Geschäftsbericht 2025

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5. Aufbau Vergütungs­system: Verwaltungsrat

Die Vergütung der VR-Mitglieder ist in einem vom VR verabschiedeten Reglement festgelegt und umfasst einen fixen Jahresbetrag sowie eine zusätzliche Vergütung für die Ausschussmitglieder. Die Vergütung wird in Form von Aktien ausbezahlt, die einer vierjährigen Sperrfrist unterliegen. Darüber hinaus erhalten die VR-Mitglieder eine Spesenpauschale, die in bar ausbezahlt wird.

Der VR-Präsident erhält einen fixen Jahresbetrag, der zu 70% in bar und zu 30% in gesperrten Aktien mit einer vierjährigen Sperrfrist ausbezahlt wird. Der Präsident erhält ebenso die Spesenpauschale, jedoch keine zusätzliche Vergütung für die Teilnahme in Ausschüssen.

Verwaltungsrat – Vergütungssystem

Jährliche Vergütung

 

in CHF

 

Zahlungsform

Präsident

 

885 000

 

bar und gesperrte Aktien

Vizepräsidentin

 

245 000

 

gesperrte Aktien

VR-Mitglied

 

190 000

 

gesperrte Aktien

Vorsitz NCC/Revisionsausschuss

 

45 000

 

gesperrte Aktien

Mitglied NCC/Revisionsausschuss

 

30 000

 

gesperrte Aktien

Spesenpauschale

 

15 000

 

bar

Die Vergütung, von der die gesetzlichen Beiträge an die Sozialversicherung abzuziehen sind, wird zum Ende der Mandatszeit ausbezahlt. Die VR-Mitglieder sind nicht im Vorsorgeplan des Unternehmens versichert.

Im Todesfall unterliegen die Aktien einer beschleunigten Freigabe. In allen anderen Fällen unterliegen sie der regulären Sperrfrist von vier Jahren.

Weitere Informationen zu den Vergütungen für die Periode ab der GV 2026 bis zur GV 2027 finden Sie in der Einladung zur GV 2026.