6. Aufbau Vergütungssystem: Verwaltungsrat
Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder ist in einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement festgelegt und umfasst einen fixen Jahresbetrag sowie eine zusätzliche Vergütung für die Ausschussmitglieder. Die Vergütung wird in Form von Aktien ausbezahlt, die einer vierjährigen Sperrfrist unterliegen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats eine Spesenpauschale, die bar ausbezahlt wird.
Der Verwaltungsratspräsident erhält einen fixen Jahresbetrag, der zu 70% in bar und zu 30% in gesperrten Aktien mit einer vierjährigen Sperrfrist ausbezahlt wird. Der Präsident erhält ebenso die Spesenpauschale, jedoch keine zusätzliche Vergütung für die Teilnahme in Ausschüssen.
Im Jahr 2022 wurde eine Vergleichsanalyse durchgeführt, um die Struktur und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats zu überprüfen. Die Analyse ergab, dass das Vergütungssystem des Verwaltungsrats von Geberit der marktüblichen Praxis entspricht und die Struktur und die Höhe der Vergütungen des Verwaltungsrats keiner Änderungen bedürfen:
Jährliche Vergütung |
|
in CHF |
|
Zahlungsform |
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Präsident |
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885 000 |
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bar und gesperrte Aktien |
Vizepräsidentin |
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245 000 |
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gesperrte Aktien |
Mitglied des Verwaltungsrats |
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190 000 |
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gesperrte Aktien |
Vorsitz NCC/Revisionsausschuss |
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45 000 |
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gesperrte Aktien |
Mitglied NCC/Revisionsausschuss |
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30 000 |
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gesperrte Aktien |
Spesenpauschale |
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15 000 |
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bar |
Die Vergütung, von der die gesetzlichen Beiträge an die Sozialversicherung abzuziehen sind, wird zum Ende der Mandatszeit ausbezahlt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind nicht im Vorsorgeplan des Unternehmens versichert.
Im Todesfall unterliegen die Aktien einer beschleunigten Freigabe. In allen anderen Fällen unterliegen sie der regulären Sperrfrist von vier Jahren.
Weitere Informationen zu den Vergütungen für die Periode ab der Generalversammlung 2025 bis zur Generalversammlung 2026 finden Sie in der Einladung zur Generalversammlung 2025.