Compliance
Compliance bei Geberit
Compliance bei Geberit bedeutet nicht nur die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften, sondern umfasst auch Richtlinien für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verantwortung. Es werden hohe ethische und soziale Standards definiert und Geberit verpflichtet sich zu Nachhaltigkeit und Integrität. Basis für Compliance im Unternehmen ist der 2007 eingeführte, 2015 aufdatierte und sich aktuell in Überarbeitung befindliche Verhaltenskodex für die Mitarbeitenden sowie der aus dem Jahr 2016 stammende Verhaltenskodex für Lieferanten, der ebenfalls gegenwärtig überarbeitet wird.
Themen
Die für Geberit wesentlichen Compliance-Aktivitäten umfassen die Bereiche: Kartellrecht, Korruption, Datenschutz, Produkthaftung, Umwelt – Arbeitssicherheit – Gesundheitsschutz sowie fundamentale Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Lieferanten-Compliance. Durch klare Berichterstattungsprozesse wie etwa das Code-of-Conduct-Reporting oder interne und externe Audits wird die Einhaltung der entsprechenden Regeln überprüft.
Eine dezentral aufgestellte Compliance-Organisation (siehe Grafik) und ein konsequent umgesetztes Compliance-Programm in allen relevanten Risikobereichen bilden die Basis für eine hohe Qualität der Compliance-Standards bei Geberit. Ziel der dezentralen Organisation ist es, die verschiedenen Compliance-Themen möglichst nah an den verantwortlichen Fachbereichen und damit am Tagesgeschäft zu verankern. Dazu sind die Verantwortlichkeiten klar definiert. Strukturierte Controlling- und Reporting-Prozesse innerhalb der einzelnen Fachbereiche stellen eine zeitnahe und umfassende Information der Konzernleitung und des Revisionsausschusses des Verwaltungsrats sicher.
Zudem besteht mit der Geberit Integrity Line eine Möglichkeit für Mitarbeitende und Lieferanten, sowohl Verstösse gegen den Verhaltenskodex als auch gegen gesetzliche Regelungen anonym zu melden. Zur Umsetzung der auf Basis der EU-Whistleblower-Richtlinie erlassenen nationalen Gesetze wurden in mehreren europäischen Ländern (PT, SE, SI, IT, NL, BE) zusätzlich zur bereits bestehenden konzernweiten Meldestelle nationale Meldekanäle eingerichtet. Die Geberit Integrity Line entspricht damit sowohl den Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie als auch den nationalen Gesetzen.
Die Rechtsabteilung der Geberit Gruppe ist für die Themen Kartellrecht, Datenschutz und Korruption verantwortlich. Das Thema Produkthaftung wird durch den Bereich Product Quality Management verantwortet. Zuständig für die Themen Umwelt, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind die Bereiche Corporate Sustainability & Process Management und Corporate Purchasing. Der Bereich Corporate Sustainability & Process Management hat auch die im Jahr 2023 erlassenen nationalen Gesetzgebungen zu Lieferkettensorgfaltspflichten in die Nachhaltigkeitsstrategie von Geberit einfliessen lassen. Das Thema fundamentale Arbeitnehmerrechte verantwortet Corporate Human Resources.
Schwerpunkt Kartellrecht und Datenschutz
Regelmässige Schulungen und interne Überprüfungen zeigen eine gut ausgeprägte Sensibilität seitens der Mitarbeitenden in Bezug auf Compliance-Themen. Dies gilt insbesondere im Bereich des Kartellrechts sowie des Datenschutzes.
Wie in den Vorjahren standen auch im Jahr 2023 die Themen Kartellrecht und Datenschutz im Fokus der Compliance-Aktivitäten. Während im Kartellrecht der Schwerpunkt auf der Optimierung der Schulungskonzepte lag, wurden im Bereich Datenschutz das Datenschutzmanagement und die dazugehörigen Prozesse und Verträge kontinuierlich weiterentwickelt. Für 2024 ist die Erarbeitung eines neuen Schulungskonzepts geplant. Damit verfügt Geberit im Kartellrecht und im Datenschutz über effiziente und stets aktuelle Instrumente, um die fachlich betroffenen Mitarbeitenden umfassend und unkompliziert zu schulen sowie ihnen die gesetzlichen Regelungen und gruppeninternen Richtlinien zu vermitteln.
Beim Kartellrecht wurden im Berichtsjahr anknüpfend an die bereits im letzten Jahr durchgeführten Schulungen weitere allgemeine Schulungen zur Vermittlung vertiefender Kartellrechtskenntnisse durchgeführt. Darüber hinaus wurden anlass- und themenbezogene Schulungen in einzelnen Vertriebsgesellschaften gehalten. Das bereits bestehende Basis-E-Learning wurde überarbeitet und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Zudem wurde ein neues E-Learning zur Vermittlung vertiefter kartellrechtlicher Kenntnisse anhand konkreter Fallbeispiele eingeführt.
Beim Thema Datenschutz wurden das Datenschutzmanagementsystem vervollständigt und wie in den Vorjahren E-Learnings absolviert und individuelle, anlassbezogene Schulungen für verschiedene Fachbereiche und Gesellschaften durchgeführt.