Geschäftsbericht 2021

Geschäftsbericht 2021

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16 Personalvorsorge

Die Gruppe unterhält für ihre Mitarbeitenden in verschiedenen Ländern leistungsorientierte Vorsorgepläne. Die umfangreichsten leistungsorientierten Pläne bestehen in der Schweiz und in Deutschland und machen zusammen 92% (VJ: 92%) der gesamten Leistungsverpflichtungen aus.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Leistungsverpflichtungen, des Planvermögens und der Erstattungsansprüche aus Rückdeckungsversicherungen:

 

 

2021

 

2020

 

 

MCHF

 

MCHF

Schweiz

 

 

 

 

Leistungsverpflichtung (aus gedeckten Vorsorgeplänen)

 

635,6

 

666,7

Zeitwert Planvermögen

 

690,4

 

631,5

Deckungsverhältnis

 

54,8

 

-35,2

 

 

 

 

 

Deutschland

 

 

 

 

Leistungsverpflichtung (aus ungedeckten Vorsorgeplänen)

 

257,1

 

273,1

Zeitwert Planvermögen

 

0,0

 

0,0

Deckungsverhältnis

 

-257,1

 

-273,1

Erstattungsansprüche

 

19,7

 

19,1

 

 

 

 

 

Übrige Pläne

 

 

 

 

Leistungsverpflichtung (aus gedeckten Vorsorgeplänen)

 

45,1

 

46,1

Leistungsverpflichtung (aus ungedeckten Vorsorgeplänen)

 

33,5

 

35,7

Zeitwert Planvermögen

 

48,3

 

43,6

Deckungsverhältnis

 

-30,3

 

-38,2

Erstattungsansprüche

 

7,8

 

7,2

 

 

 

 

 

Total

 

 

 

 

Leistungsverpflichtung (alle Vorsorgepläne)

 

971,3

 

1 021,6

Zeitwert Planvermögen

 

738,7

 

675,1

Deckungsverhältnis

 

-232,6

 

-346,5

Erstattungsansprüche

 

27,5

 

26,3

Schweizer Vorsorgepläne

Die berufliche Vorsorge ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Dieses sieht vor, dass der Arbeitgeber, der obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigt, eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichtet oder sich einer solchen anschliesst. Die Gemeinschaftsstiftung der Geberit Gruppe ist eine rechtlich von der Gruppe unabhängige Stiftung und versichert alle Geberit Mitarbeitenden in der Schweiz (obligatorische und überobligatorische Leistungen). Der Stiftungsrat nimmt die Gesamtleitung der Stiftung wahr und setzt sich paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Die Aufgaben des Stiftungsrats sind im BVG und im darauf basierenden, vom Stiftungsrat erlassenen Reglement festgelegt.

Die Leistungen des Vorsorgeplans liegen über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum. Sie ergeben sich aus den geleisteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie einer durch den Stiftungsrat jährlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu definierenden Verzinsung der Sparguthaben der Versicherten. Verlässt ein Versicherter vor Erreichen des Pensionsalters die Gruppe beziehungsweise den Vorsorgeplan, wird die auf BVG-Basis erworbene Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung des Versicherten überwiesen. Diese Austrittsleistung umfasst neben den vom Versicherten in den Vorsorgeplan eingebrachten Geldern die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag. Die Vorsorgeleistungen umfassen lebenslange Altersrenten, Leistungen bei Invalidität und Leistungen im Todesfall für Hinterbliebene. Maximal die Hälfte der Altersleistung kann bei der Pensionierung als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden. Die Beiträge an die Vorsorgestiftung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Höhe geleistet und monatlich beglichen. Die Beitragshöhe ist altersabhängig und wird als Prozentsatz des versicherten Lohnes festgelegt.

Im Falle einer Unterdeckung nach den Bestimmungen des BVG ist der Stiftungsrat gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zu deren Behebung zu treffen, wie zum Beispiel die Minderverzinsung der Altersguthaben, die Kürzung von anwartschaftlichen Leistungen oder die Erhebung von Sanierungsbeiträgen. Rechtlich erworbene Leistungen können nicht gekürzt werden. Bei Sanierungsbeiträgen wird das Risiko zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, und der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, mehr als 50% der zusätzlichen Beiträge zu übernehmen. Der technische Deckungsgrad der Stiftung gemäss BVG betrug 125,9% per 31. Dezember 2021 (VJ: 117,6%).

Im Falle einer Überdeckung gemäss IAS 19 ist die Verfügbarkeit der Überschüsse für das Unternehmen stark eingeschränkt. Ein wirtschaftlicher Nutzen für Geberit ergibt sich aus zukünftigen Beitragsreduktionen und wird nach den Bestimmungen von IFRIC 14 ermittelt.

Der Stiftungsrat trägt die Verantwortung für die Anlagestrategie des Planvermögens. Das Ziel ist eine mittel- und langfristige Kongruenz und Nachhaltigkeit zwischen dem Planvermögen und den Vorsorgeverpflichtungen gemäss BVG. Unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit der Stiftung wird die Anlagestrategie in Form einer langfristig anzustrebenden Vermögensstruktur festgelegt.

Deutsche Vorsorgepläne

In Deutschland gibt es Kapitalkonten- und Rentenpläne. Bei den Rentenplänen handelt es sich um geschlossene Bestände.

Kapitalkontenpläne

Die Leistungen und Auszahlungsrichtlinien der Kapitalkontenpläne sind in Betriebsvereinbarungen geregelt. Durch die Ausübung von Vorbehalten sind arbeitgeberseitige Eingriffe möglich. Teilweise bestehen Sonderzusagen, die auf den Bestimmungen der Betriebsvereinbarungen beruhen, sowie Einzelvereinbarungen, teilweise mit Rentenoption. Eine Mindestfinanzierungsverpflichtung besteht nicht.

Pro Jahr wird in Abhängigkeit von einem Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen Bezüge ein Versorgungsbeitrag ermittelt oder durch den Arbeitnehmer ein Entgeltumwandlungsbetrag mit oder ohne Arbeitgeberzuschuss festgelegt, woraus altersabhängig ein Versorgungsbaustein ermittelt wird. Die Auszahlung der während der aktiven Dienstzeit angesammelten Versorgungsbausteine einschliesslich daraus entstehender fest zugesagter Bonussummen zuzüglich Initialgutschrift aus der Übergangsregelung erfolgt als Einmalkapital oder in Raten. Eine Verrentung ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Es besteht keine Abhängigkeit vom Endgehalt.

Der Arbeitgeber führt die Versorgungskonten, informiert über den Stand des Versorgungsguthabens, verwaltet die Ansprüche und nimmt die Auszahlungen – teilweise unter Einbeziehung externer Dienstleister – vor. Bei einer Auszahlung als lebenslänglich laufende Rente prüft er die gesetzlichen und vertraglichen Anpassungsverpflichtungen und nimmt gegebenenfalls Anpassungen vor.

Bei Verrentung einer Kapitalleistung kann aufgrund der lebenslang laufenden Auszahlung mit gegebenenfalls anschliessender Witwen- beziehungsweise Witwerrente ein Langlebigkeitsrisiko entstehen. Durch vertragliche Anpassungsregelungen bei der Verrentung wird derzeit kein Inflationsrisiko durch die gesetzliche Anpassungs- und Anpassungsprüfungsverpflichtung gesehen.

Die bei der Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber einbehaltenen Entgeltumwandlungsbeträge mit/ohne Arbeitgeberzuschüsse/n und gegebenenfalls Demografiebeiträge/n werden in Rückdeckungsversicherungen eingezahlt, bei denen der Arbeitgeber bezugsberechtigt ist. Die Pensionsverpflichtungen werden dadurch teilweise abgedeckt.

Rentenpläne

Die Rentenpläne sind durch Betriebsvereinbarungen beziehungsweise Einzelverträge geregelt. Aufgrund von § 16 Betriebsrentengesetz besteht eine Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers. Die Höhe des Anpassungsbedarfs richtet sich meist nach dem Verbraucherpreisindex. Bei einigen Einzelzusagen besteht eine vertragliche Anpassungsverpflichtung. Eine Mindestfinanzierungsverpflichtung besteht nicht.

Es handelt sich um einen geschlossenen Bestand. Gegenüber einigen aktiven Arbeitnehmern bestehen Pensionszusagen gemäss Essener Verband. Gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitenden mit unverfallbaren Ansprüchen werden feste Euro-Anwartschaften aufrechterhalten. Die Auszahlung an die Anspruchsberechtigten erfolgt in lebenslänglich laufenden Monatsrenten unter Einschluss von Hinterbliebenenrentenanwartschaften.

Der Arbeitgeber führt die Anwartschaften, verwaltet die Ansprüche und nimmt die Auszahlungen – teilweise unter Einbeziehung externer Dienstleister – vor. Er prüft die gesetzlichen und vertraglichen Anpassungsverpflichtungen und nimmt gegebenenfalls Anpassungen vor.

Wegen der lebenslang laufenden Auszahlung mit gegebenenfalls anschliessender Witwen- beziehungsweise Witwerrente kann ein Langlebigkeitsrisiko bestehen. Ausserdem kann durch die gesetzliche Anpassungs- und Anpassungsprüfungsverpflichtung ein Inflationsrisiko entstehen.

Die Netto-Personalvorsorgeaufwendungen aller leistungsorientierten Pläne der Gruppe beliefen sich auf:

 

 

2021

 

2020

 

 

MCHF

 

MCHF

Laufender Dienstzeitaufwand

 

41,7

 

40,3

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

 

-0,4

 

0,1

Beitragszahlungen der Arbeitnehmer

 

-11,5

 

-11,2

Nettozinsaufwand Personalvorsorge

 

1,9

 

1,9

Netto-Personalvorsorgeaufwendungen

 

31,7

 

31,1

2021 betrug der laufende Dienstzeitaufwand für die Schweizer Vorsorgepläne MCHF 27,1 (VJ: MCHF 25,7) und für die deutschen Vorsorgepläne MCHF 13,4 (VJ: MCHF 13,3). Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand für die Schweizer Vorsorgepläne (Gemeinschaftsstiftung) betrug für das Jahr 2021 MCHF -0,4. Dies war ein technischer Effekt aufgrund von Plananpassungen gemäss IAS 19. Die zukünftigen Vorsorgeleistungen der aktiven Teilnehmenden wurden aufgrund der ständig steigenden Lebenserwartung und des niedrigen Zinsniveaus reduziert. 2021 betrug der Nettozinsaufwand für die Schweizer Vorsorgepläne MCHF 0,0 (VJ: MCHF 0,0) und für die deutschen Vorsorgepläne MCHF 1,7 (VJ: MCHF 1,7).

Die folgende Tabelle zeigt die Neubewertungen für die leistungsorientierten Vorsorgepläne im sonstigen Ergebnis in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung:

 

 

2021

 

2020

 

 

MCHF

 

MCHF

Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste:

 

-54,8

 

24,5

- aus Anpassung von demografischen Annahmen

 

-31,7

 

-0,8

- aus Anpassung von finanziellen Annahmen

 

-47,0

 

11,6

- aus Anpassung von Erfahrungswerten

 

23,9

 

13,7

Ertrag Planvermögen (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz)

 

-60,2

 

-27,5

Ertrag Erstattungsansprüche (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz)

 

-0,2

 

0,0

Asset-Ceiling-Anpassung

 

0,0

 

0,0

Total im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen vor Steuern

 

-115,2

 

-3,0

2021 betrugen die im sonstigen Ergebnis in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfassten Neubewertungen für die Schweizer Vorsorgepläne MCHF -100,4 (VJ: MCHF -2,6) und für die deutschen Vorsorgepläne MCHF -9,3 (VJ: MCHF -2,4). Dies war hauptsächlich auf höhere Diskontierungssätze und gute Erträge aus dem Planvermögen zurückzuführen.

Die folgenden Tabellen zeigen die Veränderungen bei den Leistungsverpflichtungen, dem Planvermögen und den Erstattungsansprüchen im Verlauf des Geschäftsjahres:

 

 

2021

 

2020

 

 

MCHF

 

MCHF

Leistungsverpflichtung

 

 

 

 

Zu Beginn des Jahres

 

1 021,6

 

982,3

Laufender Dienstzeitaufwand

 

41,7

 

40,3

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

 

-0,4

 

0,1

Zinsaufwand

 

3,6

 

4,4

Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste

 

-54,8

 

24,5

Neue Pläne/Plananpassungen

 

-0,1

 

-0,2

Vorsorgeleistungen

 

-26,1

 

-27,7

Umrechnungsdifferenzen

 

-14,2

 

-2,1

Leistungsverpflichtung am Ende des Jahres

 

971,3

 

1 021,6

 

 

2021

 

2020

 

 

MCHF

 

MCHF

Zeitwert Planvermögen

 

 

 

 

Zu Beginn des Jahres

 

675,1

 

651,8

Zinsertrag (basierend auf Diskontsatz)

 

1,2

 

2,0

Ertrag Planvermögen (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz)

 

60,2

 

27,5

Beitragszahlungen der Arbeitnehmer

 

10,7

 

10,5

Beitragszahlungen der Arbeitgeber

 

6,1

 

2,6

Vorsorgeleistungen

 

-15,4

 

-16,9

Umrechnungsdifferenzen

 

0,8

 

-2,4

Zeitwert Planvermögen am Ende des Jahres

 

738,7

 

675,1

 

 

 

 

 

Deckungsverhältnis am Ende des Jahres

 

-232,6

 

-346,5

Asset-Ceiling-Anpassung

 

0,0

 

0,0

Vermögenswert aus leistungsorientierten Vorsorgenplänen (Note 10)

 

-58,8

 

-0,2

Netto Leistungsverpflichtung am Ende des Jahres

 

-291,4

 

-346,7

 

 

2021

 

2020

 

 

MCHF

 

MCHF

Zeitwert Erstattungsansprüche

 

 

 

 

Zu Beginn des Jahres

 

26,3

 

25,1

Zinsertrag (basierend auf Diskontsatz)

 

0,5

 

0,5

Ertrag Erstattungsansprüche (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz)

 

0,2

 

0,0

Beitragszahlungen der Arbeitgeber

 

1,2

 

1,3

Beitragszahlungen der Arbeitnehmer

 

0,8

 

0,7

Vorsorgeleistungen

 

-0,9

 

-0,5

Umrechnungsdifferenzen

 

-0,6

 

-0,8

Zeitwert Erstattungsansprüche am Ende des Jahres

 

27,5

 

26,3

Per 31. Dezember 2021 betrug der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen für die deutschen Vorsorgepläne MCHF 19,7 (VJ: MCHF 19,1).

Die folgende Tabelle enthält Angaben zum Zeitwert des Planvermögens sowie dessen Zusammensetzung:

 

 

2021

 

2020

 

 

Auf einem aktiven Markt kotiert

 

Sonstige

 

Total

 

Auf einem aktiven Markt kotiert

 

Sonstige

 

Total

 

 

MCHF

 

MCHF

 

MCHF

 

MCHF

 

MCHF

 

MCHF

Eigenkapitalinstrumente

 

294,7

 

22,0

 

316,7

 

237,9

 

16,0

 

253,9

Obligationen und andere Schuldtitel

 

131,1

 

45,5

 

176,6

 

132,3

 

47,5

 

179,8

Immobilien

 

62,0

 

134,2

 

196,2

 

54,8

 

132,2

 

187,0

Liquide Mittel

 

31,6

 

0,1

 

31,7

 

41,2

 

0,1

 

41,3

Sonstige

 

5,4

 

12,1

 

17,5

 

4,2

 

8,9

 

13,1

Total

 

524,8

 

213,9

 

738,7

 

470,4

 

204,7

 

675,1

Per 31. Dezember 2021 betrug das Planvermögen der Schweizer Vorsorgepläne MCHF 690,4, und der effektive Ertrag belief sich 2021 auf +9,2% und 2020 auf +3,7%. Per Ende 2021 sind in diesem Planvermögen MCHF 9,8 (VJ: MCHF 7,3) an Eigenkapitalinstrumenten der Geberit AG erhalten.

Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Leistungsverpflichtungen der Schweizer und deutschen Vorsorgepläne:

 

 

2021

 

2020

 

 

Aktive

 

Ausgeschiedene

 

Pensionäre

 

Total

 

Aktive

 

Ausgeschiedene

 

Pensionäre

 

Total

Planteilnehmer (Anzahl)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schweizer Vorsorgepläne

 

1 370

 

 

 

594

 

1 964

 

1 304

 

 

 

581

 

1 885

Deutsche Vorsorgepläne

 

5 505

 

917

 

336

 

6 758

 

5 308

 

819

 

335

 

6 462

Total Planteilnehmer

 

6 875

 

917

 

930

 

8 722

 

6 612

 

819

 

916

 

8 347

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leistungsverpflichtung (in MCHF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schweizer Vorsorgepläne

 

374,9

 

 

 

260,7

 

635,6

 

387,7

 

 

 

279,0

 

666,7

Deutsche Vorsorgepläne

 

188,3

 

34,1

 

34,7

 

257,1

 

200,3

 

34,5

 

38,3

 

273,1

Total Leistungsverpflichtung

 

563,2

 

34,1

 

295,4

 

892,7

 

588,0

 

34,5

 

317,3

 

939,8

Anteil in %

 

63,1

 

3,8

 

33,1

 

100,0

 

62,5

 

3,7

 

33,8

 

100,0

Die durchschnittliche Laufzeit der Leistungsverpflichtung für die Schweizer Vorsorgepläne beträgt rund 15 Jahre (VJ: rund 17 Jahre), für die deutschen Vorsorgepläne rund 12 Jahre (VJ: rund 12 Jahre).

In der Schweiz besteht eine Arbeitgeberbeitragsreserve, aus der im Jahr 2021 Beitragszahlungen in der Höhe von MCHF 5,1 geleistet wurden. Per 31.12.2021 betrug diese Reserve noch MCHF 6,0. Für das Geschäftsjahr 2022 werden Arbeitgeberbeiträge für die Schweizer Vorsorgepläne von MCHF 25,3 erwartet.

Folgende Annahmen wurden für die Berechnung der Leistungsverpflichtungen der wesentlichen Vorsorgepläne zugrunde gelegt (in %):

 

 

2021

 

2020

 

 

CH

 

DE

 

CH

 

DE

Diskontierungssatz

 

0,4

 

1,05

 

0,1

 

0,7

Lohnentwicklung

 

1,2

 

2,5

 

1,2

 

2,5

Rentenanpassung

 

0,0

 

2,0

 

0,0

 

2,0

Sterblichkeit

 

BVG 2020 GT

 

Heubeck 2018G

 

BVG 2015 GT

 

Heubeck 2018G

Die Entwicklung der Krankheitskosten hat keinen Einfluss auf die Pensionsverpflichtungen in der Schweiz und in Deutschland.

Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt, wie sich der Barwert der Pensionsverpflichtung für die bedeutenden Vorsorgepläne (CH und DE) bei einer Anpassung einer einzelnen Annahme am Bilanzstichtag ändern würde. Jede Änderung einer Annahme wurde dabei separat analysiert. Interdependenzen wurden nicht berücksichtigt.

 

 

Schweizer Vorsorgepläne: Erhöhung (+)/Abnahme (-) des Barwerts der Pensionsverpflichtung

 

Deutsche Vorsorgepläne: Erhöhung (+)/Abnahme (-) des Barwerts der Pensionsverpflichtung

Diskontierungssatz

 

 

 

 

Erhöhung um 50 Basispunkte

 

-6,7%

 

-5,4%

Abnahme um 50 Basispunkte

 

+8,0%

 

+6,2%

Lohnentwicklung

 

 

 

 

Erhöhung um 25 Basispunkte

 

+0,3%

 

+0,0%

Abnahme um 25 Basispunkte

 

-0,3%

 

-0,0%

2021 enthält die Erfolgsrechnung der Gruppe zudem Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne in Höhe von MCHF 12,0 (VJ: MCHF 10,1).