Unternehmenskultur und Kartellrecht
Übersicht
Die Bedeutung von «Unternehmenskultur und Kartellrecht» in der Wertschöpfungskette
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Unternehmenskultur – ergänzt um das unternehmensspezifisch relevante Thema Kartellrecht – wurde in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als materiell eingestuft. Bewertet wurden Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, unter Einbezug interner und externer Stakeholder. Dabei flossen bestehende Due-Diligence-Prozesse ein, etwa zur Erkennung erhöhter menschen- und arbeitsrechtlicher Risiken in bestimmten Ländern, Geschäftsbeziehungen oder Aktivitäten.
Als wesentlich identifiziert wurden zwei potenzielle negative Auswirkungen, ein Risiko und eine Chance, wobei für die beiden negativen Auswirkungen eine menschenrechtsbezogene Relevanz festgestellt wurde.
Die Resultate der Wesentlichkeitsanalyse wurden bei der Überarbeitung zentraler geschäftsethischer Steuerungsinstrumente berücksichtigt: des Geberit Kompasses, des Verhaltenskodex für Mitarbeitende und des Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner.
Nachfolgend sind die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen aufgelistet:
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Zeithorizont |
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Wertschöpfungskette |
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Beschreibung der IRO |
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Art |
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kurz |
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mittel |
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lang |
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vorge-lagert |
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eigener Bereich |
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nachge-lagert |
Fehlende Sorgfalt in der Einhaltung von ethischen und sozialen Standards begünstigt Verstösse im eigenen Geschäftsbereich und in den Beziehungen nach aussen. |
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Negative Auswirkung, potenziell |
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Fehlende Sorgfalt in der Einhaltung von ethischen und sozialen Standards kann Verstösse in der Lieferkette begünstigen und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden beeinträchtigen. |
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Negative Auswirkung, potenziell |
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Gute, wertebasierte Unternehmenskultur wirkt sich positiv auf die Produktivität, geringe Fluktuation und den Krankenstand der Mitarbeitenden aus. |
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Chance, potenziell |
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Missachtung des Wettbewerbs- oder Kartellrechts kann materielle und immaterielle Folgen nach sich ziehen (Geldbussen, Schadenersatz, strafrechtliche Konsequenzen, Reputationsschäden). |
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Risiko, potenziell |
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Managementsystem
Geberit versteht eine ethisch basierte Unternehmenskultur als Fundament für nachhaltige Wertschöpfung. Die Verantwortung für Geschäftsethik und Unternehmenskultur liegt beim Verwaltungsrat, der die strategische Gesamtverantwortung trägt, sowie bei der Konzernleitung, die für die operative Umsetzung verantwortlich ist.
Spezialisierte Fachbereiche unterstützen die Konzernleitung in der Umsetzung und Kontrolle der Massnahmen in folgenden Themenfeldern:
Corporate Human Resources: Fundamentale Menschen- und Arbeitnehmerrechte
Corporate Purchasing: Lieferkettengesetze und Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Corporate Legal Services: Kartellrecht, Korruptionsprävention und Datenschutz
Systematisch werden auch relevante interne und externe Stakeholder zu strategischen Fragen beigezogen.
Die Einhaltung der vereinbarten Standards, Normen und Gesetze sichert ein ganzheitliches, dezentrales Compliance-System. Die Ergebnisse aus Risikoanalysen, Compliance-Prozessen und Audits sind die Grundlage für den jährlichen Compliance-Bericht an den Verwaltungsrat und die Konzernleitung und werden im Nachhaltigkeitsbericht im Rahmen des konsolidierten Geschäftsberichts veröffentlicht. Zudem fliessen sie in die Weiterentwicklung der Kultur- und Ethikrichtlinien ein. Die Compliance-Organisation wurde zuletzt 2021 durch die Revisionsgesellschaft KPMG geprüft.
Strategien und Richtlinien
Folgende Richtlinien strukturieren das Ethik- und Kulturmanagement im gesamten Unternehmen sowie in seinem Wirkungskreis entlang der Wertschöpfungskette:
Geberit Kompass
Ziel: Der Geberit Kompass bildet den Rahmen für integres Verhalten und ist die zentrale Grundlage für die Unternehmenskultur. Er definiert vier verbindliche Unternehmenswerte (Integrität, Bescheidenheit, Zusammenarbeit, Verantwortung) und sechs Führungsprinzipien (Fokus, Entschlossenheit, Leistung, Befähigung, Belastbarkeit, Kommunikation).
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden weltweit.
Bezug zu den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen: Der Geberit Kompass adressiert die identifizierten potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf ethisches Verhalten.
Der Kompass wird jährlich im Strategieprozess überprüft. Die vorliegende Version wurde 2025 unter Einbezug interner Fachabteilungen umfassend überarbeitet.
Geberit Verhaltenskodex für Mitarbeitende
Ziel: Der Geberit Verhaltenskodex legt verbindlich fest, welches Verhalten von Mitarbeitenden erwartet wird – inner- und ausserhalb des Geschäftskontextes. Damit bietet der Kodex eine Orientierungshilfe für ethisch einwandfreies, umwelt- und sozialfreundliches Wirtschaften. Als Referenzgrundlage für den Verhaltenskodex für Mitarbeitende dienen die Internationale Menschenrechtscharta, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC).
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden weltweit; indirekt: Geschäftspartner.
Bezug zu den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen: Der Kodex ist das zentrale Instrument zur Prävention von Risiken wie Diskriminierung, Menschenrechtsverstössen inklusive Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeitsrechtsverstössen, Korruption, Verstössen gegen die Arbeitssicherheit und Gesundheit und zur Wahrung von Schutz des geistigen Eigentums, Datenschutz, Umweltschutz und Wettbewerbsrecht. Damit adressiert der Kodex direkt die in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Unternehmenskultur und Kartellrecht. Der Verhaltenskodex wird jährlich überprüft und systematisch weiterentwickelt. Die vorliegende Version wurde 2025 unter Einbezug von internen Fachabteilungen und Mitarbeitenden aus verschiedenen Geschäftsbereichen umfassend überarbeitet.
Kartellrechtliche Richtlinie (Antitrust Law Guideline)
Ziel: Die kartellrechtliche Richtlinie ergänzt die im Geberit Verhaltenskodex verankerte Verpflichtung aller Gesellschaften, geltende Gesetze einzuhalten, um praxisnahe Vorgaben und Erläuterungen. Das für Länder mit starker Marktpräsenz konzipierte Leitdokument stellt sicher, dass Mitarbeitende die massgeblichen Vorschriften kennen, kartellrechtlich relevante Sachverhalte richtig einschätzen und im Sinne eines fairen Wettbewerbs handeln.
Zielgruppe: Mittlere und obere Managementstufen sowie First-Line-Sales-Manager (leitende Mitarbeitende im Bereich Vertrieb) der europäischen Vertriebsgesellschaften.
Bezug zu den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen: Die kartellrechtliche Richtlinie adressiert direkt die Risiken, die sich aus der Missachtung des Wettbewerbsrechts ergeben könnten (u. a. Marktverzerrungen, Reputationsschäden, Strafgebühren).
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Geschäftspartner der Geberit Gruppe und von diesen (Zuwendungsrichtlinie)
Ziel: Die Zuwendungsrichtlinie konkretisiert die im Geberit Verhaltenskodex festgehaltenen Verhaltensrichtlinien zur Prävention von Korruption. Sie bietet den Mitarbeitenden klare Verhaltensgrundsätze im Umgang mit Geschenken und Einladungen und unterstützt sie darin, ethische Standards konsequent einzuhalten.
Zielgruppe: Mitarbeitende in allen Gesellschaften der Geberit Gruppe.
Bezug zu den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen: Geberit produziert und vertreibt überwiegend grosse Stückzahlen standardisierter Einzelprodukte an den Grosshandel, weshalb das Korruptionsrisiko als gering eingeschätzt wird. Diese Einschätzung wurde sowohl durch interne Risikoanalysen als auch durch die Wesentlichkeitsanalyse bestätigt. Die Zuwendungsrichtlinie dient der Prävention potenziellen Fehlverhaltens.
Datenschutzrichtlinie
Ziel: Die Datenschutzrichtlinie regelt den Aufbau der Geberit internen Datenschutz-Organisation und schafft einen einheitlichen und verbindlichen Rahmen für den rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten gemäss der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Zielgruppe: Mitarbeitende in allen DSGVO-relevanten Gesellschaften der Geberit Gruppe (Gesellschaften mit Sitz im EWR-Raum sowie in der Schweiz und in Grossbritannien).
Bezug zu den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen: Die Datenschutzrichtlinie dient als zentrales Regelwerk der Geberit Gruppe zur DSGVO-Compliance und zum Schutz personenbezogener Daten. Auch wenn diese Risiken nicht als wesentlich identifiziert wurden, werden mit der Datenschutzrichtlinie potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Datenmissbrauch und Reputationsverlust adressiert.
Datenschutzrahmenvertrag
Ziel: Der Datenschutzrahmenvertrag definiert einheitliche Datenschutzgrundsätze und Meldepflichten bei Datenschutzverstössen auch für Gesellschaften ausserhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO und ergänzt damit die jeweilige Rechtsordnung um zentrale Prinzipien. Als Grundlage für den Austausch personenbezogener Daten enthält der Datenschutzrahmenvertrag die gesetzlich notwendigen Regelungen zur Auftragsverarbeitung, gemeinsamen Verantwortlichkeit sowie zu den anwendbaren Standardvertragsklauseln.
Zielgruppe: Mitarbeitende in allen Gesellschaften der Geberit Gruppe.
Bezug zu den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen: Der Datenschutzrahmenvertrag bildet die Grundlage für den gesellschaftsübergreifenden Austausch personenbezogener Daten. Auch wenn diese Risiken nicht als wesentlich identifiziert wurden, werden damit potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Datenmissbrauch und Reputationsverlust adressiert.
Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner
Ziel: Der Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner definiert Anforderungen an Menschen- und Arbeitsrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und ethisches Verhalten in der Lieferkette. Grundlage sind nationale und internationale Richtlinien, insbesondere die Internationale Menschenrechtscharta, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Zielgruppe: Alle Lieferanten und Geschäftspartner.
Bezug zu den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen: Der Kodex adressiert insbesondere Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen, Kinder- und Zwangsarbeit, Bestechung und Korruption sowie potenzielle Verstösse gegen geltende Umwelt- und Sozialstandards in der Lieferkette.
Der Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner wurde 2025 umfassend überarbeitet.
Erklärung zu den Menschenrechten
Ziel: Die Erklärung zu den Menschenrechten bekräftigt die Verantwortung von Geberit zur Achtung international anerkannter Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Sie stützt sich auf die Grundsätze, die im Verhaltenskodex für Mitarbeitende festgehalten sind und referenziert auf die Internationale Menschenrechtscharta, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC).
Zielgruppe: Alle internen Funktionen mit Bezug zur Lieferkette, insbesondere Corporate HR und Corporate Purchasing.
Bezug zu den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen: Die Erklärung adressiert potenzielle menschenrechtliche Risiken. Sie hält die Verantwortlichkeiten, Prozesse und Instrumente der Risikoanalyse, der Prävention sowie Korrektur- und Beschwerdemechanismen fest.
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der Geberit Gruppe
Ziel: Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (Version 2024) definieren rechtlich verbindliche Anforderungen an Vertragstreue, Compliance, Geheimhaltung und ethisches Verhalten.
Zielgruppe: Lieferanten der Geberit Gruppe.
Bezug zu den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen: Die AEB stellen sicher, dass Schutzrechte Dritter, Compliance- und Integritätsanforderungen vertraglich abgesichert und bei Verstössen sanktionierbar sind.
Geberit verfolgt einen ganzheitlichen Governance-Ansatz, der Richtlinien, Prozesse, Schulungen und Kontrollen so verzahnt, dass integres Verhalten gefördert, ethische Risiken minimiert und Chancen einer starken Unternehmenskultur realisiert werden. Neben den oben beschriebenen Richtlinien stützen insbesondere klare Verantwortlichkeiten und KPI-gestützte Steuerungsprozesse die Wirksamkeit des Managementsystems.
Prozesse, Massnahmen und Kontrollen
Geberit stärkt die wertebasierte Unternehmenskultur mit klar strukturierten Prozessen, gezielten Schulungen sowie wirksamen Beschwerde- und Kontrollmechanismen. Diese Steuerungsinstrumente stellen die Einhaltung der geschäftsethischen Vorgaben sicher und wirken regelwidrigem Verhalten entgegen. Zu den themenübergreifenden Instrumenten zählen:
Pflicht-Onboarding-Inhalte für alle neuen Mitarbeitenden (Prävention von Korruption, Diskriminierung, Mobbing sowie Einhaltung von Datenschutz für Mitarbeitende mit DSGVO-Relevanz).
Schulungen: spezifische E-Learnings für alle Mitarbeitenden (z. B. zu Diskriminierung, Mobbing), zielgruppenspezifische Refresh-Trainings (Korruptionsprävention, Datenschutz).
Monitoring: systematisches Monitoring der Umsetzung.
Integration in Führungsinstrumente wie Beurteilungsinstrumente, Zielvereinbarungen und Bonusmechanismen.
Kommunikation und Sensibilisierung: Regelmässige Berichte über das Intranet und das Mitarbeitendenmagazin «360°», Veranstaltungen, interne Kommunikationskampagnen.
Kontrollen: Audits durch Corporate Internal Audit, Third-Party-EHS-Audits, Lieferanten-Audits, Datenschutz-Audits.
Jährliche umfassende Compliance-Überprüfung bei allen Gesellschaften und Vor-Ort-Audits durch Corporate Internal Audit.
Zentrale Meldesysteme: Geberit Integrity Line für Mitarbeitende und Integrity Line für Lieferanten, welche die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie erfüllen sowie Anonymität und Schutz vor Repressalien sichern.
Berichterstattung: Quartalsberichte an die Konzernleitung sowie jährlicher Nachhaltigkeitsbericht, der u. a. Schulungsquoten, Audit-Ergebnisse, Integrity-Line-Fälle und etwaige Sanktionen umfasst.
Neben den übergreifenden Massnahmen werden richtlinienspezifische Instrumente zur Etablierung und Entwicklung der jeweiligen Richtlinie, Prävention von Fehlverhalten und zur Kontrolle genutzt:
Geberit Verhaltenskodex für Mitarbeitende
Der Geberit Verhaltenskodex ist konzernweit verbindlich. Neue Mitarbeitende absolvieren innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt ein verpflichtendes E-Learning zu relevanten Themen (u. a. Korruptions- und Bestechungsprävention, Datenschutz, Diskriminierung und Mobbing). Für Hochrisiko-Funktionen in den Bereichen Einkauf, Vertrieb und Projektleitung erfolgen jährliche Vertiefungstrainings.
Die Einführung des überarbeiteten Verhaltenskodex im Berichtsjahr wurde durch eine Reihe von internen Kommunikationsmassnahmen begleitet.
Die Wirksamkeit des Kodex sichern folgende Kontrollinstrumente:
Die Whistleblower-Hotline Geberit Integrity Line als anonymes Meldeinstrument.
Integration der Kennzahlen in Beurteilungsinstrumente, Zielvereinbarungen und Bonusmechanismen.
Jährliches Monitoring der Umsetzung in allen Konzerngesellschaften via Code-of-Conduct-Reporting (strukturierter Fragebogen mit 58 Fragen), ergänzt durch Interviews mit den Geschäftsführenden der einzelnen Gesellschaften.
Audit-Tool und ISO-Zertifizierungen: digitale Tools zur Audit-Verwaltung. Geberit verfügt über ein Gruppenzertifikat nach ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) und ISO 45001 (Arbeitssicherheit und Gesundheit) mit Gültigkeit bis 2027, was Qualitäts- und Kulturstandards zusätzlich verankert.
Risikobasierte Audits durch Corporate Internal Audit inkl. Interviews mit den Geschäftsführenden der einzelnen Gesellschaften.
Verstösse gegen den Verhaltenskodex werden konsequent geahndet. Zuständig ist die jeweilige HR-Fachabteilung auf lokaler Ebene und Corporate HR. Die Korrekturmassnahmen reichen von internen Untersuchungen, Schulungen bis zur Vertragsanpassung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Ergebnisse aus dem Code-of-Conduct-Reporting und den Audits sind die Grundlage für den jährlichen Compliance-Bericht an den Verwaltungsrat und die Konzernleitung und werden im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.
Geberit Integrity Line für Mitarbeitende
Die Geberit Integrity Line ist ein zentraler Bestandteil des Kontrollsystems zur Aufdeckung und Bearbeitung von Verstössen im Bereich Ethik, Diskriminierung, Menschen- und Arbeitsrechte, Korruption, Wettbewerbsrecht und Datenschutz. Geberit bietet verschiedene Integrity Lines an – eine der Geberit Gruppe, welche der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie den nationalen Gesetzen zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie entspricht, sowie weitere lokale Integrity Lines (NL, PT, SE, BE, PL, SL, IT). Die lokalen Integrity Lines folgen in Funktion und Ausgestaltung den Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie den nationalen Gesetzgebungen.
Die Geberit Integrity Line steht allen Mitarbeitenden weltweit anonym, mehrsprachig, telefonisch und online 24/7 erreichbar zur Verfügung. Sie wird durch einen externen Dienstleister betrieben und schützt Hinweisgebende zuverlässig vor Repressalien. Meldungen, die über die Integrity Line der Geberit Gruppe eingehen, werden an den Head Corporate Human Resources und den Head Corporate Communications weitergeleitet. Das jeweils zuständige Konzernleitungsmitglied wird in die Bearbeitung jedes Falls einbezogen.
Kartellrechtliche Richtlinie (Antitrust Law Guideline)
Neben den übergreifenden Massnahmen, die für alle Themen der Geschäftsethik angewandt werden (Pflicht-Onboarding mit Schulung zum Verhaltenskodex, jährliches Monitoring, Kommunikationsmassnahmen u. a.), werden kartellrechtspezifische Instrumente zur Prävention von Fehlverhalten und zur Kontrolle eingesetzt:
E-Learning «Geberit Compliance in Antitrust»: Vermittlung kartellrechtlicher Grundlagen; für alle Führungspositionen konzernweit sowie alle Mitarbeitenden in europäischen Vertriebsgesellschaften mit kartellrechtlich relevantem Kundenkontakt binnen 30 Tagen nach Eintritt obligatorisch.
E-Learning «Refresher»: Vermittlung vertiefter kartellrechtlicher Kenntnisse anhand konkreter Fallbeispiele; für alle Führungspositionen der europäischen Vertriebsgesellschaften sowie des Gruppenmanagements alle zwölf Monate obligatorisch.
Anlassbezogene Schulungen und Vertiefungstrainings: Individuelle, bedarfsorientierte Trainings in einzelnen Gesellschaften sowie bei Eintritt neuer Mitarbeitenden im mittleren oder oberen Management.
Anlassbezogene Präsentationen an den Sales Meetings für mittleres und oberes Management der europäischen Vertriebsgesellschaften; enger Austausch zwischen dem Bereich Corporate Legal Services und den Geschäftsführern der Produktions- und Vertriebsgesellschaften sowie den First-Line-Sales-Managern.
Die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben ist Bestandteil des gruppenweiten Compliance-Systems. Neben dem Code-of-Conduct-Reporting als zentralem Monitoring- und Kontrollinstrument werden die Vertriebsgesellschaften alle fünf Jahre umfassend auditiert, anlassbezogen auch in kürzeren Intervallen. Verstösse werden konsequent und umfänglich aufgearbeitet und geahndet. Die Korrekturmassnahmen reichen von internen Untersuchungen, Schulungen bis zur Beendigung der vertraglichen Beziehung.
Zuwendungsrichtlinie
Die Zuwendungsrichtlinie legt klare Verhaltensgrundsätze im Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Vorteilen fest. Der erlaubte Rahmen für Zuwendungen sowie konkrete Wertgrenzen sind klar definiert. Zusätzlich wird die Einhaltung der Grundsätze durch Schulungen, interne Kommunikation und die Geberit Integrity Line als anonymes Hinweisgebersystem unterstützt. Über das jährliche Code-of-Conduct-Reporting werden alle Gesellschaften hinsichtlich der Einhaltung der Zuwendungsrichtlinie überprüft. Ergänzend werden in unregelmässigen Abständen Umfragen zum Umgang mit Zuwendungen bei den Gesellschaften durchgeführt. Auch im Rahmen von internen Audits und Stichproben wird das Thema Zuwendungen berücksichtigt. Verstösse werden konsequent untersucht und mit geeigneten Massnahmen geahndet.
Datenschutzrichtlinie
Die Datenschutzrichtlinie wird durch ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) umgesetzt. Dieses umfasst u. a. Risikobewertungen, interne und externe Audits, klar definierte Rollen und Verantwortlichkeiten (Datenschutzmanager sowie lokale Koordinatoren) sowie eine zentrale Dokumentation. Die Audits erfolgen gemäss einem rollierenden Fünfjahresplan und werden durch ein systematisches Korrekturmassnahmen-Tracking ergänzt. Datenschutzverletzungen sind binnen 24 Stunden an den Datenschutzmanager zu melden. Neue Mitarbeitende der Gesellschaften, in denen die DSGVO gilt, durchlaufen ein Datenschutztraining im Onboarding-Prozess; dieses wird alle zwei Jahre wiederholt.
Management der Lieferantenbeziehungen
In der Beschaffung verankert Geberit Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) in allen Prozessen. Die Strategie «Total Value of Ownership» berücksichtigt seit 2021 ökologische, menschenrechtsbezogene und soziale Kriterien. Verantwortlich sind sogenannte Lead Buyer für einzelne Warengruppen. Neue Mitarbeitende werden in nachhaltige Beschaffungsprinzipien eingeführt, für Lead Buyer gibt es regelmässige Vertiefungstrainings. ESG-Aspekte fliessen in die jährliche Lieferantenbewertung ein.
Das Lieferantenmanagement umfasst ein Risikomanagement zu Umwelt, Arbeitssicherheit, Menschenrechten und Konfliktmineralien gemäss Art. 964a. ff des Schweizerischen Obligationenrechts und den Anforderungen gemäss ESRS an unternehmerische Sorgfaltspflichten. Die risikobasierte Bewertung aller Lieferanten erfolgt nach Land, Warengruppe und weiteren Kriterien wie Qualität, Preis, soziale und ökologische Kriterien sowie Liefertreue. Die Klassifizierung wird jährlich überprüft. Besonders risikobehaftete Partner durchlaufen verschärfte EHS- und Menschenrechts-Audits mit externen Prüfern.
Gemäss der Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt Geberit das Ziel, dass 90% der direkten Lieferanten mit wiederkehrendem Geschäft und einem Einkaufsvolumen von über CHF 50 000 pro Jahr ihr ESG-Risikoprofil auf mindestens «mittel» verbessert haben. Das Ziel unterstützt die gezielte Reduktion von ESG-Risiken entlang der Lieferkette und dient als Orientierungsrahmen für die Priorisierung von Massnahmen im Lieferantenmanagement.
Die risikobasierte Einstufung (tief – mittel – hoch) basiert auf einer Analyse bezüglich Länder- und Warengruppenrisiko:
Länderrisiko: Die Einschätzung stützt sich auf vier öffentliche Quellen. Ein Score unter 50 im Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Transparency International oder eine erhöhte Risikoeinstufung im Children’s Rights in the Workplace Index von UNICEF führen zu einer Einstufung als Hochrisikoland. Eine hohe Zahl nicht ratifizierter grundlegender ILO-Übereinkommen erhöht das Risiko zusätzlich. Gleiches gilt für Länder, die durch die OECD als Least Developed Country oder Low Income Country klassifiziert werden.
Warengruppenrisiko: Dieses berücksichtigt die Umweltrelevanz (z. B. Luft- und Wasseremissionen, Abfall) sowie den Energiebedarf im jeweiligen Herstellungsprozess. Zudem werden das Störfallpotenzial und die Gefährdungspotenziale im Bereich Arbeitssicherheit systematisch bewertet.
Dank überwiegend westeuropäischen Bezugsquellen ist das ESG-Risiko in der Lieferkette gering, was die Wesentlichkeitsanalyse bestätigte. Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) werden weder in die EU noch in die Schweiz eingeführt oder dort verarbeitet. Damit gilt Geberit nicht als einführende Organisation im Sinne der EU-Verordnung 2017/821 beziehungsweise Art. 964a ff. des Schweizerischen Obligationenrechts.
Herzstück des Managementsystems für Lieferantenbeziehungen ist ein in 15 Sprachen verfügbarer Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner. Dieser verpflichtet die Lieferanten und Geschäftspartner, umfassende umwelt-, menschen- und arbeitsrechtliche Standards einzuhalten. Im Berichtsjahr wurde eine neue, umfassende Version des Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner eingeführt. Darüber hinaus greifen im Bereich Lieferantenmanagement flankierende Steuerungsinstrumente:
Schulungen und Sensibilisierung: Alle Mitarbeitenden der Einkaufsorganisation absolvieren webbasierte Trainings zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und zu menschenrechtlichen Pflichten.
Follow-ups Lieferantenaudits: Ergebnisse aus Audits fliessen in ein verpflichtendes Korrekturmassnahmen-Programm ein. Korrekturmassnahmen werden systematisch nachverfolgt; bei schweren oder wiederholten Verstössen sind Vertragsauflösungen möglich.
ESG-Ratings: Geberit nimmt jährlich am EcoVadis-Rating teil und veröffentlicht die Bewertung des Nachhaltigkeitsmanagements. Gegenwärtig rangiert Geberit im 94. Perzentil der über 150 000 bewerteten Unternehmen.
Laufende Projekte zu CO2-Datentransparenz und Materialalternativen haben zum Ziel, den Scope-3-Fussabdruck weiter zu reduzieren. Die CO2-Daten importierter Waren werden im Hinblick auf den EU-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) überprüft.
Verstösse gegen den Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner werden konsequent geahndet. Zuständig ist die Abteilung Corporate Purchasing. Die Korrekturmassnahmen reichen von punktuellen Anpassungen, Schulungen, Re-Audits bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Integrity Line für Lieferanten
Seit 2017 steht ein anonymer Meldekanal für externe Geschäftspartner zur Verfügung. Die Integrity Line für Lieferanten ist Bestandteil des Kontrollsystems zur Aufdeckung und Bearbeitung von Verstössen gegen die im Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner vereinbarten Sozial-, Umwelt- und Compliance-Standards in der Lieferkette. Sie erfüllt die EU-Whistleblower-Anforderungen und steht allen externen Partnern weltweit anonym, mehrsprachig sowie 24/7 erreichbar zur Verfügung. Die Plattform wird durch einen externen Dienstleister betrieben und schützt Hinweisgebende zuverlässig vor Repressalien. Meldungen aus der Integrity Line für Lieferanten gehen an den Head Corporate Purchasing sowie den Head Corporate Human Resources. In die Bearbeitung jeden Falles wird das jeweils zuständige Konzernleitungsmitglied involviert. Die Hinweise und Ergebnisse der Untersuchungen fliessen in die jährliche Lieferantenbewertung ein. Sie können Sanktionen bis zur Vertragsauflösung auslösen.
Massnahmen und Kennzahlen im Berichtsjahr
Eigener Geschäftsbereich
Im Berichtsjahr wurden der Geberit Kompass und der Geberit Verhaltenskodex grundlegend überarbeitet und neu eingeführt. Die Lancierung wurde durch umfassende interne Kommunikationsmassnahmen begleitet – von Präsentationen für das Gruppenmanagement über Informationsveranstaltungen bis hin zu digitalen Formaten und Publikationen. Beide Dokumente sind öffentlich zugänglich. Im Zuge der Aktualisierung wurde auch das Monitoringinstrument, der Fragebogen zum Code-of-Conduct-Reporting, angepasst. Ergänzend fanden im Berichtsjahr in 19 Gesellschaften der Geberit Gruppe interne Audits mit Compliance-Prüfungen statt. Über die Geberit Integrity Line für Mitarbeitende wurden im Berichtsjahr keine Verstösse oder Verdachtsmomente gemeldet.
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2025 |
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2024 |
|---|---|---|---|---|
Auditierte Geberit Gesellschaften (interne Revision) |
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19 |
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19 |
Hinweisfälle Geberit Integrity Line |
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0 |
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2 |
Verstösse gegen Arbeitsschutz/Umweltrecht |
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0 |
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1 Bussgeld |
Menschenrechte
2025 wurden gemäss der jährlichen Überprüfung des Verhaltenskodex gruppenweit weder Fälle von Kinderarbeit noch von Zwangs- oder Pflichtarbeit verzeichnet.
Festgestellt wurden hingegen sieben Fälle von sexueller Belästigung. Zwei Personen wurden nach Abschluss von internen Untersuchungen entlassen, zwei Personen haben sich während der internen Untersuchungen entschieden, das Unternehmen zu verlassen, drei weitere wurden mit Disziplinarmassnahmen verwarnt. Meldungen zu Mobbing oder Diskriminierung gab es keine.
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2025 |
|
2024 |
|---|---|---|---|---|
Festgestellte Fälle von Kinderarbeit im Unternehmen |
|
0 |
|
0 |
Festgestellte Fälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit im Unternehmen |
|
0 |
|
0 |
Schwere Menschenrechtsvorfälle im Unternehmen |
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0 |
|
0 |
Bussen für Menschenrechtsvorfälle |
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0 |
|
0 |
Diskriminierungs- und Belästigungsfälle |
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7 |
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5 |
Geldbussen und Entschädigungen aus Diskriminierungsfällen |
|
0 |
|
0 |
Datenschutz
Im Berichtsjahr wurde das neue E-Learning zum Datenschutz wie vorgesehen für alle Mitarbeitenden mit Büroarbeitsplatz in den DSGVO-relevanten Ländern durchgeführt. Hinsichtlich der Verletzung des Datenschutzes bei Kunden wurden keine Beschwerden bekannt.
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2025 |
|
2024 |
|---|---|---|---|---|
Teilnehmende an Datenschutz-E-Learnings |
|
1 100 |
|
4 000 |
Teilnehmende an Datenschutz-Vertiefungstrainings |
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700 |
|
120 |
Interne Datenschutz-Audits |
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3 (FR, SI, FI) |
|
4 (PL, AT, HU, RO) |
Datenschutzverletzungen (meldepflichtig) |
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0 |
|
0 |
Kundenbeschwerden wegen Datenschutz |
|
0 |
|
0 |
Kartellrecht
Es wurden im Berichtsjahr keine Verletzungen von Embargovorschriften in Bezug auf Kunden oder Lieferketten festgestellt. Eine behördliche Untersuchung im wettbewerbsrechtlichen Kontext ist hängig. Darüber hinaus wurden keine Vorkommnisse im Zusammenhang mit kartellrechtswidrigem Verhalten verzeichnet.
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2025 |
|
2024 |
|---|---|---|---|---|
Schulungen zu Kartellrecht |
|
7 |
|
4 |
Meldungen über die Geberit Integrity Line zu Verstössen gegen das Kartellrecht |
|
0 |
|
0 |
Interne Kartellrechts-Audits |
|
4 (FI, FR, PL, BE) |
|
4 (AT, DE, Iberia, Adriatics) |
Bestätigte Verstösse gegen das Kartellrecht |
|
0 |
|
0 |
Bussen und Strafen |
|
0 |
|
0 |
Korruptionsprävention
Im Weiteren ergaben sich keine Hinweise auf unzulässige Geld- oder Sachzuwendungen an staatliche Stellen, Politiker, Geschäftspartner oder sonstige Akteure.
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2025 |
|
2024 |
|---|---|---|---|---|
Meldungen über die Geberit Integrity Line zu Verstössen gegen das Korruptionsverbot |
|
0 |
|
0 |
Interne Korruptions-Audits |
|
19 |
|
19 |
Bestätigte Korruptionsfälle |
|
0 |
|
0 |
Bussen und Strafen |
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0 |
|
0 |
Lieferkette
Im Berichtsjahr wurde der Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner vollständig überarbeitet. Zusätzlich wurde die Erklärung zu den Menschenrechten erarbeitet und lanciert. Beide Dokumente sind auf der Geberit Website zugänglich.
Der Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner gilt als zentrale Grundlage der Zusammenarbeit und als Hauptinstrument des Managements der Lieferantenbeziehungen. Durch diese verbindliche Richtlinie zum geschäftsethischen Verhalten sind 95% des Einkaufsvolumens für direkte Materialien abgedeckt.
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|
Anteil Einkaufsvolumen |
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|
Anteil Einkaufsvolumen |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
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2025 |
|
% |
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2024 |
|
% |
||||||
Anzahl direkter Lieferanten* |
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1 404 |
|
n. a. |
|
1 481 |
|
n. a. |
||||||
Lieferanten mit Zuordnung zu höchster Risikoklasse |
|
154 |
|
6,0 |
|
157 |
|
7,0 |
||||||
Direkte und indirekte Lieferanten mit unterzeichnetem Lieferantenkodex |
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5 075 |
|
>95 |
|
4 550 |
|
>95 |
||||||
Third-Party-Audits** |
|
10 |
|
n. a. |
|
7 |
|
n. a. |
||||||
Third-Party-Lieferantenaudits Feststellungen |
|
47 |
|
n. a. |
|
58 |
|
n. a. |
||||||
Meldungen über Integrity Line für Lieferanten und Geschäftspartner |
|
0 |
|
n. a. |
|
0 |
|
n. a. |
||||||
Fälle Kinderarbeit in der Lieferkette |
|
0 |
|
n. a. |
|
0 |
|
n. a. |
||||||
Fälle Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit in der Lieferkette |
|
0 |
|
n. a. |
|
0 |
|
n. a. |
||||||
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||||||||||||||
2025 wurden 154 Lieferanten (Vorjahr 157) in der höchsten Risikoklasse identifiziert, was 6% des direkten Einkaufswerts (Vorjahr 7%) entspricht. Von den Lieferanten dieser Risikoklasse mit einem jährlichen Einkaufsvolumen von über CHF 50 000 haben alle Lieferanten den Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner unterzeichnet.
Bei Lieferanten mit erhöhtem Risiko in China, Indien und in Rumänien wurden zehn Audits durch externe Partner durchgeführt. Die wesentlichen Verpflichtungen des Verhaltenskodex und der dort enthaltenen menschenrechtlichen, sozial- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten wurden eingehalten; bei festgestellten Abweichungen wurden Korrekturmassnahmen vereinbart. Die Zusammenarbeit mit einem Lieferanten wurde beendet. Die meisten Abweichungen betrafen Mängel bei der Arbeitssicherheit, ungenügende Erfassung und Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit sowie Beanstandungen zur Vergütungspraxis. Im Bereich Umweltstandards wurden insgesamt vier Nebenbefunde von untergeordneter Bedeutung verzeichnet. Die Umsetzung der vereinbarten Korrekturmassnahmen wird seitens Geberit zeitnah überprüft und dokumentiert.
Im Rahmen der Audits wurden keine Fälle von Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit festgestellt. Über die Integrity Line für Lieferanten gingen keine Meldungen ein.