GRI 2-14 Überprüfung und Genehmigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Nachhaltigkeitsbericht (Bericht über nichtfinanzielle Belange im Sinn von Art. 964a ff. OR) wird im Rahmen des integrierten Geschäftsberichts vom Verwaltungsrat und der Konzernleitung geprüft und genehmigt.