1. Konzernstruktur und Aktionariat
1.1 Konzernstruktur
Die operative Konzernstruktur ist unter Führungsstruktur grafisch dargestellt.
Geberit AG, die Muttergesellschaft der Geberit Gruppe, hat ihren Sitz in Rapperswil-Jona (CH). Hinweise zum Ort der Kotierung, zur Börsenkapitalisierung, Valoren-Nummer und ISIN sind unter Informationen zur Geberit Aktie zu finden.
Die zum Konsolidierungskreis der Gruppe gehörenden Tochtergesellschaften sind unter Angabe von Firma und Sitz, Aktienkapital und von Konzerngesellschaften gehaltener Beteiligungsquote im Konsolidierter Jahresabschluss Geberit Gruppe, Note 32 aufgeführt. Zum Konsolidierungskreis gehören ausser der Geberit AG keine Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere kotiert sind.
1.2 Bedeutende Aktionäre
Die aufgeführten bedeutenden Aktionäre im Sinne von Art. 120 Abs. 1 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) hielten am 31. Dezember 2023 einen Anteil von mehr als 3% der Stimmrechte bzw. des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals.
Unter www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/significant-shareholders.html sind die Offenlegungsmeldungen zu finden, die während des Geschäftsjahrs 2023 von Geberit über die elektronische Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange veröffentlicht worden sind.
1.3 Kreuzbeteiligungen
Die Geberit Gruppe unterhält keine kapital- oder stimmenmässigen Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften, die einen Grenzwert von 5% überschreiten.
1.4 Wichtige Veränderungen in den Statuten
Die im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Änderungen der Statuten der Gesellschaft stehen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des revidierten Aktienrechts per 1. Januar 2023. Mit der Anpassung der Statuten an das revidierte Aktienrecht wurden zum einen zwingendem Recht widersprechende Statutenbestimmungen geändert und zum anderen Statutenbestimmungen, die den Wortlaut des bis zum 31. Dezember 2022 geltenden zwingenden Aktienrechts wiedergaben, an den neuen Wortlaut des revidierten zwingenden Aktienrechts angepasst. Ferner wurden redaktionelle Anpassungen an den Statuten vorgenommen. Zudem wurde die Gelegenheit genutzt, um einzelne Statutenbestimmungen zu modernisieren und insbesondere die neuen elektronischen Möglichkeiten der Aktienrechtsrevision einzuführen. Hingegen hat der Verwaltungsrat darauf verzichtet, eine Statutenbestimmung vorzuschlagen, wonach auch die Durchführung einer Generalversammlung ausschliesslich mit elektronischen Mitteln und ohne physischen Tagungsort (sog. virtuelle Generalversammlung) zulässig gewesen wäre.
Während des Berichtsjahrs wurden von der Generalversammlung vom 19. April 2023 folgende wichtige Änderungen der Statuten beschlossen:
- Ergänzung des Gesellschaftszwecks um eine Nachhaltigkeitsbestimmung (Art. 2 Abs. 3 der Statuten (www.geberit.com/downloadcenter-de)). Geberit strebt bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Schaffung von langfristigem und nachhaltigem Wert an. Dieses Bestreben ist nun in den Statuten der Geberit ausdrücklich reflektiert und verankert.
- Anpassung der Aktienbuch- und Nominee-Bestimmung (Art. 5 Abs. 2 und 3 der Statuten (www.geberit.com/downloadcenter-de)), vgl. auch 2. Kapitalstruktur, 2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen. Mit diesen Statutenänderungen werden die Voraussetzungen für die Eintragung im Aktienbuch erweitert und dem Gesetz angeglichen. Unter der angepassten Nominee-Bestimmung ist im Fall, dass Nominees Aktien im Gegenwert von über 3% des Aktienkapitals halten, keine separate Vereinbarung mit dem Verwaltungsrat mehr notwendig und solche Nominees werden im Aktienbuch eingetragen, wenn sie die Meldepflichten gemäss FinfraG einhalten.
- Erhöhung der Altersgrenze für Mitglieder des Verwaltungsrats, dessen Präsidenten und die Mitglieder des Vergütungsausschusses auf 75 Jahre (Art. 13 Abs. 4 der Statuten (www.geberit.com/downloadcenter-de), vgl. auch 3. Verwaltungsrat, 3.4 Wahl und Amtszeit. Der Verwaltungsrat hat die bisherige Altersbegrenzung von 70 Jahren als nicht mehr zeitgemäss erachtet.
- Einführung eines Kapitalbands (Art. 3a der Statuten (www.geberit.com/downloadcenter-de), vgl. auch 2. Kapitalstruktur, 2.2 Kapitalband und bedingtes Kapital im Besonderen). Das Kapitalband ermächtigt den Verwaltungsrat während maximal 5 Jahren innerhalb einer Bandbreite von 10% das im Handelsregister zum Zeitpunkt der Einführung des Kapitalbands eingetragene ordentliche Aktienkapital zu erhöhen und/oder herabzusetzen. Dabei kann der Verwaltungsrat aus den in den Statuten genannten Gründen die Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre beschränken oder aufheben und nicht ausgeübte oder zurückgezogene Bezugsrechte anderweitig zuweisen. Mit der Einführung des Kapitalbands wird dem Verwaltungsrat auch in Bezug auf Kapitalherabsetzungen Flexibilität eingeräumt. Damit kann der Verwaltungsrat inskünftig die im Rahmen von Aktienrückkauf-Programmen erworbenen Aktien insbesondere auch aus Free-Float-Überlegungen flexibel und nicht abhängig von der ordentlichen Generalversammlung vernichten.
Die aktuellen Statuten können online unter www.geberit.com/downloadcenter-de eingesehen werden.