Geschäftsbericht 2024

Geschäftsbericht 2024

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Wesentlich­keitsanalyse

Geberit verfügt seit 1990 über eine langfristig ausgerichtete Umweltstrategie. Diese wurde kontinuierlich zu einer Nachhaltigkeitsstrategie erweitert. Die bestehende Nachhaltigkeitsstrategie basiert auf einer Wesentlichkeitsanalyse nach den GRI-Standards. Nach ebendiesen Standards berichtet die Geberit Gruppe seit 2006.

Der Bestimmung der wesentlichen Themen liegt ein schrittweiser Prozess zugrunde. Aus einer Übersicht von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Themen mit Bezug zu gängigen Nachhaltigkeitsstandards, branchenspezifischen Informationen sowie der Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe wurde eine Auswahl von 20 Themen getroffen. Diese wurden in einem internen Prozess mit dem Management nach ihrer Relevanz für den Geschäftserfolg beurteilt. Zusätzlich bewertet das regelmässig einberufene Stakeholderpanel die Relevanz von verschiedenen Themen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von Geberit. Die Ergebnisse wurden in einer Liste von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Themen konsolidiert und durch die Konzernleitung sowie den Verwaltungsrat validiert und genehmigt. Seit der ersten Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2014 wurde sie regelmässig aktualisiert.

Doppelte Materialität gemäss CSRD

Im Berichtsjahr 2024 führte die Geberit Gruppe eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch. Der Begriff «doppelte Wesentlichkeit» bezieht sich auf die wechselseitige Beziehung zwischen einem Unternehmen und der Wirtschaft, Umwelt sowie Gesellschaft, in der es tätig ist. Einerseits beeinflusst die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens in vielfältiger Weise die Umwelt und die Gesellschaft (Wirkungswesentlichkeit). Andererseits wirken sich Veränderungen in Umwelt und Gesellschaft auf den Geschäftserfolg des Unternehmens aus (finanzielle Wesentlichkeit).

Die Analyse der wesentlichen Themen basierte auf den folgenden regulatorischen Anforderungen und Berichterstattungsstandards: den Bestimmungen des ab 1. Januar 2024 geltenden Art. 964a ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) zur Berichterstattung nichtfinanzieller Belange mitsamt der Klimaberichterstattung gemäss den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) sowie den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse umfasste folgende Schritte:

Kontextanalyse: Identifizierung der relevanten Stakeholder und Analyse der Wertschöpfungskette.

Erste Themenbeurteilung: Bewertung der 94 ESRS-Themen in Bezug auf ihre tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Gesellschaft (Ausmass, Umfang, Unumkehrbarkeit, Wahrscheinlichkeit) sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen auf Geberit (Ausmass, Wahrscheinlichkeit). Dies geschah in enger Zusammenarbeit mit internen Fachbereichen: Human Resources, Beschaffung, Nachhaltigkeit, Legal Services/Compliance, Finanzen, Marketing und weiteren Abteilungen. Ihre Einschätzungen stützten sich auf interne Untersuchungen, regulatorische Anforderungen sowie Branchen- und globale Trends.

Vorauswahl: Auf Basis der internen Beurteilungen wurden 40 Themen ausgewählt und zu 20 aggregiert. Diese «Shortlist»-Themen wurden einer erneuten Analyse unterzogen und in Bezug auf ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen bewertet.

Umfrage zur Wirkungswesentlichkeit: 99 von insgesamt angefragten 168 internen und externen Stakeholdern (Industriepartner, Investoren, Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Medien, Behörden, eigene Mitarbeitende, NGOs, Forschungseinrichtungen und Transportunternehmen) haben die 20 ausgewählten Themen auf einer Skala von 1 (gering) bis 4 (erheblich) hinsichtlich ihrer positiven und negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Geberit auf Mensch, Gesellschaft und Umwelt bewertet.

Umfrage zur finanziellen Wesentlichkeit: 24 von insgesamt 30 angefragten Geberit Führungskräften haben die 20 ausgewählten Themen auf einer Skala von 1 (gering) bis 4 (signifikant) in Bezug auf tatsächliche und potenzielle finanzielle Risiken und Chancen für den Geschäftserfolg von Geberit bewertet.

Priorisierung der Themen: Als Grenzwert für die Priorisierung wurde eine Bewertung von 3,0 definiert. Dieser Wert zeigt an, dass das Thema über eine reine Relevanz hinausgeht und signifikante Aufmerksamkeit und Ressourcen erfordert oder wesentliche ökonomische, ökologische oder soziale Auswirkungen aufweist. Themen, die den Grenzwert auf mindestens einer der Achsen erreichten oder übertrafen, wurden in die Liste der wesentlichen Themen gemäss ESRS aufgenommen.

Die aus dem Prozess resultierende Liste der wesentlichen Themen bildet die Grundlage für die Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie. Dieser Schritt erfolgt im Jahr 2025. Die Resultate der neuen Wesentlichkeitsanalyse und die aktualisierte Nachhaltigkeitsstrategie werden im Geschäftsbericht 2025 veröffentlicht.

Der vorliegende Bericht bezieht sich weiterhin auf die im Jahr 2024 gültigen wesentlichen Themen und die Nachhaltigkeitsstrategie sowie die daraus resultierenden Prozesse und Ziele.