Kinderarbeit (GRI 408)
Managementansatz Kinderarbeit
Die Vermeidung von Kinderarbeit dient der Einhaltung grundlegender Menschenrechte. Kinderarbeit wird kategorisch abgelehnt. Bei Verstössen ergeben sich fundamentale Reputationsrisiken, die das öffentliche Bild des Unternehmens nachhaltig schädigen können, sowie Rechtsrisiken. Die Vermeidung von Kinderarbeit ist daher nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch entscheidend, um rechtliche, reputative und finanzielle Schäden zu vermeiden.
Geberit verpflichtet sich in seinem Verhaltenskodex zum Schutz der Menschenrechte inklusive der kategorischen Ablehnung von Kinderarbeit. Das Risiko von Geberit bezüglich Kinderarbeit im eigenen Unternehmen wird aufgrund der Branche, des Geschäftsmodells, der hohen Fertigungstiefe sowie der hohen Qualitätsanforderungen als sehr gering betrachtet.
Die im Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegten Grundsätze beziehen die Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen zum Ausschluss von Kinderarbeit ausdrücklich mit ein. Die von Geberit beschafften Rohmaterialien und Halbfabrikate stammen hauptsächlich von Lieferanten aus Westeuropa (84,2% des Einkaufswerts). Die hohe Fertigungstiefe sowie der sehr hohe Anteil westeuropäischer Lieferanten haben zur Folge, dass das allgemeine Risikoprofil der Lieferkette hinsichtlich Sozialrisiken verhältnismässig gering ist. Hinsichtlich der Umsetzung der Sorgfaltspflicht von Geberit zur Vermeidung von Kinderarbeit in der Lieferkette siehe Beschaffung.
Vorfälle von Kinderarbeit (GRI 408-1)
2023 wurden gemäss der jährlichen Überprüfung des Verhaltenskodex gruppenweit keine Fälle von Kinderarbeit festgestellt. Auch bei Lieferanten sind im Rahmen der durchgeführten Audits keine Fälle aufgedeckt worden. Für die Berichterstattung zu Ergebnissen der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette siehe Beschaffung.