Geschäftsbericht 2021

Geschäftsbericht 2021

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21 Aktienkapital und eigene Aktien

Per 31. Dezember 2021 besteht das Aktienkapital der Geberit AG aus 35 874 333 Stammaktien mit einem Nominalwert von je CHF 0.10.

 

 

2021

 

2020

 

 

Stk.

 

Stk.

Ausgegebene Aktien

 

 

 

 

1. Januar

 

37 041 427

 

37 041 427

Kapitalherabsetzung

 

-1 167 094

 

0

Total ausgegebene Aktien per 31. Dezember

 

35 874 333

 

37 041 427

Die Geberit AG hat das am 6. Juni 2017 begonnene Aktienrückkauf-Programm per 30. April 2020 abgeschlossen. Bis zum 30. April 2020 wurden 1 026 094 Aktien im Wert von MCHF 439,8 zurückgekauft. Dies entsprach zum Zeitpunkt der Beendigung des Programms 2,77% des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals.

Am 17. September 2020 wurde ein neues Aktienrückkauf-Programm gestartet. Dabei sollen über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren Aktien im Gesamtbetrag von maximal MCHF 500,0 zurückgekauft werden. Auf Basis des Schlusskurses der Geberit Namenaktie vom 31. Dezember 2021 entspricht dies rund 725 000 Namenaktien oder 2,0% des aktuell im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals. Die Aktien werden auf einer separaten Handelslinie an der SIX Swiss Exchange zwecks Kapitalherabsetzung zurückgekauft. Per 31. Dezember 2021 wurden 344 399 Aktien im Wert von MCHF 217,4 unter diesem Programm zurückgekauft.

Die Generalversammlung vom 14. April 2021 stimmte dem Antrag zu, die bis Ende Februar 2021 insgesamt unter beiden Programmen zurückgekauften Aktien mittels Kapitalherabsetzung zu vernichten. Dieses wurde per Ende Juni 2021 durchgeführt.

 

 

2021

 

2020

 

 

Stk.

 

Stk.

Aktien im Eigenbestand

 

 

 

 

Aus Aktienrückkauf-Programmen

 

203 399

 

1 120 794

Sonstige eigene Aktien

 

510 638

 

295 040

Total eigene Aktien

 

714 037

 

1 415 834

Der Gesamtbestand an eigenen Aktien per 31. Dezember 2021 betrug 714 037 (VJ: 1 415 834) mit einem Buchwert von MCHF 434,4 (VJ: MCHF 624,0). Eigene Aktien werden zu Anschaffungskosten vom Eigenkapital in Abzug gebracht.

Zu Transaktionen im Zusammenhang mit Beteiligungsprogrammen vgl. Note 17.