Beschaffung
Lieferketten haben sich weitgehend normalisiert
Der Gruppeneinkauf kümmert sich weltweit um die Beschaffung von Rohstoffen, Halb- und Fertigfabrikaten, Handelsprodukten und Dienstleistungen. Das flächendeckende Lieferantenmanagement bezweckt primär die Sicherstellung der Versorgung; daneben soll es Ausfallrisiken und Kosten minimieren.
Die globalen und regionalen Lieferketten haben sich im Berichtsjahr wieder normalisiert. Die Verfügbarkeit von Rohmaterialien und Komponenten war gut, die Lieferfristen deutlich kürzer als im Vorjahr. Die Spediteure im Land- und Seeverkehr hatten, bedingt durch die stark rückläufige globale Nachfrage, mit zunehmenden Überkapazitäten zu kämpfen. Zusätzlich wurden weltweit die Lagerbestände in den Lieferketten reduziert, dies auch aufgrund des angestiegenen Zinsniveaus.
Die Situation bei den Rohmaterialpreisen beruhigte sich 2023 etwas. Nach einem erneuten leichten Anstieg im ersten Quartal sanken sie im Verlaufe des restlichen Jahres kontinuierlich, bewegten sich jedoch historisch betrachtet immer noch auf hohem Niveau (+24% in lokalen Währungen im Vergleich zu Anfang 2021). Im Vorjahresvergleich betrugen die Auswirkungen der Preisveränderungen bei den Rohmaterialien auf die Erfolgsrechnung in lokalen Währungen -2,6% respektive CHF -25 Mio.
Die Energiepreise sanken nach dem starken Anstieg im Vorjahr im ersten Halbjahr 2023 und stabilisierten sich anschliessend auf einem, längerfristig betrachtet, nach wie vor hohen Niveau (+56% im Vergleich zu Anfang 2021). Im Vorjahresvergleich betrug der Rückgang in lokalen Währungen insgesamt -25,9% respektive CHF -26 Mio.
Einhaltung des Verhaltenskodex für Lieferanten überprüft
Alle Geschäftspartner und Lieferanten von Geberit sind zur Einhaltung umfassender Standards verpflichtet. Das betrifft die Qualität, sozialverträgliche und gesundheitskonforme Arbeitsbedingungen, die Einhaltung der Menschenrechte sowie den Umweltschutz und die Verpflichtung zu fairem Geschäftsgebaren. Grundlage für die Zusammenarbeit ist der Verhaltenskodex für Lieferanten. Der zuletzt im Jahr 2016 überarbeitete Kodex orientiert sich an den Prinzipien des United Nations Global Compact und ist in 15 Sprachen verfügbar. Bis zum Ende des Berichtsjahrs hatten, gemessen am Einkaufsvolumen, mehr als 90% der Lieferanten den Kodex unterschrieben.
Mit regelmässigen «Environment Health and Safety»-Audits (EHS-Audits) stellen die Abteilungen Konzernbeschaffung und Nachhaltigkeit gemeinsam sicher, dass die im Verhaltenskodex aufgeführten Standards eingehalten werden. Anzahl und Inhalt der Audits werden mithilfe einer Risikomatrix ausgewählt. Die Audits dienen dazu, die Einhaltung des Verhaltenskodex und der lokalen gesetzlichen Anforderungen betreffend Umwelt, Arbeitssicherheit und sozialer Verantwortung inklusive Einhaltung der Menschenrechte vor Ort zu prüfen. Die Durchführung der Audits wird von einem unabhängigen Dienstleister übernommen. Wo nötig werden entsprechende Massnahmen eingeleitet. Während des Berichtsjahrs wurden im Bereich Beschaffung fünf externe EHS-Audits (Vorjahr: vier EHS-Audits) bei Lieferanten durchgeführt.
Integrity Line für Lieferanten
Die 2017 eingeführte Supplier Integrity Line von Geberit gibt Lieferanten die Möglichkeit, anonym Verstösse gegen den Lieferantenkodex durch Geberit Mitarbeitende oder durch Mitbewerber zu melden. Die für die Benutzer kostenlose Hotline wird in elf Sprachen von einem unabhängigen Dienstleistungsunternehmen betrieben. Verstösse lassen sich auch online über eine externe Website melden. Im Jahr 2023 wurde kein Verstoss gegen die Verhaltensleitlinien des Lieferantenkodex gemeldet (Vorjahr: keine Meldungen).
Neue Sorgfaltspflichten gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (Art. 964a ff. OR)
Das Risikomanagement der Beschaffung bildet auch die Grundlage für die Prüfung der neu vom Schweizer Obligationenrecht beschriebenen Sorgfaltsplichten zur Vermeidung von Kinderarbeit und der Verwendung von Konfliktmineralien. Geberit führt keine Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold) in die EU oder die Schweiz direkt ein oder verarbeitet diese und gilt damit nicht als einführende Organisation im Sinn der EU-Verordnung 2017/821 beziehungsweise Art. 964a ff. des Schweizerischen Obligationenrechts. Weiterhin ergaben sich keine Verdachtsmomente zum Vorliegen von Kinderarbeit in der Lieferkette. Für weitere Informationen Sustainability Performance Report, Beschaffung.