Geschäftsbericht 2023

Geschäftsbericht 2023

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Vereinigungsfreiheit (GRI 407)

Managementansatz Vereinigungsfreiheit

Das Recht, sich zu gemeinsamen Zwecken und Zielen zusammenzuschliessen – beispielsweise in Gewerkschaften –, ist ein Menschenrecht. Es gehört deshalb bei Geberit zu den fundamentalen Rechten der Mitarbeitenden – unabhängig von den jeweiligen nationalen Gegebenheiten. Denn nicht alle Länder, in denen Geberit präsent ist, haben die Vereinigungsfreiheit gesetzlich geregelt. Dennoch gewichtet Geberit dieses persönliche Recht der Angestellten höher als das betriebswirtschaftliche Risiko eines Streiks. Vielmehr ist es die Grundlage der Fairness und Wertschätzung für die Mitarbeitenden.

Den Mitarbeitenden steht es in jeder Hinsicht frei, Gewerkschaften, Verbänden und ähnlichen Organisationen beizutreten. In der Geberit Gruppe werden im Sinn der ILO-Kernarbeitsnormen und des UN Global Compact keine Rechte zur Ausübung der Vereinigungsfreiheit oder zu Kollektivverhandlungen eingeschränkt. Massnahmen wie die regelmässigen Treffen im Rahmen des Geberit Europa-Forums unterstützen den Austausch unter Mitarbeitendenvertretern.

Verstösse gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen (GRI 407-1)

Im Berichtsjahr wurden gemäss der jährlichen gruppenweiten Überprüfung des Verhaltenskodex keine Verstösse gegen die Gewährleistung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen festgestellt.