Geschäftsbericht 2022

Geschäftsbericht 2022

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GRI 2-12 Rolle von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat bei der Überwachung von Auswirkungen der Geschäftstätigkeit

Der langjährige Erfolg von Geberit basiert darauf, dass Verwaltungsrat und Konzernleitung eine langfristige Perspektive verfolgen. Der Verwaltungsrat und die Konzernleitung haben wesentliche Leitbilder und Grundsätze wie den Geberit Kompass und den Geberit Verhaltenskodex erarbeitet und genehmigt, siehe GRI 2-23. Der Verwaltungsrat bestimmt zusammen mit der Konzernleitung die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie. Die Konzernleitung ist für deren Umsetzung (inklusive der CO2-Strategie als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie) verantwortlich.

Die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Nachhaltigkeitsbereich werden im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Nachhaltigkeitsstrategie einmal jährlich vom Verwaltungsrat und der Konzernleitung besprochen und geprüft. Ergebnisse und Zielerreichung werden im Minimum einmal jährlich dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung zur Prüfung vorgelegt. Dazu gehören auch das TCFD Reporting, der Fortschrittsbericht UN Global Compact sowie der Geberit Compliance-Bericht inklusive Prüfungsergebnissen zur Einhaltung des Verhaltenskodex. Der Konzernleitung werden monatlich Kennzahlen zu Energie und CO2 und vierteljährlich Kennzahlen zur Arbeitssicherheit vorgelegt. Diese werden regelmässig dem Verwaltungsrat präsentiert.

Geberit hatte 2022 zum sechsten Mal ein externes Stakeholderpanel konsultiert. Dessen Mandat bestand darin, Rückmeldung zur Nachhaltigkeitsleistung, zur Wesentlichkeitsanalyse, zur neuen CO2-Strategie, zu strategischen Ansätzen bei den Themen Vielfalt und Inklusion sowie zur ESG-Governance zu geben. Dieser Input wird für die strategische Überprüfung und Weiterentwicklung des Unternehmens genutzt. Die Durchführung des nächsten Stakeholderpanels ist für 2024 geplant.

Die Mitwirkungsrechte der Aktionäre basieren auf den Statuten der Geberit AG. Die Mitarbeitendenvertreter der europäischen Standorte treffen sich regelmässig mit einem Mitglied der Konzernleitung und dem Head Corporate Human Resources. Über diesen Weg können ausgewählte Anliegen an den Verwaltungsrat adressiert werden. Eine Mitarbeitendenvertretung im Verwaltungsrat besteht nicht.

Die Geberit Gruppe verfügt über ein vom Verwaltungsrat genehmigtes Risikomanagementsystem. Die Risikopolitik definiert einen strukturierten Prozess, nach dem die Geschäftsrisiken inklusive Nachhaltigkeits- und Klimarisiken systematisch bearbeitet werden. In diesem Prozess werden die Risiken identifiziert, analysiert und hinsichtlich Eintretenswahrscheinlichkeit und Ausmass bewertet sowie Massnahmen zur Risikokontrolle festgelegt. Operativ ist die Konzernleitung für die Steuerung des Risikomanagements zuständig. Zudem werden im Unternehmen Verantwortliche für wesentliche Einzelrisiken benannt, im Fall von Nachhaltigkeits- und Klimarisiken ist dies der Leiter Nachhaltigkeit und Prozessmanagement. Diese Verantwortlichen treffen konkrete Massnahmen für das Management der Risiken und kontrollieren deren Umsetzung. Die Interne Revision koordiniert den Risikomanagementprozess und erstellt alle zwei Jahre einen Risikobericht zu Händen des Verwaltungsrats. Wesentliche Risiken werden zudem laufend in den regelmässig stattfindenden Konzernleitungs- oder Verwaltungsratssitzungen diskutiert.

Der Risikomanagement-Prozess beinhaltet folgende Schritte:

  1. Risikoidentifikation und -klassifizierung: Ordnungsgemässe Identifikation und Bewertung der wesentlichen Risiken. Diese werden alle zwei Jahre von der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat eingehend diskutiert.
  2. Risikoanalyse: Bewertung spezifischer Geschäftsrisiken und Analyse der Veränderungen seit der letzten Umfrage. Die Eintretenswahrscheinlichkeit (Probability of Occurence) wird anhand einer Skala von unwahrscheinlich (1) bis häufig (5) bewertet. Um die Auswirkungen eines identifizierten Risikos zu skalieren, wird die Skala der Auswirkungen des Risikoeintritts (Impact of Risk Event) verwendet. Die Skala reicht von unbedeutend (1) bis sehr kritisch (5). Basierend auf der Kombination der beiden Scores werden die Risiken klassifiziert.
  3. Risikomanagement: Für jedes Risiko werden Instrumente, Massnahmen und Verantwortlichkeiten definiert und in regelmässigen Abständen überprüft.
  4. Risikoüberwachung und Berichterstattung: Die Risikoüberwachung ist Teil der regelmässigen Berichterstattung an die Konzernleitung und den Verwaltungsrat und ist auch Teil der Risikoerhebung, welche alle zwei Jahre durchgeführt wird.

Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel sind ein integraler Bestandteil der Gesamtrisiken des Unternehmens und werden deshalb bei der Risikobeurteilung ebenfalls berücksichtigt. Für weitere Informationen zum Risikomanagement von Geberit siehe Berichtsteil > Lagebericht der Konzernleitung > Strategie und Ziele > Risiko-Management und zu klimabezogenen Risiken und Chancen siehe TCFD Reporting. Für eine Übersicht zu Compliance-Themen von Geberit siehe Berichtsteil > Lagebericht der Konzernleitung > Geschäftsjahr 2022 > Compliance.