5. Aufbau Vergütungssystem: Verwaltungsrat
Die Vergütung der VR-Mitglieder ist in einem vom VR verabschiedeten Reglement festgelegt und umfasst einen fixen Jahresbetrag sowie eine zusätzliche Vergütung für die Ausschussmitglieder. Die Vergütung wird in Form von Aktien ausbezahlt, die einer vierjährigen Sperrfrist unterliegen. Darüber hinaus erhalten die VR-Mitglieder eine Spesenpauschale, die in bar ausbezahlt wird.
Der VR-Präsident erhält einen fixen Jahresbetrag, der zu 70% in bar und zu 30% in gesperrten Aktien mit einer vierjährigen Sperrfrist ausbezahlt wird. Der Präsident erhält ebenso die Spesenpauschale, jedoch keine zusätzliche Vergütung für die Teilnahme in Ausschüssen.
Jährliche Vergütung |
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in CHF |
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Zahlungsform |
|---|---|---|---|---|
Präsident |
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885 000 |
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bar und gesperrte Aktien |
Vizepräsidentin |
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245 000 |
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gesperrte Aktien |
VR-Mitglied |
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190 000 |
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gesperrte Aktien |
Vorsitz NCC/Revisionsausschuss |
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45 000 |
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gesperrte Aktien |
Mitglied NCC/Revisionsausschuss |
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30 000 |
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gesperrte Aktien |
Spesenpauschale |
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15 000 |
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bar |
Die Vergütung, von der die gesetzlichen Beiträge an die Sozialversicherung abzuziehen sind, wird zum Ende der Mandatszeit ausbezahlt. Die VR-Mitglieder sind nicht im Vorsorgeplan des Unternehmens versichert.
Im Todesfall unterliegen die Aktien einer beschleunigten Freigabe. In allen anderen Fällen unterliegen sie der regulären Sperrfrist von vier Jahren.
Weitere Informationen zu den Vergütungen für die Periode ab der GV 2026 bis zur GV 2027 finden Sie in der Einladung zur GV 2026.