Geschäftsbericht 2021

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GRI 102-30 Effektivität des Risikomanagementprozesses

Die Geberit Gruppe verfügt über ein vom Verwaltungsrat genehmigtes Risikomanagementsystem. Die Risikopolitik definiert einen strukturierten Prozess, nach dem die Geschäftsrisiken inklusive Nachhaltigkeits- und Klimarisiken systematisch bearbeitet werden. In diesem Prozess werden die Risiken identifiziert, analysiert und hinsichtlich Eintretenswahrscheinlichkeit und Ausmass bewertet sowie Massnahmen zur Risikokontrolle festgelegt. Operativ ist die Konzernleitung für die Steuerung des Risikomanagements zuständig. Zudem werden im Unternehmen Verantwortliche für wesentliche Einzelrisiken benannt, im Fall von Nachhaltigkeits- und Klimarisiken ist dies der Leiter Nachhaltigkeit und Prozessmanagement. Diese Verantwortlichen treffen konkrete Massnahmen für das Management der Risiken und kontrollieren deren Umsetzung. Die Interne Revision erstellt alle zwei Jahre einen Risikobericht zu Händen des Verwaltungsrats. Wesentliche Risiken werden zudem laufend in den regelmässig stattfindenden Konzernleitungs- oder Verwaltungsratssitzungen diskutiert.

Der Risikomanagement-Prozess beinhaltet folgende Schritte:

  1. Risikoidentifikation und -klassifizierung: Systematische Identifikation und Bewertung der wesentlichen Risiken. Diese werden jährlich von der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat eingehend diskutiert
  2. Risikoanalyse: Bewertung spezifischer Geschäftsrisiken und Analyse der Veränderungen seit der letzten Umfrage. Erstere wird mit der Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Risikos (PO) bewertet, in einer Skala von unwahrscheinlich (1) bis häufig (5). Um die Auswirkungen eines identifizierten Risikos zu skalieren, wird die Skala der Auswirkungen des Risikoeintritts (IRE) verwendet. Die Skala reicht von unbedeutend (1) bis sehr kritisch (5). Basierend auf der Kombination der beiden Scores werden die Risiken klassifiziert.
  3. Risikomanagement/Kontrollaktivitäten: Für jedes Risiko werden Instrumente, Massnahmen und Verantwortlichkeiten definiert und in regelmässigen Abständen überprüft.
  4. Risikoüberwachung: Die Risikoüberwachung ist Teil der regelmässigen Berichterstattung an die Konzernleitung und den Verwaltungsrat und ist auch Teil der halbjährlichen Risikoerhebung.

Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel sind ein integraler Bestandteil der Gesamtrisiken des Unternehmens und werden deshalb bei der Risikobeurteilung ebenfalls berücksichtigt.

Für weitere Informationen zum Risikomanagement von Geberit siehe Berichtsteil > Lagebericht der Konzernleitung > Strategie und Ziele > Risiko-Management.

Für eine Übersicht zu Compliance-Themen von Geberit siehe Berichtsteil > Lagebericht der Konzernleitung > Geschäftsjahr 2021 > Compliance.