Geschäftsbericht 2025

Geschäftsbericht 2025

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8. Revisions­stelle

8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Ernst & Young AG (EY) wurde an der Generalversammlung vom 16. April 2025 als neue Revisionsstelle der Geberit Gruppe sowie der Geberit AG und damit als Nachfolgerin von PricewaterhouseCoopers AG, Zürich (CH), ab dem Jahr 2025 gewählt. Als leitender Revisor ist Christoph Michel für das Revisionsmandat verantwortlich. Der leitende Revisor wechselt alle sieben Jahre.

PricewaterhouseCoopers AG war seit über 20 Jahren die Revisionsstelle der Geberit Gruppe sowie der Geberit AG. Geberit führte deshalb im Sinne guter Corporate Governance im Jahr 2024 eine Ausschreibung für die Neuvergabe des Prüfungsmandats durch.

8.2 Revisionshonorar

EY stellte der Geberit Gruppe im Geschäftsjahr 2025 TCHF 1 810 für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften sowie der Konzernrechnung der Geberit Gruppe in Rechnung.

8.3 Zusätzliche Honorare

Bei den zusätzlichen Dienstleistungen fakturierte EY TCHF 14 für Steuerberatung und ‑support und TCHF 11 für übrige Dienstleistungen.

8.4 Informationsinstrumente der externen Revision

Die externe Revision nimmt an zwei Sitzungen des Revisionsausschusses teil. In der ersten Sitzung des Jahres präsentiert sie ihren Bericht zum Jahresabschluss. In der zweiten Sitzung, die im dritten Quartal stattfindet, stehen die Planung der bevorstehenden Revision der Jahresrechnung und die Entwicklung des regulatorischen Umfelds im Vordergrund. Vertreter der internen Revision nehmen an einzelnen Traktanden jeder Sitzung des Revisionsausschusses teil, erläutern ihre Tätigkeit und stehen bei Fragen zur Verfügung.

Der Revisionsausschuss des Verwaltungsrats beurteilt jährlich die Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Nomination der Revisionsstelle zuhanden der ordentlichen Generalversammlung. Der Revisionsausschuss beurteilt die Leistung und das Honorar der Revisionsstelle anhand folgender Kriterien: technische und operative Kompetenzen; Unabhängigkeit und Objektivität; ausreichender Umfang der eingesetzten Ressourcen; Fokus auf Bereiche, die wesentliche Risiken für Geberit bergen; Bereitschaft, zu prüfen und zu hinterfragen; Fähigkeit, effektive und praktische Empfehlungen abzugeben; offene und effektive Kommunikation sowie Koordination mit dem Revisionsausschuss, der internen Revision und der Konzernleitung. Der Revisionsausschuss beschliesst jährlich den Prüfungsumfang und Prüfungsplan der internen Revision, stimmt diese mit denjenigen der externen Revision ab und bespricht die Revisionsergebnisse mit den externen und internen Prüfern. Für weitere Details zum Revisionsausschuss vgl. 3. Verwaltungsrat, 3.5 Interne Organisation, Revisionsausschuss (AC, Audit Committee).