Geschäftsbericht 2025

Geschäftsbericht 2025

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4. Vergütungs-Governance

Die Zuständigkeit für vergütungsbezogene Entscheidungen ist in den Statuten der Geberit AG und im Organisationsreglement für den Verwaltungsrat der Geberit AG geregelt.

  • Die prospektiv festzusetzenden maximalen Gesamtvergütungen an VR und KL werden der GV zur bindenden Abstimmung vorgelegt.

  • Der Vergütungsbericht für die vorangegangene Periode wird zur konsultativen Abstimmung vorgelegt.

4.1 Nominations- und Vergütungsausschuss (NCC)

Wie in den Statuten und im Organisationsreglement der Geberit AG vorgesehen (siehe auch Statuten der Geberit AG) unterstützt der Nominations- und Vergütungsausschuss den VR bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Vergütungs- und Personalpolitik. Dazu zählen:

  • Erstellung und regelmässige Überprüfung der Vergütungspolitik und ‑grundsätze der Gruppe

  • Vorgängige Festlegung der erwarteten kurzfristigen jährlichen Finanz- und ESG-Ziele für den CEO und die anderen KL-Mitglieder sowie vorgängige Festlegung des jährlichen Leistungsziels für das langfristige Beteiligungsprogramm zur Genehmigung durch den VR

  • Jährliche Überprüfung der individuellen Vergütungen des CEO und der übrigen KL-Mitglieder

  • Jährliche Leistungsbeurteilung des CEO und der übrigen KL-Mitglieder

  • Erstellung des Vergütungsberichts

  • Personalentwicklung der KL

  • Nachfolgeplanung und Nominationen für Positionen in der KL

  • Vorauswahl von Kandidierenden zur Wahl oder Wiederwahl in den VR

Genehmigung und Befugnisebenen bei Vergütungsangelegenheiten

Genehmigung und Befugnisebenen bei Vergütungsangelegenheiten

Entscheid über

 

CEO

 

NCC

 

VR

 

GV

Vergütungspolitik und ‑richtlinien im Einklang mit den Statuten

 

 

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

 

Maximale Gesamtvergütung an VR und KL

 

 

 

schlägt vor

 

prüft

 

bindende Abstimmung

Individuelle Vergütungen der VR-Mitglieder

 

 

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

 

Individuelle Vergütung des CEO (einschliesslich des jährlichen Grundgehalts, STP1 und LTP2)

 

 

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

 

Individuelle Vergütungen der übrigen KL-Mitglieder

 

schlägt vor

 

prüft

 

genehmigt

 

 

Zuteilung von LTP2 für andere Anspruchsberechtigte

 

schlägt vor

 

prüft

 

genehmigt

 

 

Vergütungsbericht

 

 

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

konsultative Abstimmung

1

Kurzfristiges Beteiligungsprogramm

2

Langfristiges Beteiligungsprogramm

Der Nominations- und Vergütungsausschuss tagt mindestens drei Mal jährlich und besteht ausschliesslich aus unabhängigen, nicht exekutiven VR-Mitgliedern, die jährlich von den Aktionärinnen und Aktionären an der GV gewählt werden. Seit der GV 2021 gehören dem Nominations- und Vergütungsausschuss Eunice Zehnder-Lai als Vorsitzende sowie Werner Karlen und Thomas Bachmann als Mitglieder an. Im Jahr 2025 befasste sich der Ausschuss in drei Sitzungen mit den unten aufgeführten Traktanden. Die Teilnahmequote an den Sitzungen lag bei 100%.

Nominations- und Vergütungsausschuss – Traktanden

 

 

Februar

 

September

 

Dezember

Vergütungspolitik

 

  • Beteiligungsprogramme (STP und LTP, ständige Überprüfung im Jahresverlauf)

 

 

 

 

Angelegenheiten KL

 

  • STP-Auszahlung (Vorjahr)
  • Vesting von Aktien-/Optionszuteilungen (aus Vorjahren)
  • Optionsbewertung und Festlegung des Leistungsziels für LTP-Zuteilung

 

  • Nachfolgeplanung für KL‑Positionen
  • Beratung über Talent-Management

 

  • Generelle Entwicklung der Governance
  • Vergütungsniveau (Folgejahr)
  • Zielsetzung für STP (Folgejahr)

Angelegenheiten VR

 

 

 

  • VR-Beurteilung

 

  • VR-Vergütung (Folgejahr)

Governance

 

  • GV-Vorbereitung (maximale Gesamtvergütungen an VR und KL für «Say on Pay»-Abstimmungen)

 

  • Prüfung der Rückmeldungen der Aktionäre und Stimmrechtsberater zum Vergütungsbericht

 

  • Ausarbeitung des Vergütungsberichts
  • NCC-Agenda für Folgejahr
  • Vergütungsniveau Leiter interne Revision (Folgejahr)

Grundsätzlich nehmen der VR-Präsident, der CEO und der Head Corporate Human Resources an den Sitzungen des NCC teil. Die Vorsitzende des NCC kann bei Bedarf weitere Führungskräfte zu den Sitzungen einladen. Der VR-Präsident und die Führungskräfte sind jedoch keinesfalls anwesend, wenn die jeweils eigene Leistung bzw. Vergütung erörtert wird. Am Ende jeder Sitzung beraten sich die NCC-Mitglieder unter Ausschluss anderer Personen.

Nach jeder Sitzung berichtet die Vorsitzende des NCC dem VR über Tätigkeiten und Empfehlungen des NCC. Die Protokolle der Sitzungen des NCC stehen dem gesamten VR zur Verfügung.

Rolle externer Berater

Der NCC kann beschliessen, für bestimmte vergütungsbezogene Angelegenheiten von Zeit zu Zeit auf externe Berater zurückzugreifen. Im Jahr 2025 erbrachte PricewaterhouseCoopers (PwC) Schweiz Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vergütung der KL. PwC Schweiz war bis 2025 (Prüfung des Geschäftsberichts 2024) die Revisionsstelle von Geberit. PwC erbringt aktuell andere Dienstleistungen für Geberit. Es bestehen klare Regeln, um die Unabhängigkeit von Prüfungsgesellschaften und der Berater von PwC sicherzustellen. Ausserdem standen interne Vergütungsexperten wie der Head Corporate Human Resources mit ihrem Fachwissen unterstützend zur Verfügung.

4.2 Beteiligung der Aktionäre

Die Aktionärinnen und Aktionäre sind eingebunden und verfügen über Entscheidungsbefugnis in verschiedenen Vergütungsfragen. So genehmigen sie jährlich in gesonderten Abstimmungen die maximalen Gesamtvergütungen an den VR und die KL. Ausserdem werden sie jährlich im Rahmen der konsultativen Abstimmung über den Vergütungsbericht um ihre Meinung und Rückmeldungen zu unserem Vergütungssystem im Allgemeinen gebeten. Die Vergütungsgrundsätze unterliegen zusätzlich den Statuten, die von den Aktionärinnen und Aktionären genehmigt wurden.

4.3 Statuten

Wie gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht vorgeschrieben, enthalten die Statuten von Geberit folgende Bestimmungen zur Vergütung:

  • Grundsätze der leistungsbasierten Bezahlung (Artikel 21): Die KL-Mitglieder können eine variable Vergütung erhalten, die kurz- und langfristige Elemente enthalten kann und an die Erreichung eines oder mehrerer Leistungskriterien gebunden ist.

  • Bindende Abstimmung über die maximalen Gesamtvergütungen an den VR und die KL (Artikel 22): Die Aktionäre stimmen über die prospektiv festzusetzenden maximalen Gesamtvergütungen an den VR für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen GV sowie an die KL für das kommende Geschäftsjahr ab. Darüber hinaus können die Aktionäre in einer konsultativen Abstimmung über den Vergütungsbericht ihre Meinung zu Vergütungsgrundsätzen und ‑struktur äussern.

  • Zusätzlicher Betrag für Zahlungen an KL-Mitglieder, die erst nach Abstimmung der GV über die Vergütung ernannt wurden (Artikel 23): Für die Vergütung von KL-Mitgliedern, die erst nach Genehmigung der maximalen Gesamtvergütung durch die GV ernannt wurden, steht – sofern die genehmigte maximale Gesamtvergütung nicht ausreicht – ohne weitere Genehmigung der GV ein Betrag von bis zu 40% der für die KL genehmigten maximalen Gesamtvergütung zur Verfügung.

  • Darlehen, Kreditfazilitäten und Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit an VR- und KL-Mitglieder (Artikel 26): Den VR- und KL-Mitgliedern werden keine Darlehen oder Kredite gewährt.

Die Bestimmungen der Statuten wurden allgemein gehalten, damit dem VR ausreichend Flexibilität bleibt, um die Vergütungspläne bei Bedarf anzupassen. Die aktuell geltenden Vergütungsgrundsätze sind restriktiver als die Bestimmungen der Statuten und orientieren sich an Best-Practice-Ansätzen im Bereich Corporate Governance. So haben beispielsweise die unabhängigen VR-Mitglieder keinen Anspruch auf eine variable Vergütung oder Leistungen bei Pensionierung (siehe hierzu ebenfalls 5. Aufbau Vergütungssystem: Verwaltungsrat).

4.4 Prozess zur Festlegung der Vergütungen

Benchmarking und Vergleichsgruppen

Geberit überprüft alle zwei bis drei Jahre die Vergütungen des VR und der Führungskräfte, einschliesslich jener der KL-Mitglieder. Dies umfasst auch die regelmässige Teilnahme an Vergleichsstudien zu vergleichbaren Funktionen in anderen Industrieunternehmen. Im Jahr 2025 führte PwC Schweiz die letzten Vergleichsanalysen der Vergütung des VR, des CEO und der anderen KL-Mitglieder durch. Die Vergütungsanalysen stützten sich auf eine Vergleichsgruppe aus den folgenden 15 Industrieunternehmen, die ihren Hauptsitz in der Schweiz haben, deren Grösse – gemessen an Marktkapitalisierung, Umsatz und Nettoergebnis – vergleichbar ist und deren Aktien an der SIX Swiss Exchange gehandelt werden: Barry Callebaut, Dormakaba, Georg Fischer, Givaudan, Holcim, Mettler Toledo, Lonza, OC Oerlikon, Schindler, SFS Group, SGS, Sika, Sonova, Straumann und Sulzer. Während für die Bestimmung des Vergütungsniveaus viele verschiedene Faktoren wie individuelle Funktion, Erfahrung in dieser Funktion und der eigene Beitrag sowie Unternehmenserfolg und finanzielle Tragfähigkeit berücksichtigt werden, ist Geberit grundsätzlich bestrebt, die Zielvergütung im Bereich des Marktmedians zu positionieren. Die Struktur und die Höhe der aktuellen Vergütungen des VR werden beibehalten, da der Vergleich der Vergütungen des VR ergab, dass sie weitestgehend der marktüblichen Praxis entsprechen. Dagegen ergab der Vergleich der Vergütung der KL, dass die Gesamtvergütung für die meisten Positionen unterhalb des Marktes liegt. Das Ziel des langfristigen Beteiligungsprogramms für den CEO wurde – ab dem Geschäftsjahr 2025 – von 125% auf 135% des jährlichen Grundgehalts und für die anderen KL-Mitglieder von 70% auf 80% des jährlichen Grundgehalts angehoben. Ansonsten beschloss der NCC keine weiteren Anpassungen an der Vergütung der KL.

4.5 Vergütungsgrundsätze

Vergütungsgrundsätze für den Verwaltungsrat

Die VR-Mitglieder erhalten ausschliesslich eine fixe Vergütung, um ihre Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflichten sicherzustellen. Die Vergütung wird teilweise in bar und teilweise in gesperrten Aktien gezahlt, damit sie eng auf die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre abgestimmt ist.

Vergütungsgrundsätze für die Konzernleitung

Um seinen Erfolg zu sichern und die Position als Marktführer zu festigen, muss ein Unternehmen die richtigen Talente gewinnen, entwickeln und halten. Die Vergütungsprogramme von Geberit sollen dieses grundlegende Ziel unterstützen. Sie beruhen auf folgenden Grundsätzen:

  • Die Vergütung ist mit derjenigen von anderen Unternehmen vergleichbar, mit denen Geberit um Talente konkurriert.

  • Der Unternehmenserfolg wird anerkannt und belohnt.

  • In den Vergütungsprogrammen werden nicht nur kurzfristige Erfolge, sondern auch die langfristige Wertschöpfung ausgewogen berücksichtigt.

  • Beteiligungsprogramme fördern das langfristige Engagement und Mindset der Führungskräfte sowie die Abstimmung ihrer Interessen mit denen der Aktionäre.

  • Die Führungskräfte sind durch angemessene Pensions- und Versicherungspläne gegen Risiken abgesichert.