Geschäftsbericht 2023

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10. Handels­sperrzeiten

Die ordentlichen Handelssperrzeiten werden zu Beginn eines jeden Kalenderjahrs vom CFO in Absprache mit dem CEO im Hinblick auf die Veröffentlichung der Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse festgelegt. Für das Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Zeitperioden (insgesamt 26 Wochen) als Handelssperrzeiten (Non-Trading Windows) festgelegt:

  • 01.01.2023 – 08.03.2023
  • 01.04.2023 – 02.05.2023
  • 01.07.2023 – 17.08.2023
  • 01.10.2023 – 02.11.2023

Adressaten der ordentlichen Handelssperrzeiten sind einerseits Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung von Geberit sowie die Mitarbeitenden, die aufgrund ihrer Funktion regelmässig über Insiderinformationen bzw. über von den Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität erfassten Informationen verfügen (bspw. in den Bereichen Controlling oder Kommunikation). Andererseits richten sich die ordentlichen Handelssperrzeiten auch an Mitarbeitende von Geberit, die aufgrund ihrer Funktion oder tatsächlicher Umstände Zugang zu Insiderinformationen haben können (bspw. Informatik). Der CFO führt eine aktualisierte Liste der Adressaten der ordentlichen Handelssperrzeiten. Ausserordentliche Handelssperrzeiten werden individuell durch den CEO oder den CFO nach Absprache mit dem Präsidenten des Verwaltungsrats festgelegt, wenn Umstände vorliegen, die als Insiderinformation eingestuft werden.

Im Berichtsjahr wurden von den obgenannten Handelssperrzeiten keine Ausnahmen gewährt.