Geschäftsbericht 2024

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10. Ausblick

Vergütung Konzernleitung

Im Rahmen seiner jährlichen Verantwortlichkeiten hat der NCC die Vergütungsprogramme für die Konzernleitung im Berichtsjahr sorgfältig überprüft, um sicherzustellen, dass sie weiterhin auf die Unternehmensstrategie, die Unternehmensziele, die bewährten Praktiken bei der Ausgestaltung der Vergütung und die Erwartungen unserer Aktionärinnen und Aktionäre abgestimmt sind. Der Verwaltungsrat hat auf Empfehlung des NCC die folgenden Änderungen beschlossen, die mit dem Geschäftsjahr 2025 in Kraft treten:

  • Um das kurzfristige Beteiligungsprogramm (STP) zu einem vollumfänglichen Beteiligungsprogramm zu machen, welches die Geberit-Kultur widerspiegelt, wird die individuelle Leistungskomponente durch die fünf Leistungskennzahlen der Gruppe (Umsatzwachstum, EBITDA-Marge, EPS-Wachstum, ROIC und CO2-Emissionen) ersetzt. Die Leistungskennzahlen der Gruppe sind neu mit 20% des STP gleichgewichtet (2024: 16% des STP).
  • Basierend auf den Ergebnissen der jüngsten Vergleichsanalyse zu Vergütungsniveaus und Vergütungsmix, wurde der gesamte Zielvergütungsmix angepasst, um dem langfristigen Beteiligungsprogramm (LTP) mehr Gewicht zu verleihen. Das LTP-Ziel (in % des jährlichen Grundgehalts) wird um 10 Prozentpunkte angehoben: für den CEO auf 135% und für die anderen Mitglieder der Konzernleitung auf 80% (2024: 125% für den CEO und 70% für die anderen Mitglieder der Konzernleitung). Hierdurch steigt die Gewichtung des LTP und die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre und die langfristigen Interessen der Konzernleitung werden stärker aufeinander abgestimmt. Im Zuge dieser Anpassung wird das LTP am Gesamtpaket des CEO und der anderen Konzernleitungsmitglieder einen Anteil von 47% (2024: 45%) bzw. 35% (2024: 32%) aufweisen. Gleichzeitig sinkt der Anteil des jährlichen Grundgehalts auf 35% des Gesamtpakets für den CEO (2024: 36%) und auf 43% für die anderen Mitglieder der Konzernleitung (2024: 45%).

Ziel dieser Änderungen ist, die Interessen der Konzernleitung noch besser auf die Interessen unserer Aktionärinnen und Aktionäre abzustimmen, den Grundsatz der Gruppenbeteiligung auf Basis gemeinsamer Leistungserbringung zu stärken und die Transparenz zu erhöhen, während der Vergütungsmix der Konzernleitungsmitglieder näher an die Marktpraxis herangeführt wird.

Zudem prüft der Verwaltungsrat ab 2026 die Aufnahme einer zweiten Kennzahl in das langfristige Beteiligungsprogramm.