5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen
Vgl. Vergütungsbericht.
Statutarische Regeln bezüglich der Grundsätze über erfolgsabhängige Vergütungen und Vergütungen in Aktien, Optionsrechten und ähnlichen Instrumenten sind in Art. 21 der Statuten (www.geberit.com/downloadcenter-de) enthalten. Bestimmungen über die Genehmigung der maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung durch die Generalversammlung sowie über den Zusatzbetrag für die Konzernleitung können Art. 22 f. der Statuten (www.geberit.com/downloadcenter-de) entnommen werden. Gemäss Art. 26 der Statuten (www.geberit.com/downloadcenter-de) werden an Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung keine Darlehen oder Kredite gewährt.