Zwangs- oder Pflichtarbeit (GRI 409)
Managementansatz Zwangs- oder Pflichtarbeit
Die Exposition von Geberit bezüglich Zwangs- oder Pflichtarbeit wird aufgrund der Branche, des Geschäftsmodells und der Länder, in denen Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden, der hohen Fertigungstiefe sowie der hohen Qualitätsanforderungen in der Lieferkette als gering betrachtet. Geberit verpflichtet sich in seinem Verhaltenskodex dem Schutz der Menschenrechte. Zwangs- und Pflichtarbeit werden kategorisch abgelehnt. Die im Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegten Grundsätze beziehen die Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen zum Ausschluss von Zwangs- oder Pflichtarbeit ebenfalls ausdrücklich mit ein.
Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit (GRI 409-1)
2022 wurden gemäss der jährlichen, gruppenweiten Überprüfung des Verhaltenskodex keine Fälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit festgestellt. Auch bei Lieferanten sind im Rahmen der durchgeführten Audits keine Fälle aufgedeckt worden.