Geschäftsbericht 2022

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Gleichbehandlung (GRI 406)

Managementansatz Gleichbehandlung

Der Geberit Verhaltenskodex untersagt Diskriminierung im Sinn der Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO). Geberit toleriert weder Diskriminierung noch Mobbing aufgrund Rasse, Geschlecht, Religion, Glaubensbekenntnis, nationaler Herkunft, Alter, sexueller Ausrichtung, körperlicher oder geistiger Behinderung, Familienstand, politischer Ansichten oder anderer gesetzlich geschützter Merkmale. Geberit ist bestrebt, seinen Mitarbeitenden ein sicheres Arbeitsumfeld zu erhalten. Jegliche Formen von Gewalt am Arbeitsplatz einschliesslich Drohungen, Drohgebärden, Einschüchterungen, Angriffen und ähnlicher Verhaltensweisen sind untersagt. Die Einhaltung wird jährlich im Rahmen einer gruppenweiten Umfrage überprüft.

Gemäss dem Geberit Verhaltenskodex handeln Geberit Mitarbeitende richtig, wenn sie die Vorkommnisse, die gegen geltendes Recht, ethische Standards oder gegen den Verhaltenskodex verstossen, offen ansprechen. Die Konzernleitung von Geberit muss von Problemen im Bereich der Integrität erfahren, um diese rasch lösen zu können. Indem Mitarbeitende von Geberit Bedenken offen ansprechen, tragen sie zu ihrem eigenen Schutz, dem ihrer Kolleginnen und Kollegen und dem Schutz der Rechte und Interessen von Geberit bei.

Bei Vorkommnissen sollten die Mitarbeitenden das persönliche Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Als Whistleblower-Hotline steht allen Mitarbeitenden die Geberit Integrity Line in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung. Sie ist ein Angebot, damit die Mitarbeitenden anonym auf Fälle wie sexuelle Belästigung oder Verschleierung einer Bestechungszahlung aufmerksam machen können. Die Integrity Line wird von einer auf diesem Gebiet erfahrenen externen Firma betrieben und steht rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche zur Verfügung.

Diskriminierungsfälle (GRI 406-1)

Im Berichtsjahr gab es gemäss der jährlichen, gruppenweiten Überprüfung des Verhaltenskodex zwei Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz mit je einer beschuldigten Person. Beide beschuldigten Personen haben das Unternehmen verlassen und die Fälle sind abgeschlossen. Zudem gab es eine Beschwerde bezüglich Diskriminierung, welcher nachgegangen wurde und die nicht bestätigt werden konnte.