GRI 2-12 Rolle von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat bei der Überwachung von Auswirkungen der Geschäftstätigkeit
Der langjährige Erfolg von Geberit basiert darauf, dass Verwaltungsrat und Konzernleitung eine langfristige Perspektive verfolgen. Der Verwaltungsrat und die Konzernleitung haben wesentliche Leitbilder und Grundsätze wie den Geberit Kompass und den Geberit Verhaltenskodex erarbeitet und genehmigt, siehe GRI 2-23. Der Verwaltungsrat bestimmt zusammen mit der Konzernleitung die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie. Die Konzernleitung ist für deren Umsetzung (inklusive der CO2-Strategie als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie) verantwortlich. Der Geberit Kompass wird jeweils im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses der Konzernleitung überprüft und, falls notwendig, aktualisiert. Die Publikation einer umfassenden neuen Version des Kompasses ist für 2024 geplant.
Die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Nachhaltigkeitsbereich werden im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts und der Nachhaltigkeitsstrategie einmal jährlich vom Verwaltungsrat und der Konzernleitung besprochen und geprüft. Ergebnisse und Zielerreichung werden im Minimum einmal jährlich dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung zur Prüfung vorgelegt. Dazu gehören auch das TCFD Reporting, das SDG Reporting sowie der Geberit interne Compliance-Bericht inklusive Prüfungsergebnisse zur Einhaltung des Verhaltenskodex.
Der Konzernleitung werden monatlich Kennzahlen zu Energie und CO2 und vierteljährlich Kennzahlen zur Arbeitssicherheit vorgelegt. Diese werden regelmässig dem Verwaltungsrat präsentiert.
Geberit hat 2022 zum sechsten Mal ein Stakeholderpanel konsultiert. Dessen Mandat bestand darin, Rückmeldung zur Nachhaltigkeitsleistung, zur Wesentlichkeitsanalyse, zur CO2-Strategie, zu strategischen Ansätzen bei den Themen Vielfalt und Inklusion sowie zur ESG-Governance zu geben. Dieser Input wird für die strategische Überprüfung und Weiterentwicklung des Unternehmens genutzt.
Die Mitwirkungsrechte der Aktionäre basieren auf den Statuten der Geberit AG. Die Mitarbeitendenvertretungen der europäischen Standorte treffen sich regelmässig mit einem Mitglied der Konzernleitung und dem Head Corporate Human Resources. Auf diesem Weg können sie Anliegen an den Verwaltungsrat adressieren. Eine Mitarbeitendenvertretung im Verwaltungsrat besteht nicht.
Die Geberit Gruppe verfügt über ein vom Verwaltungsrat genehmigtes Risikomanagementsystem. Die Risikopolitik definiert einen strukturierten Prozess, nach dem die Geschäftsrisiken inklusive Nachhaltigkeits- und Klimarisiken systematisch bearbeitet werden. In diesem Prozess werden die Risiken identifiziert, analysiert und hinsichtlich Eintretenswahrscheinlichkeit und Ausmass bewertet sowie Massnahmen zur Risikokontrolle festgelegt. Operativ ist die Konzernleitung für die Steuerung des Risikomanagements zuständig. Zudem werden im Unternehmen Verantwortliche für wesentliche Einzelrisiken benannt, im Fall von Nachhaltigkeits- und Klimarisiken ist dies der Leiter Nachhaltigkeit und Prozessmanagement. Diese Verantwortlichen treffen konkrete Massnahmen für das Risikomanagement und kontrollieren die Umsetzung. Die Interne Revision koordiniert den Risikomanagementprozess und erstellt alle zwei Jahre einen Risikobericht zuhanden des Verwaltungsrats. Wesentliche Risiken werden zudem laufend in den regelmässig stattfindenden Konzernleitungs- oder Verwaltungsratssitzungen diskutiert.
Der Risikomanagement-Prozess beinhaltet folgende Schritte:
- Risikoidentifikation und ‑klassifizierung: Ordnungsgemässe Identifikation und Bewertung der wesentlichen Risiken. Diese werden alle zwei Jahre von der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat eingehend diskutiert.
- Risikoanalyse: Bewertung spezifischer Geschäftsrisiken und Analyse der Veränderungen seit der letzten Umfrage. Die Eintretenswahrscheinlichkeit (Probability of Occurrence) wird anhand einer Skala von unwahrscheinlich (1) bis häufig (5) bewertet. Um die Auswirkungen eines identifizierten Risikos zu skalieren, wird die Skala der Auswirkungen des Risikoeintritts (Impact of Risk Event) verwendet. Die Skala reicht von unbedeutend (1) bis sehr kritisch (5). Basierend auf der Kombination der beiden Scores werden die Risiken klassifiziert.
- Risikomanagement: Für jedes Risiko werden Instrumente, Massnahmen und Verantwortlichkeiten definiert und in regelmässigen Abständen überprüft.
- Risikoüberwachung und Berichterstattung: Die Risikoüberwachung ist Teil der regelmässigen Berichterstattung an die Konzernleitung und den Verwaltungsrat und ist auch Teil der Risikoerhebung, die alle zwei Jahre durchgeführt wird.
Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel sind ein integraler Bestandteil der Gesamtrisiken des Unternehmens und werden deshalb bei der Risikobeurteilung ebenfalls berücksichtigt. Für weitere Informationen zum Risikomanagement von Geberit siehe Berichtsteil > Lagebericht der Konzernleitung > Strategie und Ziele > Risikomanagement und zu den klimabezogenen Risiken und Chancen siehe TCFD Reporting. Für eine Übersicht zu Compliance-Themen von Geberit siehe Berichtsteil > Lagebericht der Konzernleitung > Geschäftsjahr 2023 > Compliance.