GRI 2-14 Überprüfung und Genehmigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird im Rahmen des integrierten Geschäftsberichts vom Verwaltungsrat und der Konzernleitung geprüft und genehmigt. Dabei wird darauf geachtet, dass alle wesentlichen Themen abgedeckt sind.