Gleichbehandlung (GRI 406)
Managementansatz Gleichbehandlung
Geberit ist aufgrund seiner Marktposition und Grösse ein bedeutendes Unternehmen in der Schweizer Industrielandschaft und in seiner Branche. Daher sieht sich Geberit in der Pflicht, in ethischen und sozialen Fragen eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Dies gilt beispielsweise für die Gleichbehandlung von Geschlechtern, die zwar in einigen Ländern rechtlich vorgeschrieben, aber in den meisten Ländern noch nicht erreicht ist. Mit einem Gleichbehandlungsansatz, der über die Verhinderung und Sanktionierung von Diskriminierung hinausgeht, kann Geberit einen Beitrag zur Beseitigung gesellschaftlicher und systemischer Ungleichheiten leisten. Das Unternehmen stärkt mit einer konsequent umgesetzten Gleichbehandlungspolitik auch seine Reputation, seine Arbeitgebermarke und seine Unternehmenskultur.
Der Geberit Verhaltenskodex untersagt Diskriminierung im Sinn der Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO). Geberit toleriert weder Diskriminierung noch Mobbing aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Glaubensbekenntnis, nationaler Herkunft, Alter, sexueller Ausrichtung, körperlicher oder geistiger Behinderung, Familienstand, politischen Ansichten oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen. Das Unternehmen ist bestrebt, seinen Mitarbeitenden ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Jegliche Formen von Gewalt am Arbeitsplatz einschliesslich Drohungen, Drohgebärden, Einschüchterungen, Angriffe und ähnlicher Verhaltensweisen sind untersagt. Die Einhaltung wird jährlich im Rahmen einer gruppenweiten Umfrage überprüft, um das Risiko durch Verstösse gegen Gleichbehandlungsgrundsätze zu minimieren.
Gemäss dem Geberit Verhaltenskodex handeln Geberit Mitarbeitende richtig, wenn sie die Vorkommnisse, die gegen geltendes Recht, ethische Standards oder gegen den Verhaltenskodex verstossen, offen ansprechen. Damit tragen sie zu ihrem eigenen Schutz, dem ihrer Kolleginnen und Kollegen und dem Schutz der Rechte und Interessen von Geberit bei.
Bei Vorkommnissen sollten die Mitarbeitenden das persönliche Gespräch mit Vorgesetzten suchen. Als Whistleblower-Hotline steht allen Mitarbeitenden die Geberit Integrity Line in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung. Sie ist ein Angebot, damit die Mitarbeitenden anonym auf Fälle, die gegen geltendes Recht, ethische Standards oder gegen den Verhaltenskodex verstossen, aufmerksam machen können. Die Integrity Line wird von einer auf diesem Gebiet erfahrenen externen Firma betrieben und steht an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr zur Verfügung.
Diskriminierungsfälle (GRI 406-1)
Im Berichtsjahr gab es gemäss der jährlichen gruppenweiten Überprüfung des Verhaltenskodex vier Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Drei beschuldigte Personen wurden verwarnt und an die betriebliche Sozialberatung verwiesen, eine beschuldigte Person hat das Unternehmen verlassen und die Fälle sind abgeschlossen. Zudem gab es zwei Meldungen zu Mobbing, die noch in Abklärung sind. Bezüglich Diskriminierung gab es keine Meldung.