Geschäftsbericht 2024

Geschäftsbericht 2024

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Beschaffung

Lieferketten haben sich weitgehend normalisiert

Der Einkauf der Gruppe kümmert sich weltweit um die Beschaffung von Rohstoffen, Halb- und Fertigfabrikaten, Handelsprodukten und Dienstleistungen. Das flächendeckende Lieferantenmanagement bezweckt primär die Sicherstellung der Versorgung mit allen benötigten Materialien und Dienstleistungen; daneben soll es Kosten minimieren.

Die Frachtkosten waren im Berichtsjahr gewissen Schwankungen ausgesetzt. Grund dafür war die Situation in Nahost, die zu einer Verschiebung und Verlängerung von Transportwegen im Roten Meer führte. Die Verfügbarkeit von Rohmaterialien und Komponenten war jedoch gut, die Lieferfristen normalisierten sich im Laufe des Jahres wieder.

Die Preise der direkten Materialien entwickelten sich im Berichtsjahr mehrheitlich seitwärts und lagen insgesamt unter denjenigen im Jahr 2023. Ausschläge gab es lediglich im Mai, was auf Wirtschaftsdaten aus China und Japan zurückzuführen war, die unter den Erwartungen blieben. Trotz der Stabilisierung bewegten sich die Preise historisch betrachtet auf hohem Niveau. Im Vorjahresvergleich betrugen die Auswirkungen der Preisveränderungen auf die Erfolgsrechnung in lokalen Währungen -5,2% respektive CHF -47 Mio.

Entwicklung der für Geberit relevanten währungsbereinigten Preise für direkte Produktionsmaterialien
2023/2024

(Index: Januar 2023 = 100)

85 95 100 105 110 90 2024 2023 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

In den ersten sechs Monaten 2024 lagen die Energiepreise unter dem Vorjahr, im zweiten Halbjahr pendelten sie sich leicht über dem Vorjahresniveau ein. Insgesamt betrug der Rückgang der Energiepreise in lokalen Währungen im Vorjahresvergleich -2,9% respektive CHF -3,3 Mio.

Einhaltung des Verhaltenskodex für Lieferanten überprüft

Alle Geschäftspartner und Lieferanten von Geberit sind zur Einhaltung umfassender Standards verpflichtet. Das betrifft die Qualität, sozialverträgliche und gesundheitskonforme Arbeitsbedingungen, die Einhaltung der Menschenrechte sowie den Umweltschutz und die Verpflichtung zu fairem Geschäftsgebaren. Grundlage für die Zusammenarbeit ist der Verhaltenskodex für Lieferanten. Der zuletzt im Jahr 2016 überarbeitete Kodex orientiert sich an den Prinzipien des United Nations Global Compact und ist in 15 Sprachen verfügbar. Bis zum Ende des Berichtsjahrs hatten, gemessen am direkten Einkaufsvolumen, mehr als 95% der Lieferanten den Kodex unterschrieben.

Mit regelmässigen «Environment Health and Safety»-Audits (EHS-Audits) stellen die Abteilungen Gruppeneinkauf und Nachhaltigkeit gemeinsam sicher, dass die im Verhaltenskodex aufgeführten Standards eingehalten werden. Anzahl und Inhalt der Audits werden mithilfe einer Risikomatrix ausgewählt. Die Audits dienen dazu, die Einhaltung des Verhaltenskodex und der lokalen gesetzlichen Anforderungen betreffend Umwelt, Arbeitssicherheit und soziale Verantwortung inklusive Einhaltung der Menschenrechte vor Ort zu prüfen. Die Durchführung der Audits wird von einem unabhängigen Dienstleister übernommen. Daraus resultierend werden wo nötig entsprechende Massnahmen eingeleitet. Während des Berichtsjahrs wurden im Bereich Beschaffung sieben externe EHS-Audits (Vorjahr fünf EHS-Audits) bei Lieferanten durchgeführt.

Integrity Line für Lieferanten

Die 2017 eingeführte Supplier Integrity Line von Geberit gibt Lieferanten die Möglichkeit, anonym Verstösse gegen den Lieferantenkodex durch Geberit Mitarbeitende oder durch Mitbewerber zu melden. Die für die Benutzer kostenlose Hotline wird in 30 Sprachen von einem unabhängigen Dienstleistungsunternehmen betrieben. Verstösse lassen sich auch online über die Gruppen-Website von Geberit melden.

Sorgfaltspflichten gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (Art. 964a ff. OR)

Ein Teil des Risikomanagements der Beschaffung bildet auch die Prüfung der vom Schweizer Obligationenrecht beschriebenen Sorgfaltsplichten zur Vermeidung von Kinderarbeit und zur Verwendung von Konfliktmineralien. Geberit führt keine Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold) in die EU oder die Schweiz direkt ein oder verarbeitet diese und gilt damit nicht als einführende Organisation im Sinn der EU-Verordnung 2017/821 beziehungsweise Art. 964a ff. des Schweizerischen Obligationenrechts. Des Weiteren ergaben sich keine Verdachtsmomente zum Vorliegen von Kinderarbeit in der Lieferkette. Für weitere Informationen siehe Performance 2024, Beschaffung.