Geschäftsbericht 2023

Geschäftsbericht 2023

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Wettbewerbswidriges Verhalten (GRI 206)

Die Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten hat für Geberit hohe Priorität. Wettbewerbswidriges Verhalten jeder Art wird kategorisch abgelehnt. Wettbewerbswidriges Verhalten beeinflusst den Markt und die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern erheblich. Negative Auswirkungen bei Verstössen beinhalten die Behinderung der Entwicklung fairer Marktstrukturen, Verzerrung des Wettbewerbs, Vertrauensverlust und negative Folgen für das Gefüge der Gesellschaft. Bei Verstössen ergeben sich fundamentale Reputationsrisiken, die das öffentliche Bild des Unternehmens nachhaltig schädigen können, sowie Rechtsrisiken, die zu hohen Strafzahlungen führen können. Geberit fokussiert sich darauf, als vertrauenswürdiger Partner für die Kundschaft, Lieferanten und Stakeholder zu gelten und faire Beziehungen zu Wettbewerbern zu pflegen.

Im Kartellrecht wurden im Berichtsjahr anknüpfend an die bereits im letzten Jahr durchgeführten Schulungen in neun Vertriebsgesellschaften umfangreiche weitere allgemeine bzw. anlass- oder themenbezogene Schulungen zur Vermittlung vertiefender Kartellrechtskenntnisse durchgeführt. Das bereits bestehende Basis‑E‑Learning wurde überarbeitet und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Zudem wurde ein neues interaktives und besonders praxisorientiertes Kartellrechts‑E‑Learning entwickelt und eingeführt.

2023 wurde in vier Vertriebsgesellschaften ein internes kartellrechtliches Audit durchgeführt, um die Compliance in diesem Bereich zu überprüfen und weiter zu verbessern.

Im Rahmen von zahlreichen Anfragen aus den Geberit Märkten befasste sich der Bereich Corporate Legal Services auch im Berichtsjahr wiederum mit der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit verschiedenster Marketing- und Vertriebsaktivitäten. Die Anfragen belegten erneut eine gut ausgeprägte Sensibilität der Mitarbeitenden im Bereich des Kartellrechts.

Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten (GRI 206-1)

Im Berichtsjahr gab es keine Anschuldigungen, gerichtliche Klagen oder Bussen wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens.