genehmigt worden sind.

Anstellungsbedingungen

Alle Mitglieder der Konzernleitung besitzen unbefristete Arbeitsverträge mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Jahr. Mitglieder der Konzernleitung haben keinen Anspruch auf irgendeine Abgangsentschädigung.

Richtlinie für Aktienbeteiligungen

Um die Interessen der Mitglieder der Konzernleitung mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen und die Bindung zum Unternehmen zu stärken, müssen der CEO und jedes Konzernleitungsmitglied die Mindestanforderungen an den Aktienbesitz in Geberit Aktien erfüllen. Infolgedessen haben die Mitglieder der Konzernleitung innert fünf Jahren nach ihrer Berufung in die Konzernleitung oder der Einführung dieser Richtlinie mindestens für ein bestimmtes Mehrfaches ihres jährlichen Grundgehalts Geberit Aktien zu erwerben und zu halten. Dabei ist die nachfolgende Auflistung massgeblich.

Um die Bedeutung, die der Verwaltungsrat der Ausrichtung auf die Interessen der Aktionäre beimisst, stärker hervorzuheben, wurden die Mindestanforderungen an den Aktienbesitz des CEO 2021 von 150% auf 300% angehoben.

CEO

300% des jährlichen Grundgehalts

Mitglieder der Konzernleitung

143% des jährlichen Grundgehalts

Bei dieser Berechnung werden alle gevesteten Aktien – ob gesperrt oder nicht – berücksichtigt. Nicht gevestete Zuteilungen sind ausgeschlossen. Der Nominations- und Vergütungsausschuss prüft die Einhaltung der Richtlinie für Aktienbeteiligungen auf jährlicher Basis.

Rückforderungs- und Malusklauseln

Im Sinn einer guten Corporate Governance hat Geberit Rückforderungsklauseln für Zahlungen in Kraft gesetzt, die im Rahmen des Short-Term-Incentive-Plans sowie des Long-Term-Incentive-Plans geleistet worden sind. Diese Klauseln sehen vor, dass der Verwaltungsrat im Fall einer Ergebnisberichtigung aufgrund der Nichteinhaltung der Berichterstattungsvorschriften und/oder Betrugs und/oder eines Verstosses gegen Gesetze oder interne Vorschriften durch einen Teilnehmenden nicht ausbezahlte variable Barvergütungen oder noch nicht übertragene Long-Term Incentives teilweise oder vollständig als verwirkt erklären (Malusklausel) und/oder ausbezahlte variable Barvergütungen oder übertragene Long-Term Incentives teilweise oder vollständig zurückfordern kann. Die Rückforderungs- und Malusklauseln haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Jahr der Ergebnisberichtigung und/oder dem Jahr des betrügerischen Verhaltens.

Weitere Informationen zu beiden Programmen finden Sie unter 5. Aufbau Vergütungssystem, 5.2 Konzernleitung.