Kartellrecht
Managementansatz
Geberit setzt auf eine starke Governance- und Compliance-Kultur, die Transparenz und ethisches Verhalten fördert. Der Schutz des Kartellrechts samt den Themen Korruptionsbekämpfung und fairer Wettbewerb ist Teil der Normen und Standards, die im Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten sind und deren Einhaltung jährlich überprüft wird, siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat > Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Konzernleitung und ESG-Governance und Unternehmenskultur > Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften.
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Aufgrund der starken Marktposition und der europäischen Marktführerschaft bei Sanitärprodukten misst der Konzern dem Thema eines fairen und freien Wettbewerbs eine besonders hohe Bedeutung bei und behandelt es als separates Themenmodul in der Nachhaltigkeitsstrategie. Wettbewerbswidriges Verhalten wirkt sich erheblich auf den Markt und die Beziehungen zu Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Mitbewerbern aus. Risiken im Zusammenhang mit dem Kartellrecht umfassen die Verzerrung von Marktstrukturen, Vertrauensverlust sowie rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Chancen werden hingegen in der Stärkung der Unternehmensintegrität und im Aufbau nachhaltiger Geschäftsbeziehungen geortet.
Massnahmen und Vorfälle
Als Mitglied von Transparency International Schweiz und des UN Global Compact verpflichtet sich Geberit zur Einhaltung internationaler Antikorruptionsstandards. Das Unternehmen verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption. Regelmässige Compliance-Audits und ein Whistleblowing-System tragen zur Aufdeckung potenzieller Verstösse bei. Für weitere Informationen zum Compliance-System siehe Unternehmenskultur > Umsetzung von Normen und Standards. Präventiv werden neue Mitarbeitende im Verhaltenskodex und in der Korruptionsprävention geschult. Alle Mitarbeitenden werden regelmässig über das Intranet über interne Richtlinien sowie neue Schulungsmaterialien informiert. Zudem werden alle Gesellschaften hinsichtlich der Einhaltung der Richtlinien überprüft. Die jährliche Umfrage bei allen Gesellschaften der Geberit Gruppe sowie die Prüfung durch die interne Revision ergaben 2024 keine Fälle von Korruption.
Im Berichtsjahr wurde die kartellrechtliche Richtlinie der Geberit Gruppe unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Behördenpraxis vollständig überarbeitet und eingeführt. Zur Vermittlung kartellrechtlicher Grundlagen wurde für die Mitarbeitenden ein im Vorjahr überarbeitetes E-Learning bereitgestellt. Zudem wurden umfangreiche allgemeine sowie anlass- oder themenbezogene Schulungen zur Vermittlung vertiefender Kartellrechtskenntnisse fortgesetzt. In vier Vertriebsgesellschaften fand ein internes kartellrechtliches Audit statt. Im Berichtsjahr gab es keine Anschuldigungen, gerichtliche Klagen oder Bussen wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens.