GRI 102-19 Delegation von Verantwortung für ökonomische, ökologische und soziale Themen
Der Verwaltungsrat bestimmt die Strategie. Dazu gehören die Unternehmensstrategie, siehe Berichtsteil > Lagebericht der Konzernleitung > Strategie und Ziele > Strategie, und die Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und nach Massgabe des Organisationsreglements hat der Verwaltungsrat die operative Geschäftsführung und die Umsetzung der Strategie dem Vorsitzenden der Konzernleitung übertragen. Innerhalb der operativen Führungsstruktur wird die Verantwortung für spezifische ökonomische, ökologische und soziale Themen weiter delegiert, siehe Berichtsteil > Führungsstruktur.
Einzelne Mitglieder der Konzernleitung informieren den Verwaltungsrat in jeder Sitzung über den laufenden Geschäftsgang und über die wesentlichen Geschäftsvorfälle der Gruppe bzw. der Gruppengesellschaften. Zwischen den Sitzungen wird der Verwaltungsrat monatlich umfassend über den laufenden Geschäftsgang und die finanzielle Situation des Unternehmens in schriftlicher Form informiert.