Geschäftsbericht 2025

Geschäftsbericht 2025

en

Führungsstruktur

Als Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht verfügt die Geberit AG über eine klar definierte Governance-Struktur. Oberstes Organ ist die Generalversammlung, die jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahrs einberufen wird.

Der Verwaltungsrat der Geberit AG bestand per 31. Dezember 2025 aus sechs unabhängigen, nicht exekutiven Mitgliedern. Der Anteil unabhängiger Mitglieder lag somit bei 100%, der Frauenanteil bei 33,3%. Albert M. Baehny ist Verwaltungsratspräsident. Das Gremium ist breit aufgestellt – in Bezug auf Geschlecht, Herkunft und beruflichen Hintergrund – und zeichnet sich durch umfassende Expertise in den Bereichen strategisches Management, Recht, Finanzen, ESG, Human Resources, Marketing, Digitalisierung, IT-Security und Industrieerfahrung aus. Gemäss Organisationsreglement des Verwaltungsrats führt der Verwaltungsrat mindestens einmal jährlich eine Bewertung seiner Zusammenarbeit durch. Dabei wird auch geprüft, wie gut die Mitglieder über den Konzern und dessen Geschäftsentwicklung informiert sind und welche Kompetenzen sie einbringen.

Die Amtsdauer für ein Verwaltungsratsmitglied beträgt ein Jahr und endet mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die Mitglieder werden einzeln gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Für weitere Informationen siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat > Wahl und Amtszeit.

Die Zuständigkeiten des Verwaltungsrats im ESG-Bereich umfassen insbesondere:

  • Verabschiedung der Unternehmens- und der Nachhaltigkeitsstrategie inkl. Klima-Transitionsplan und CO2-Strategie

  • Jährliche Beurteilung wesentlicher ESG-Risiken, -Auswirkungen und ‑Chancen (z. B. gemäss TCFD, ESRS)

  • Festlegung des internen CO2-Referenzpreises und des ESG-Ziels im Rahmen des jährlichen Beteiligungsprogramms STP

  • Prüfung und Genehmigung des Nachhaltigkeitsberichts gemäss Art. 964a ff. OR

Die Vermeidung von Interessenskonflikten ist durch Statutarische Regeln und das Organisationsreglement des Verwaltungsrats klar geregelt. Verwaltungsratsmitglieder treten in den Ausstand, wenn Geschäfte ihre persönlichen Interessen oder jene nahestehender Unternehmen oder Personen betreffen. Diese Ausstandspflicht beeinflusst das erforderliche Quorum nicht. Transaktionen mit Verwaltungsratsmitgliedern oder ihnen verbundenen Personen müssen zu marktüblichen Bedingungen erfolgen.

Die Konzernleitung besteht aus sieben Mitgliedern mit funktionaler Führungsverantwortung. Vorsitzender der Konzernleitung ist Christian Buhl (CEO). Die sieben Konzernbereiche umfassen:

  • CEO-Bereich

  • Vertrieb Europa

  • Vertrieb International

  • Marketing & Brands

  • Products

  • Operations

  • Finanzen

Die Konzernleitung trägt die operative Verantwortung für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und des Klima-Transitionsplans sowie das Monitoring von ESG-Risiken, ‑Auswirkungen und ‑Chancen. Die Mitglieder verfügen über breite Expertise entlang der Wertschöpfungskette – vom Einkauf über Produktion und Logistik bis zu Innovation und weltweiten Marktkenntnissen.

Die Nachhaltigkeitsabteilung ist direkt dem CEO unterstellt. Sie verantwortet konzernweit die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie, die Steuerung der Zielerreichung sowie das gruppenweite Nachhaltigkeitsprozessmanagement inkl. ISO-Zertifizierungen.

Die Umsetzung konkreter ESG-Themen erfolgt dezentral über spezialisierte Funktionsbereiche:

  • Corporate Sustainability: Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

  • Corporate Human Resources: Arbeitsbedingungen und ‑rechte, Menschenrechte, Training und Weiterbildung der Mitarbeitenden

  • Corporate Legal Services: Wettbewerbsrecht, Korruptionsprävention, Datenschutz

  • Corporate Purchasing: Beschaffungs- und Lieferkettensorgfalt, Menschenrechte in der Lieferkette

  • Vertrieb: Training und Weiterbildung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette

Diese Einheiten rapportieren direkt an den CEO oder an das zuständige Konzernleitungsmitglied.

Alle an der Nachhaltigkeitsstrategie und deren Umsetzung sowie am ESG-Reporting beteiligten Stellen und ihre Verantwortlichkeiten sind in der nachfolgenden Grafik aufgeführt.

ESG-Governance bei Geberit

ESG Governance bei Geberit (Grafik)

Zur Sicherstellung der ESG-Kompetenz im Aufsichts- und Führungsgremium erfolgen regelmässige Schulungen, beispielsweise zur ESG-Regulierung, zu den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) oder zur EU-Taxonomie.

ESG-Integration in die Entscheidungsfindung

ESG-Themen werden systematisch in strategische, operative und transaktionale Entscheidungsprozesse integriert. Explizit behandelt werden die ESG-bezogenen Aspekte im Rahmen von:

  • Der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäss ESRS

  • Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie

  • Monitoring des CO2-Fussabdrucks

  • Investitionen in Energieeffizienz

  • Bewertung der Investitionen mittels internen CO2-Referenzpreises

  • Lieferketten-Due-Diligence-Prozessen

  • ESG-Reporting inkl. TCFD-konformer Offenlegung

Darüber hinaus erfolgen jährlich:

  • Überprüfung der Umsetzung des Verhaltenskodex für Mitarbeitende (Code-of-Conduct-Reporting)

  • Prüfungen der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Der Verwaltungsrat steht zudem für Anliegen der Stakeholder und des Aktionariats zur Verfügung, siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Mitwirkungsrechte der Aktionäre. Im Rahmen der Generalversammlung von Aktionären vorgebrachte Anliegen werden gemäss den Statuten der Geberit AG behandelt. 2025 wurde ausserhalb der Generalversammlung kein Anliegen direkt dem Verwaltungsrat vorgebracht.

Die Mitarbeitendenvertretungen der europäischen Standorte treffen sich zweimal jährlich mit einem Mitglied der Konzernleitung und dem Head Corporate Human Resources. Auf diesem Weg können sie Anliegen an den Verwaltungsrat adressieren.

ESG-Kennzahlen und Vergütungssystem

Die Vergütungspolitik der Geberit Gruppe folgt den Grundsätzen verantwortungsvoller Unternehmensführung. Sie wird vom Verwaltungsrat verabschiedet und jährlich überprüft. Die Generalversammlung genehmigt sowohl die maximalen Gesamtvergütungen als auch den Vergütungsbericht. Die Vergütungspolitik des Konzerns berücksichtigt kurzfristige Leistung und langfristige Wertschöpfung in ausgewogenem Verhältnis. Nachhaltigkeitsziele sind fest in die variable Vergütung integriert: Die jährliche Reduktion der CO2-Intensität zählt zu den fünf gleichgewichteten Bonuskriterien und ist für rund 220 Führungskräfte sowie weitere 1 300 Mitarbeitende des Konzerns vergütungsrelevant.

Für Informationen zur Vergütung der Führungsgremien siehe Berichtsteil > Vergütungsbericht. Jahreskennzahlen zum Verhältnis der Jahresvergütung und zur Gleichbehandlung in der Vergütungspolitik siehe Soziale Themen – Performance 2025 > Eigene Mitarbeitende.