Geschäftsbericht 2022

Geschäftsbericht 2022

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Wettbewerbswidriges Verhalten (GRI 206)

Managementansatz wettbewerbswidriges Verhalten

Die Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten hat für Geberit hohe Priorität. Wettbewerbsrechtswidriges Verhalten jeder Art wird kategorisch abgelehnt. 2022 wurde in mehreren Vertriebsgesellschaften ein internes kartellrechtliches Audit durchgeführt, um die Compliance in diesem Bereich zu überprüfen und weiter zu verbessern.

Das E-Learning zum Kartellrecht wurde im Berichtsjahr jeweils auf die Märkte USA, China, Südafrika, Südostasien, Australien und Indien angepasst und ausgerollt. Im Übrigen lag der Fokus der Schulungen auf den First Line Sales Managern, von denen rund 100 Personen aus sieben europäischen Vertriebsgesellschaften vertieft geschult wurden. Für das Jahr 2023 sind weitere Schulungen für Sales Manager aus den EU-Vertriebsgesellschaften in Planung.

Im Rahmen von zahlreichen Anfragen aus den Geberit Märkten befasste sich der Bereich Corporate Legal Services auch im Berichtsjahr wiederum mit der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit verschiedenster Marketing- und Vertriebsaktivitäten. Die Anfragen belegen eine gut ausgeprägte Sensibilität der Mitarbeitenden im Bereich des Kartellrechts.

Das im Jahr 2021 durchgeführte externe Audit der Geberit Compliance-Organisation durch KPMG deckte auch den Bereich Kartellrecht ab und schloss mit einem guten Ergebnis ab.

Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten (GRI 206-1)

Der im Vorjahr erwähnte Verdachtsfall konnte ohne Konsequenzen abgeschlossen werden. Im Berichtsjahr gab es keine neuen Fälle.