Sorgfaltspflichterklärung
Die Geberit Gruppe erfüllt sämtliche gesetzlichen Anforderungen zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht gemäss Art. 964a ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) (Art. 964a ff. OR-Inhaltsindex) sowie die einschlägigen Bestimmungen der Schweizerischen Verordnung über die Sorgfaltspflichten und Transparenz im Bereich Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr). Weitere Informationen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten siehe Unternehmenskultur und Kartellrecht.
Hinsichtlich Kinderarbeit und Menschenrechte bestehen klare Grundsätze und Verpflichtungen gemäss der Geberit Erklärung zu den Menschenrechten und dem umfassend überarbeiteten Verhaltenskodex für Lieferanten.
Der Ansatz zur Sorgfaltspflicht referenziert auf die international anerkannten Rahmenwerke, namentlich auf:
Internationale Menschenrechtscharta inkl. der relevanten Rechte aus den UN-Zivil- und Sozialpakten
UN Global Compact
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
UN-Kinderrechtskonvention
UN-Frauenrechtskonvention
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
Darüber hinaus entspricht der Geberit Ansatz den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Die entsprechenden Prozesse zur Risikoanalyse, Vermeidung und Korrektur sind in das Gruppen-Risikomanagement integriert und werden jährlich validiert. Alle Inhalte, die sich auf Sorgfaltspflichten beziehen, sind in den entsprechenden Kapiteln des vorliegenden Nachhaltigkeitsberichts integriert, gemäss der untenstehenden Auflistung:
Referenzmatrix: Due-Diligence-Themen
| Due-Diligence-Thema | Umwelt | Menschen | Referenz | |||
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Verankerung von Due Diligence in Governance, Strategie und Geschäftsmodell |
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Sie wird durch CEO und Group Executive Board gesteuert. Investitionsentscheidungen unterliegen einem internen CO2-Preis. |
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sind in Unternehmensstrategie integriert. Zuständigkeit für eigene Belegschaft: Corporate HR; für Lieferkette: Corporate Purchasing. Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Lieferantenkodex verpflichtend. |
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Einbindung betroffener Stakeholder |
Stakeholder-Dialog erfolgt im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse, durch regelmässigen Datenaustausch zu CO2-Emissionsreduktion und anlässlich Produktökobilanzen mit Lieferanten und Kunden, durch NGOs und über Behördenkontakte. |
Breite Stakeholder-Einbindung (z. B. externe Stakeholder-Befragung, Mitarbeitendengremien, Lieferantenkontakte). |
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Identifikation und Bewertung negativer Auswirkungen |
ESG-bezogene Risiken sind Teil des Risikomanagements. |
Risikoanalysen in der Lieferkette auf Basis von Länder- und Warengruppen-risiken. Jährliche Reklassifikation. Kombination aus Risikoanalyse, Audits, Selbstdeklaration. |
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Richtlinien zur Vermeidung, Minderung und Wiedergutmachung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen |
Umweltmanagementsysteme (ISO 14001), interne CO2-Bepreisung, Energieeffizienzprogramme, Nachhaltigkeitsstrategie, CO2-Strategie. |
Menschenrechtserklärung, Verhaltenskodex für Mitarbeitende, Lieferantenkodex. Regelmässige Audits, Schulungen. |
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Massnahmen |
Umfassende Massnahmen der CO2-Strategie, Energie-Masterplan, Ecodesign. Interner CO2-Preis als Bewertungsinstrument für Investitionen. |
Schulungen im Einkauf, risikobasierte Audits, Korrekturmassnahmen, Eskalation bei Nichteinhaltung bis zur Vertragsauflösung. |
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Wirksamkeitskontrolle |
Fortschrittsmessung über Kennzahlen zu CO2, Energie, Materialeffizienz. |
Auditberichte, ESG-Bewertung von Lieferanten aus Hochrisikoländern, Fortschrittsberichte, KPI-Monitoring. Berichterstattung im Nachhaltigkeitsbericht und UNGC-Fortschrittsbericht. |