Wesentlichkeitsanalyse
Im Jahr 2024 führte Geberit erstmals eine umfassende doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment, DMA) gemäss den European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1, 2023) durch. Der Begriff «doppelte Wesentlichkeit» bezieht sich auf die wechselseitige Beziehung zwischen einem Unternehmen und der Umwelt sowie der Gesellschaft, in der es tätig ist. Einerseits beeinflusst die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens die Umwelt und die Gesellschaft (Wirkungswesentlichkeit). Andererseits wirken sich Veränderungen in Umwelt und Gesellschaft auf den Geschäftserfolg des Unternehmens aus (finanzielle Wesentlichkeit).
Ziel war es, wesentliche Themen sowie damit verbundene Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks, Opportunities, IRO) zu identifizieren. Der strukturierte Prozess berücksichtigt sowohl die Wirkungswesentlichkeit als auch die finanzielle Wesentlichkeit. Die Resultate aus dem Jahr 2024 wurden im Berichtsjahr überprüft und aktualisiert.
Strukturierter Prozess
Der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse umfasste folgende Schritte:
1. Kontextanalyse: Analyse des Geschäftsmodells, der Strategie, der Governance, der Wertschöpfungskette sowie relevanter Stakeholdergruppen.
2. Identifizierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen: Interne Analyse und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang von 94 ESRS-Themen, ergänzt um thematische Vorgaben von Art. 964a ff. OR, SASB, GRI-Offenlegungsanforderungen und Wettbewerberthemen auf der Basis von interner Expertise, Studien und Trends. Insgesamt wurden 150 Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der ganzen Wertschöpfungskette identifiziert. Dabei wurden auch mögliche Abhängigkeiten zwischen Auswirkungen, Chancen und Risiken berücksichtigt. Diese wurden anschliessend einer detaillierten Bewertung unterzogen.
3. Shortlist: Aggregation der identifizierten IRO zu 20 Shortlist-Themen zur weiteren Analyse und Bewertung.
4. Einbezug von internen und externen Stakeholdern: Im Rahmen einer Online-Umfrage wurden insgesamt 168 interne und externe Stakeholder zur Teilnahme an der Bewertung der Wirkungswesentlichkeit eingeladen. Dabei wurden elf Stakeholdergruppen einbezogen: Investoren und Analysten, Kunden und Kundenverbände, Lieferanten und Transportunternehmen, Mitarbeitende und Mitarbeitendenvertretungen, Branchenpartner, NGOs, öffentliche Stellen, Nachbargemeinden und Behörden, Mitglieder des Geberit Stakeholderpanels, wissenschaftliche Institute sowie Medien. Die Rücklaufquote betrug 59%.
Das Management von Geberit bewertete die finanzielle Wesentlichkeit der 20 Themen hinsichtlich ihres potenziellen Einflusses auf beispielsweise EBIT, Reputation und regulatorische Risiken (Rücklaufquote 80%). Darüber hinaus bot die Umfrage die Möglichkeit, zusätzliche, bislang nicht aufgeführte Themen einzubringen.
5. Validierung der Bewertungen: Die Bewertungen der identifizierten IRO und die Resultate der Stakeholder- und Managementumfragen wurden abgeglichen. Für die Festlegung der Wesentlichkeit wurde sowohl auf der IRO-Ebene als auch auf Themenebene derselbe Schwellenwert von 3,0 (auf einer Skala 1–4) definiert.
6. Plausibilisierung: Die Ergebnisse der Bewertungsschritte wurden im Hinblick auf signifikante Unterschiede zwischen den Bewertungen aus den Umfragen und seitens des Projektteams evaluiert.
7. Finale Genehmigung: Die finale Themenliste wurde am 28. Oktober 2024 durch die Konzernleitung verabschiedet und am 16. April 2025 vom Verwaltungsrat der Geberit Gruppe abgenommen.
8. Externes Assessment: Zur Sicherstellung der methodischen Qualität und Nachvollziehbarkeit wurde der Wesentlichkeitsprozess einer eigenständigen Beurteilung durch eine externe Revisionsgesellschaft unterzogen.
Der Prozess zur Identifikation, Bewertung und Priorisierung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen des jeweiligen Hauptthemas wird in den thematischen Kapiteln beschrieben.
Eine periodische Überprüfung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen samt Berichterstattung an den Verwaltungsrat gewährleistet eine enge Überwachung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Möglichkeiten zur Korrektur.
Methodik
Geberit hat eine strukturierte Methodik angewandt, um die Wesentlichkeit gemäss ESRS 1 zu bewerten. Die der Wesentlichkeitsanalyse zugrunde liegende Methodik basiert auf:
Bewertungskriterien nach ESRS 1:
Auswirkungen: Schweregrad, basierend auf Ausmass (Scale), Umfang (Scope) und Unabänderlichkeit (Irremediability, für negative Auswirkungen). Für potenzielle Auswirkungen wurde die Wahrscheinlichkeit (Likelihood) berücksichtigt.
Risiken/Chancen: Ausmass (Magnitude) und Wahrscheinlichkeit (Likelihood).
Berechnung von Materialitätswerten:
Zur einheitlichen und nachvollziehbaren Bewertung wurden dieselben Skalen (1–4) für die quantitative Bewertung von negativen und positiven Auswirkungen, Risiken und Chancen anhand der oben genannten Kriterien verwendet. Die Skala ist mit den Bewertungsprozessen des internen Risikomanagementsystems eng abgestimmt. Um einer sogenannten «Tendenz zur Mitte» in der Bewertung durch die Stakeholder vorzubeugen, wurde eine Skala von 1–4 angewandt (anstatt 1–5 wie im internen Risikomanagement).
Die Bewertung erfolgte qualitativ und quantitativ, unterstützt durch vorhandene Daten, Zertifizierungen, Auditberichte und Expertengespräche. Die Ergebnisse wurden algorithmisch in quantitative Werte überführt, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Potenzielle menschenrechtsbezogene negative Auswirkungen wurden priorisiert: Es wurde jeweils eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt, wonach der Schweregrad höher gewichtet wurde als die Eintrittswahrscheinlichkeit (gemäss ESRS 1, Abschnitt 45).
Annahmen
Den Bewertungen liegen folgende Annahmen zugrunde:
Die Analyse fokussierte auf die aktuelle Geschäftstätigkeit, ergänzt um Szenarien zu regulatorischen Trends, z. B. zunehmenden Anforderungen an Wasserverbrauch, CO2-Emissionen oder menschenrechtliche Sorgfaltspflichten.
Es wurde davon ausgegangen, dass bestehende Managementsysteme (z. B. ISO 9001, 14001, 45001) in der Risikominimierung wirksam sind.
Externe Benchmarks (Wettbewerber, Branchen- und Trendreports, andere Berichtsstandards, Rankings) wurden berücksichtigt.
Die Umfragen wurden als Momentaufnahme des Jahres 2024 betrachtet. Änderungen im regulatorischen Umfeld oder in der gesellschaftlichen Erwartung wurden qualitativ in Workshops mitbedacht und können in zukünftigen Überprüfungen zu Anpassungen führen.
Einbindung und Rolle der Due-Diligence-Prozesse
Der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist eng mit bestehenden menschenrechts- und umweltbezogenen Due-Diligence-Prozessen in der Gruppe verknüpft. Diese umfassen:
Interne und externe Lieferantenaudits und Verhaltenskodex-Bewertungen entlang der gesamten Lieferkette, mit Fokus auf Hochrisikogebiete (z. B. Regionen mit erhöhter Kinderarbeits- oder Korruptionsgefahr, Regionen mit erhöhtem Risiko von Verstössen gegen Umwelt- bzw. Arbeitssicherheitsstandards)
Risikobasierte Lieferantenauswahl
Interne Audits zu Arbeitssicherheit und Umweltstandards an Produktionsstandorten
Teilnahme an Brancheninitiativen zur Transparenz in der Lieferkette (z. B. EcoVadis, CDP, UNGC)
Diese Due-Diligence-Aktivitäten wurden im Prozess der Wesentlichkeitsanalyse systematisch berücksichtigt, insbesondere bei der Identifikation erhöhter Risiken durch bestimmte Geografien, Geschäftsbeziehungen und Aktivitäten. Das Risikoprofil der Lieferkette hinsichtlich Sozial-, Umwelt- und Geschäftsethikrisiken ist gering. Dies resultiert aus einer regional ausgerichteten Beschaffungsstrategie mit kurzen Lieferketten, einer hohen Fertigungstiefe und einem sehr hohen Anteil westeuropäischer Lieferanten. Weitere Informationen siehe Sorgfaltspflichterklärung.