5. Aufbau Vergütungssystem
5.1 Verwaltungsrat
Vergütungsgrundsätze
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ausschliesslich eine fixe Vergütung, um ihre Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflichten sicherzustellen. Die Vergütung wird teilweise in bar und teilweise in gesperrten Aktien gezahlt, damit sie eng auf die Interessen der Aktionäre abgestimmt ist.
Struktur der Vergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats ist in einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement festgelegt und umfasst einen fixen Jahresbetrag sowie eine zusätzliche Vergütung für die Ausschussmitglieder. Die Vergütung wird in Form von Aktien ausbezahlt, die einer vierjährigen Sperrfrist unterliegen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats eine Spesenpauschale, die bar ausbezahlt wird.
Der Verwaltungsratspräsident erhält einen fixen Jahresbetrag, der zu 70% in bar und zu 30% in gesperrten Aktien mit einer vierjährigen Sperrfrist ausbezahlt wird. Der Präsident erhält ebenso die Spesenpauschale, jedoch keine zusätzliche Vergütung für Anwesenheiten in Ausschüssen.
Im Jahr 2022 wurde eine Vergleichsanalyse durchgeführt, um die Struktur und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats zu überprüfen. Die Analyse ergab, dass das Vergütungssystem des Verwaltungsrats von Geberit der marktüblichen Praxis entspricht und die Struktur und die Höhe der Vergütungen des Verwaltungsrats keiner Änderungen bedürfen:
Jährliche Vergütung |
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in CHF |
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Zahlungsform |
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Präsident |
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885 000 |
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bar und gesperrte Aktien |
Vizepräsidentin |
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245 000 |
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gesperrte Aktien |
Mitglied des Verwaltungsrats |
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190 000 |
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gesperrte Aktien |
Vorsitz NCC/Revisionsausschuss |
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45 000 |
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gesperrte Aktien |
Mitglied NCC/Revisionsausschuss |
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30 000 |
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gesperrte Aktien |
Spesenpauschale |
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15 000 |
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bar |
Die Vergütung, von der die gesetzlichen Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen sind, wird zum Ende der Mandatszeit ausbezahlt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind nicht im Vorsorgeplan des Unternehmens versichert.
Im Todesfall sind die Aktien Gegenstand einer beschleunigten Freigabe, derweil sie in allen anderen Fällen der regulären Sperrfrist von vier Jahren unterliegen.
Weitere Informationen zu den Vergütungen für die Periode ab der Generalversammlung 2024 bis zur Generalversammlung 2025 finden Sie in der Einladung zur Generalversammlung 2024.
5.2 Konzernleitung
Vergütungsgrundsätze
Um seinen Erfolg zu sichern und die Position als Marktführer zu festigen, muss ein Unternehmen die richtigen Talente gewinnen, diese entwickeln und binden. Die Vergütungsprogramme von Geberit sollen dieses grundlegende Ziel unterstützen. Sie beruhen auf folgenden Grundsätzen:
- Die Vergütungen sind mit denjenigen von anderen Unternehmen vergleichbar, mit denen Geberit um Talente konkurriert.
- Sowohl der Unternehmenserfolg als auch die individuelle Leistung wirkt sich auf die Vergütung aus.
- In den Vergütungsprogrammen werden nicht nur kurzfristige Erfolge, sondern auch die langfristige Wertschöpfung ausgewogen berücksichtigt.
- Beteiligungsprogramme fördern das langfristige Engagement und die Grundhaltung der Führungskräfte und fördern die Abstimmung ihrer Interessen mit denjenigen der Aktionäre.
- Die Führungskräfte sind durch angemessene Pensions- und Versicherungspläne gegen Risiken abgesichert.
Struktur der Vergütung
Die Vergütung der Konzernleitung ist in einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement festgelegt. Sie umfasst folgende Komponenten:
- Grundgehalt
- Eine variable Vergütung (Short-Term Incentive, STI)
- Einen langfristigen Beteiligungsplan (Long-Term Incentive, LTI)
- Zusätzliche Leistungen wie Pensions- und weitere Nebenleistungen
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Programm |
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Instrument |
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Zweck |
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Plan-/ |
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Leistungskennzahlen 2023 |
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Grundgehalt |
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Jährliches Grundgehalt |
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Monatliche Barvergütung |
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Entgelt für die Funktion |
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Variable Vergütung |
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Variable Vergütung |
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Jährliche variable Barvergütung oder gesperrte Aktien |
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Leistungsabhängige Vergütung (kurzfristig), Mitarbeitergewinnung/ |
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1-jährige Leistungsperiode |
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Umsatz, EBITDA-Marge, EPS, ROIC, CO2-Emissionen, individuelle Ziele |
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Aktienbeteiligungsplan (MSPP) |
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Bei Bezug des STI in Aktien zusätzlich kostenlose Aktienoptionen mit Leistungskriterium |
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Ausrichtung auf Aktionärsinteressen |
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Aktien: 3-jährige Sperrfrist |
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Aktienoptionen: ROIC |
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Aktienoptionen: 3-jährige Leistungsperiode, 10-jährige Planperiode |
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Langfristiger Beteiligungsplan |
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Aktienoptionsplan (MSOP) |
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Aktienoptionen mit Leistungskriterium |
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Leistungsabhängige Vergütung (langfristig), Ausrichtung auf Aktionärsinteressen, Mitarbeiterbindung |
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3-jährige Leistungsperiode, 10-jährige Planperiode |
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ROIC |
Vorsorge/ |
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Altersvorsorge |
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Gemeinschafts-/ |
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Abdeckung von Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsrisiken |
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Nebenleistungen |
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Dienstwagenregelungen, Spesenrichtlinien |
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Mitarbeitergewinnung/ |
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Im Berichtsjahr wurde die Struktur der Vergütung leicht überarbeitet. Ab 2023 werden der Zielwert für die variable Vergütung und die Zuteilung für den langfristigen Beteiligungsplan als prozentuale Anteile am jährlichen Grundgehalt angegeben. Damit wird von der früheren Methode abgewichen, in deren Rahmen der Zielwert für die variable Vergütung und die Zuteilung für den langfristigen Beteiligungsplan als prozentuale Anteile an der gesamten Zielvergütung berechnet wurden. Mit dieser Anpassung soll das Vergütungsmodell transparenter und verständlicher werden. Zu betonen ist, dass mit dieser Änderung keine Erhöhung des gesamten Vergütungsniveaus für einzelne Mitglieder der Konzernleitung verbunden ist.
Jährliches Grundgehalt
Das jährliche Grundgehalt ist eine fixe Vergütung und wird monatlich in bar ausbezahlt. Es richtet sich nach Umfang und Verantwortungsbereich der Position, dem Marktwert der Funktion sowie der Qualifikation und Erfahrung des Stelleninhabers. Das Grundgehalt wird jährlich überprüft. Dabei werden Daten über marktübliche Gehälter, die finanzielle Tragfähigkeit und Leistung des Unternehmens sowie die zunehmende Erfahrung des jeweiligen Stelleninhabers berücksichtigt.
Variable Vergütung (Short-Term Incentive, STI)
Die kurzfristige variable Vergütung (STI) der Konzernleitung und von zusätzlich etwa 200 Mitgliedern des Gruppen-Managements berücksichtigt die Erreichung von jährlichen Finanzzielen der Gruppe, dem ESG-Ziel und individuellen Zielen, die im Rahmen des jährlichen Performance-Management-Prozesses vereinbart und beurteilt werden.
Das jährliche Grundgehalt und das Ziel-STI (bei hundertprozentiger Erreichung aller Ziele, d. h. der Finanzziele, des ESG-Ziels und der individuellen Ziele) bilden das sogenannte Zieleinkommen. Die variable Zielvergütung (d. h. das STI bei hundertprozentiger Erreichung aller Ziele) beträgt 50% des jährlichen Grundgehalts des CEO und der anderen Konzernleitungsmitglieder (2022: 43%). Die maximale potenzielle Auszahlung des STI ist auf 100% des jährlichen Grundgehalts begrenzt (unverändert gegenüber dem Vorjahr).
Ab 2023 machen die Gruppenziele 80% des STI (2022: 86%) und die individuellen Ziele 20% des STI (2022: 14%) aus.
Die Gruppenziele umfassen die identische Gewichtung von vier Finanzzielen und einem ESG-Ziel.
Die Finanzziele umfassen die Entwicklung von Umsatz und Gewinn je Aktie (EPS) im Vergleich zum Vorjahr sowie die Gewinnmarge vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA-Marge) und die Rendite auf dem investierten Betriebskapital (ROIC). Diese Finanzziele wurden ausgewählt, weil sie für Geberit massgebliche Werttreiber darstellen und die Ausweitung von Geschäft und Marktanteil (umsatzseitig), überproportionale Profitabilitätsverbesserungen durch hohe operative Effizienz (ergebnisseitig) sowie den effizienten Einsatz von Kapital widerspiegeln. Der Verwaltungsrat ist davon überzeugt, dass diese Massnahmen, einschliesslich der Umsatz- und Ergebnisziele, die Leistung von Geberit auf ausgewogene und nachhaltige Weise unterstützen.
Im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens betrifft das ESG-Ziel eine Vorgabe für die Reduktion der CO2-Emissionen.
Ausgehend von der Empfehlung des Nominations- und Vergütungsausschusses legt der Verwaltungsrat jährlich das erwartete Niveau für jedes Finanzziel und das ESG-Ziel für das Folgejahr fest. Geberit will seine Position als Marktführer stärken und stetig überdurchschnittliche Leistungen erzielen. Um die angestrebten Leistungsziele zu erreichen und den ehrgeizigen Finanzplan des Unternehmens zu erfüllen, müssen die im Vorjahr erzielten Ergebnisse grundsätzlich verbessert werden. Auf Basis dieser anspruchsvollen Zielsetzung soll Geberit seine marktführende Stellung behaupten. Daneben werden eine Zielerreichungsuntergrenze, unterhalb derer keine variable Vergütung ausbezahlt wird, und eine Zielerreichungsobergrenze, ab welcher der kurzfristige variable Vergütungsanteil plafoniert wird, festgelegt. Der Auszahlungsbetrag wird zwischen diesen Eckpunkten – Untergrenze, Zielvorgabe und Obergrenze – linear interpoliert.
Die individuelle Leistungskomponente bezieht sich auf die Erreichung individueller Ziele, die zu Jahresbeginn zwischen dem CEO und den einzelnen Mitgliedern der Konzernleitung bzw. – im Fall des CEO – zwischen dem Verwaltungsrat und dem CEO festgelegt werden. Die individuellen Ziele sind stärker qualitativ und strategisch orientiert. Sie betreffen beispielsweise Produkt- und Serviceinnovationen, Führungskompetenzen, den Eintritt in neue Märkte und die Steuerung strategischer Projekte.
Die Mitglieder der Konzernleitung haben die Möglichkeit, über den Aktienbeteiligungsplan (MSPP) ihre variable Vergütung ganz oder teilweise in Aktien des Unternehmens zu investieren. Sie können eine bestimmte Anzahl Aktien oder einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz ihrer variablen Vergütung zur Investition in Aktien festlegen. Für die Aktien gilt eine Sperrfrist von drei Jahren. Jede Führungskraft erhält für jede im Rahmen des Programms gekaufte Aktie zwei kostenlose Aktienoptionen. Die Optionen unterliegen einem leistungsbasierten Vesting-Zeitraum von drei Jahren. Die übrigen Merkmale der Optionen und das Leistungskriterium (ROIC) sind dieselben wie bei den Leistungsoptionen, die unter dem langfristigen Beteiligungsplan (MSOP) gewährt werden (vgl. auch Langfristiger Beteiligungsplan).
Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gelten für im Rahmen des MSPP erworbene Aktien und Optionen folgende Bestimmungen:
Grund der Auflösung |
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Planregeln |
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Nicht gevestete Optionen |
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Gevestete Optionen |
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Gesperrte Aktien |
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Good Leaver |
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Pensionierung |
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Vollständige Übertragung auf Basis der effektiven Leistung zum regulären Vesting-Zeitpunkt |
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Regulärer |
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Reguläre Verfügungssperre |
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Invalidität |
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Andere Gründe |
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Liquidation/ |
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Beschleunigte vollständige Übertragung auf Basis der effektiven Leistung nach Festlegung durch den VR zum Zeitpunkt der Auflösung |
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Sofortige Aufhebung der Verfügungssperre |
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Tod |
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Beschleunigte vollständige Übertragung |
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Bad Leaver |
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Inadäquate Leistung / |
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Verfall |
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Regulärer Ausübungszeitraum |
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Reguläre Verfügungssperre |
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Langfristiger Beteiligungsplan (Long-Term Incentive, LTI)
Der langfristige Beteiligungsplan (Management Stock Option Programme, MSOP) soll die langfristige Wertschöpfung im Sinn des Unternehmens sicherstellen. Ferner soll er die Interessen der Führungskräfte an diejenigen der Aktionäre angleichen und eine langfristige Bindung der Führungskräfte an das Unternehmen fördern. Die LTI-Zuteilung wird jährlich überprüft und als prozentualer Anteil am jährlichen Grundgehalt ausgedrückt. Das LTI-Ziel beträgt 107% des jährlichen Grundgehalts für den CEO (2022: 107%) und 70% für die anderen Mitglieder der Konzernleitung (2022: 71%). Für rund 100 weitere Teilnehmende des Gruppen-Managements betrug der Fair Value zum Zuteilungszeitpunkt 13% des Grundgehalts.
Der LTI-Plan ist ein Plan für Aktienoptionen mit Leistungskriterium. Zu Beginn des Vesting-Zeitraums wird jedem Mitglied der Konzernleitung eine bestimmte Anzahl Aktienoptionen zum Marktwert zugeteilt. Die Aktienoptionen vesten nach einem dreijährigen Vesting-Zeitraum. Dies setzt die Erfüllung eines Leistungskriteriums – der durchschnittlichen Rendite auf dem investierten Betriebskapital (ROIC) – im jeweiligen Vesting-Zeitraum voraus. Der ROIC gibt Aufschluss darüber, welche Rendite das Unternehmen im Verhältnis zum eingesetzten Betriebskapital erzielt hat.
Auf Empfehlung des Nominations- und Vergütungsausschusses legt der Verwaltungsrat jährlich die Höhe der erwarteten Leistung fest. Bei Erreichen des Referenzwerts vesten die Optionen teilweise. Ferner wird eine Leistungsuntergrenze (Schwellenwert), unterhalb derer keine Optionen vesten, sowie eine Leistungsobergrenze (Deckelung), bei deren Erreichung 100% der Optionen vesten, festgelegt. Der Referenzwert und die Leistungsobergrenze sind anspruchsvoll und liegen deutlich oberhalb der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten. Die ermittelten Beträge zwischen der Erreichung der Leistungsunter- und Leistungsobergrenze werden linear interpoliert. Die Auszahlungskurve ist anspruchsvoll gestaltet, um sicherzustellen, dass nur eine herausragende Leistung zu einer vollständigen Übertragung der Optionen führt. 50% der Optionen vesten bei Erreichung des Referenzwerts. Liegt der ROIC mehr als 4 Prozentpunkte unter dem Referenzwert, vesten keine Optionen (2022: 6 Prozentpunkte unter dem Referenzwert). Die vollständige Übertragung erfolgt, wenn der ROIC vier Prozentpunkte über dem Referenzwert (2022: 6 Prozentpunkte) liegt. Die Optionen können zwischen dem Vesting-Zeitpunkt, drei Jahre nach Zuteilung, und der Fälligkeit ausgeübt werden. Der Ausübungspreis der Optionen entspricht dem Marktwert der zugrunde liegenden Aktie zum Zeitpunkt der Zuteilung.
Die gesamte Zielvergütung des CEO und der anderen Mitglieder der Konzernleitung ist insgesamt mit dem Vorjahr vergleichbar.
Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gelten für die im Rahmen des MSOP erworbenen Optionen folgende Bestimmungen:
Grund der Auflösung |
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Planregeln |
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Nicht gevestete Optionen |
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Gevestete Optionen |
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Good Leaver |
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Pensionierung |
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Pro-rata-Vesting auf Basis der effektiven Leistung zum regulären Vesting-Zeitpunkt 1 |
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Regulärer Ausübungszeitraum |
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Invalidität |
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Andere Gründe |
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Liquidation/ |
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Beschleunigte vollständige Übertragung auf Basis der effektiven Leistung nach Festlegung durch den VR zum Zeitpunkt der Auflösung |
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Tod |
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Beschleunigte vollständige Übertragung |
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Bad Leaver |
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Inadäquate Leistung / |
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Verfall |
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Regulärer Ausübungszeitraum |
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Offenlegung von Zielen
Die internen Finanzziele und die individuellen Ziele im Rahmen der STI- und LTI-Pläne stellen geschäftskritische Informationen dar. Die Kommunikation solcher Ziele würde Einblicke in die Strategie von Geberit gewähren und für das Unternehmen unter Umständen einen Wettbewerbsnachteil zur Folge haben. Daher wurde entschieden, zum Zeitpunkt der Zielsetzung keine Einzelheiten über die Ziele offenzulegen, die Performance am Ende des Zeitraums jedoch allgemein zu kommentieren. Um die angestrebten Leistungsziele zu erreichen und den ehrgeizigen Finanzplan des Unternehmens zu erfüllen, müssen die im Vorjahr erzielten Ergebnisse deutlich gesteigert werden. Um weitere Orientierung zu bieten, geben wir regelmässig unsere mittelfristigen Ziele bekannt, d. h. das um Akquisitionen bereinigte Nettoumsatzwachstum in lokaler Währung von durchschnittlich 4% bis 6% über einen Konjunkturzyklus, eine operative Cashflow-(EBITDA-)Marge zwischen 28% und 30%, eine beständig wachsende Rendite auf dem investierten Betriebskapital (ROIC) und eine durchschnittliche Senkung der CO2-Intensität um 5% pro Jahr.
Vorsorge/Nebenleistungen
Die Mitglieder der Konzernleitung sind in der für alle Mitarbeitenden in der Schweiz eingerichteten regulären Vorsorgeeinrichtung versichert. Der Pensionsplan besteht aus einem Basisplan, der Jahreseinkünfte bis zu TCHF 154 mit altersabhängigen Beitragssätzen abdeckt, die in gleicher Höhe vom Unternehmen und dem Mitarbeitenden gezahlt werden, sowie aus einem ergänzenden Plan (Sammelstiftung nach Art. 1e BVV 2 [Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge]), in dem Einkünfte über TCHF 154 (einschliesslich der tatsächlichen variablen Vergütung) bis zum gesetzlich zulässigen Höchstbetrag versichert sind.
Darüber hinaus hat jedes Mitglied der Konzernleitung Anspruch auf einen Dienstwagen und eine Repräsentationspauschale im Einklang mit den Spesenrichtlinien, die für alle Mitglieder des Managements in der Schweiz gelten und von den Steuerbehörden genehmigt worden sind.
Anstellungsbedingungen
Alle Mitglieder der Konzernleitung besitzen unbefristete Arbeitsverträge mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Jahr. Mitglieder der Konzernleitung haben keinen Anspruch auf irgendeine Abgangsentschädigung.
Richtlinie für Aktienbeteiligungen
Um die Interessen der Mitglieder der Konzernleitung mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen und die Bindung zum Unternehmen zu stärken, müssen der CEO und jedes Konzernleitungsmitglied die Mindestanforderungen hinsichtlich des Besitzes von Geberit Aktien erfüllen. Die Mitglieder der Konzernleitung müssen innert fünf Jahren nach ihrer Berufung in die Konzernleitung oder der Einführung dieser Richtlinie mindestens für ein bestimmtes Mehrfaches ihres jährlichen Grundgehalts Geberit Aktien erwerben und halten. Dabei ist die nachfolgende Auflistung massgeblich.
Um die Bedeutung, die der Verwaltungsrat der Ausrichtung auf die Interessen der Aktionäre beimisst, stärker hervorzuheben, wurden die Mindestanforderungen an den Aktienbesitz für die Mitglieder der Konzernleitung folgendermassen festgelegt:
CEO
300% des jährlichen Grundgehalts
Mitglieder der Konzernleitung
150% des jährlichen Grundgehalts
Bei dieser Berechnung werden alle gevesteten Aktien – ob gesperrt oder nicht – berücksichtigt. Nicht gevestete Zuteilungen sind ausgeschlossen. Der Nominations- und Vergütungsausschuss prüft die Einhaltung der Richtlinie für Aktienbeteiligungen auf jährlicher Basis.
Rückforderungs- und Malusklauseln
Im Sinn einer guten Corporate Governance hat Geberit Rückforderungsklauseln für Zahlungen in Kraft gesetzt, die im Rahmen des Short-Term-Incentive-Plans sowie des Long-Term-Incentive-Plans geleistet worden sind. Diese Klauseln sehen vor, dass der Verwaltungsrat im Fall einer Ergebnisberichtigung aufgrund einer Nichteinhaltung der Berichterstattungsvorschriften und/oder aufgrund von Betrug oder einem Verstoss gegen Gesetze oder interne Vorschriften durch eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer nicht ausbezahlte variable Vergütungen oder noch nicht übertragene Long-Term Incentives teilweise oder vollständig als verwirkt erklären (Malusklausel) und/oder ausbezahlte variable Vergütungen oder übertragene Long-Term Incentives teilweise oder vollständig zurückfordern kann. Die Rückforderungs- und Malusklauseln haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Jahr der Ergebnisberichtigung und/oder dem Jahr des betrügerischen Verhaltens.
Weitere Informationen zu beiden Programmen finden Sie unter 5. Aufbau Vergütungssystem, 5.2 Konzernleitung.